Schlagwort: Fonds

  • Müllabgabe im Schlussspurt

    BERLIN // Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat vor wenigen Tagen dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Schaffung eines Einwegkunststoff-Fonds (20 / 5164) zugestimmt. Hersteller bestimmter Produkte aus Einwegplastik sollen damit künftig die Kosten der Müllbeseitigung in Parks und Straßen mittragen müssen.

    Gesetzentwurf in geänderter Fassung
    Für den Gesetzentwurf, über den in geänderter Fassung abgestimmt wurde, votierten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP. Dagegen stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, AfD und Die Linke. Ein Änderungsantrag der Union, der unter anderem die geplante Berechnung der Abgabenhöhe auch nach Volumen und Stückzahl kritisiert und eine gleichgestellte Vertretung der Hersteller in der Einwegkunststoffkommission gefordert hatte, fand keine Mehrheit.

    Unternehmen, die Einwegplastikprodukte wie To-Go-Becher, leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons und Tabakfilter herstellen, sollen nun eine jährliche Abgabe in einen zentralen Einwegkunststoff-Fonds einzahlen, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird. Aus diesem Fonds sollen Kommunen erstmalig 2025 für das vorangegangene Jahr Ersatz für die Kosten bekommen, die ihnen durch Reinigung, Entsorgung oder Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema entstehen.

    Vertreter der Koalitionsfraktion lobten den Gesetzentwurf als eine gute Umsetzung des letzten Bausteins der europäischen Einwegkunststoffrichtlinie. Ziel sei es, die Vermüllung der Umwelt mit Einwegplastikprodukten wie etwa Verpackungen einzudämmen.

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  • Umweltausschuss stimmt für Einwegplastikabgabe

    BERLIN // Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat vor kurzem dem Gesetzentwurf zur Schaffung eines Einwegkunststoff-Fonds zugestimmt. Hersteller von Einwegplastikprodukten sollen damit künftig die Kosten der Müllbeseitigung in Parks und Straßen mittragen müssen.

    Für den Gesetzentwurf, über den in geänderter Fassung abgestimmt wurde, votierten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Dagegen stimmten die CDU/CSU-Fraktion, AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke. Ein Änderungsantrag, mit dem die Union unter anderem die geplante Berechnung der Abgabenhöhe auch nach Volumen und Stückzahl kritisiert und eine gleichgestellte Vertretung der Hersteller in der Einwegkunststoffkommission gefordert hatte, fand keine Mehrheit.

    Einwegplastikprodukte wie To-Go-Becher oder Tabakfilter
    Unternehmen, die Einwegplastikprodukte wie To-Go-Becher, leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons und auch Tabakfilter herstellen, sollen nun eine jährliche Abgabe in einen zentralen Einwegkunststoff-Fonds einzahlen, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird. Aus diesem Fonds sollen Kommunen erstmalig 2025 für das vorangegangene Jahr Ersatz für die Kosten bekommen, die ihnen durch Reinigung, Entsorgung oder Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema entstehen.

    Vertreter der Koalitionsfraktion lobten den Gesetzentwurf als eine gute Umsetzung des letzten Bausteins der europäischen Einwegkunststoffrichtlinie. Ziel sei es, die Vermüllung der Umwelt mit Einwegplastikprodukten wie etwa Verpackungen einzudämmen und die Hersteller mit in die Verantwortung zu nehmen, betonten Abgeordnete von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Dabei verwiesen sie auch auf Änderungen des Gesetzentwurfes: So sei nun unter anderem vorgesehen, das Gesetz auf Wunsch der Kommunen möglichst bald zu evaluieren und gegebenenfalls auf weitere Produkte auszuweiten. Schon jetzt werde man, anders als ursprünglich geplant, auch Hersteller von Plastikteilen für Feuerwerkskörper miteinbeziehen.

    Die Unionsfraktion warb in der Diskussion noch einmal dafür, die Einwegkunststoffkommission paritätisch zu besetzen. Da die Kommission ohnehin nur beratend tätig werde, sei nicht nachvollziehbar, weshalb die darin Hersteller nicht gleichgestellt vertreten seien.

    Die AfD-Fraktion kritisierte die Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht: Dem Umweltschutz diene der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht, stattdessen führe die Einführung einer Abgabe für die Hersteller nur dazu, dass die Allgemeinheit doppelt belastet würde. Die Verursacher von „Littering“ (Vermüllung) würden nicht erreicht.

    Dem hielt eine Vertreterin der FDP-Fraktion entgegen, dass es kaum möglich sei, die Verursacher zur Rechenschaft zu sei. Dies habe man geprüft. Praktikable und bürokratiearme Ideen habe auch die Opposition nicht aufgezeigt.

    Die Linksfraktion schließlich monierte, die Bundesregierung habe die Chance verpasst, mit dem Gesetz auch einen Beitrag zum Aufbau von Mehrwegstrukturen zu leisten.

    hib

  • Sonderfonds geplant

    BRÜSSEL // Spätestens Ende 2022 sollen die Hersteller von Zigaretten für weggeworfene Zigarettenkippen zur Kasse gebeten werden. Das sieht die europäische „Einweg-Plastik-Richtlinie“ vor, die neben Tabakkonzernen auch die Hersteller anderer Produkte aus Kunststoff stärker in die Verantwortung nimmt.

    Doch was kommt konkret auf die Hersteller in Deutschland zu? Fest steht bislang nur, dass sie für Zigarettenstummel, die auf Straßen und in Parks oder auch öffentlichen Abfalleimern entsorgt werden, künftig aufkommen müssen. Höhe und Abwicklung sind jedoch heftig umstritten, die rechtliche Umsetzung steht noch aus.

    Sonderabgaben sollen Reinigungsaktionen finanzieren
    Jetzt deutet sich an: Für die Hersteller kann es richtig teuer werden. Nach DTZ-Informationen plant das Bundesumweltministerium eine gebührenfinanzierte Sonderabgabe. Wie diese rechtssicher umgesetzt werden kann, hat das Ministerium von Juristen in einem Gutachten untersuchen lassen. Danach steht einer Sonderabgabe verfassungsrechtlich dann nichts entgegen, wenn diese zweckgebunden eingenommen wird.

    Die Sonderabgabe solle daher in einen „Einwegkunststoff-Fonds“ fließen, mit dessen Mitteln dann Reinigungsaktionen finanziert werden könnten. Als Verwalter dieses so genannten nicht rechtsfähigen Sondervermögens schlagen die Gutachter grundsätzlich ein Ministerium oder eine Bundesoberbehörde vor, konkret wird das Umweltbundesamt genannt.

    Vorstellungen über Kosten liegen weit auseinander
    Das Problem: Mit diesem Schritt könnte die Höhe der Gebühren künftig politisch festgelegt und womöglich für mehrere Jahre festgeschrieben werden. Gegen die Gebührenbescheide könnten sich die Hersteller dann praktisch nicht wehren. Das Gutachten unterläuft die Bemühungen der Branche, eine Abwicklung über die privat organisierte Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu organisieren. Mit einer Lösung über die bestehende ZSVR erhoffte sich die Branche deutlich geringere Kosten.

    Wie weit die Vorstellungen von Industrie und kommunalen Entsorgern auseinanderliegen, hatte sich gezeigt, als etwa der Deutsche Zigarettenverband (DZV) die sogenannte Littering-Studie zu den Kosten für Sammlung und Entsorgung von Einwegkunststoffartikeln im öffentlichen Raum als nicht nachvollziehbar kritisierte.

    max

  • Japanische Tabakbauern bremsen Privatisierung

    TOKIO (DTZ/red). Die vollständige Privatisierung von Japan Tobacco Inc. ist vorerst vom Tisch. Der Protest der Tabakbauern mit Unterstützung der Opposition, der Liberal-Demokratischen Partei (LDP) zwingen die Regierung von Premierminister Yoshihiko Noda (Demokratische Partei Japans/DPJ) ihre Plänen zu reduzieren, schreibt das „Wallstreet Journal“ (WSJ).

    Statt ihren 50 Prozent-Anteil am drittgrößten Zigarettenherstellerweltweit für rund 24 Mrd. Dollar (rd. 17,8 Mrd. Euro) zu verkaufen, soll nur ein Drittel der Firmenanteil veräußert werden, heißt es. Führende Politiker der Regierungspartei und Vertreter der Opposition einigten vor kurzem auf einen Wiederaufbau-Fonds. Darin sollen rund 17 Prozent des Staatsanteils eingezahlt werden, was rund 8,3 Mrd. Dollar (rd. 6,2 Mrd. Euro) entspricht. Mit der Summe soll der Wiederaufbau in den Gebieten vorangetrieben werden, die durch das Erdbeben und den Tsunami im März betroffen sind.

    Die vollständige Privatisierung hätte für Japan Tobacco Inc. Medieninformationen zufolge den Weg freigemacht für eine Expansionsoffensive nach Übersee, da der heimische Markt nur noch schrumpft. Für die Landwirte indessen, die gemeinsam mit der staatlichen Unterstützung und der gesetzlichen Verpflichtung JTs ihre Produkte zu kaufen, würde diese Entwicklung ihre Existenz vernichten, da der Hersteller dann bei günstigeren Rohstofflieferanten weltweit einkaufen kann.

    Der Zigarettenhersteller sieht keine Alternative zur Privatisierung, wenn er im Wettbewerb der globalen Hersteller bestehen will, so das WSJ.

    (DTZ 47/11)