DÜSSELDORF (DTZ/red). Dem Düsseldorfer Rentner und Raucher Friedhelm Adolfs (75) droht die fristlose Kündigung seiner Wohnung.
Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Am 31. Juli hatte das Düsseldorfer Amtsgericht der persönlichen Freiheit von Adolfs klare Grenzen gesetzt. Zwar sei das Rauchen in den eigenen vier Wänden erlaubt, aber es habe seine Grenzen im Recht auf körperliche Unversehrtheit der Nachbarn. Wer den Hausflur verpestet, wenig lüfte, auf Beschwerden und Abmahnungen nicht reagiere, der muss die Konsequenzen tragen, heißt es.
Jetzt steht die nächste juristische Runde an. Adolfs und sein neuer Anwalt Martin Lauppe-Assmann stehen am 19. Dezember vor dem Düsseldorfer Landgericht als Berufungsinstanz. Lauppe-Assmann ist zuversichtlich. Auf seiner Homepage äußert er den Unmut über den Umgang mit seinem Mandanten und stellt einen Spendenaufruf ins Netz.
Mit einer Entscheidung ist2013 nicht mehr zu rechnen, sagt eine Sprecherin des Landgerichts.
(DTZ 49/13)