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  • Bayern: Kein Rauchverbot bei Familienfeiern

    MÜNCHEN (DTZ/pnf).

    Bei der Umsetzung des per Volksentscheid erzwungenen totalen Rauchverbots in der bayerischen Gastronomie wird es voraussichtlich doch noch minimale Ausnahmen geben.

    In den vom bayerischen Gesundheitsministerium ausgearbeiteten und jetzt veröffentlichten Vollzughinweisen zu dem ab 1 August 2010 gültigen Gesetz darf auf „echten geschlossenen Gesellschaften“ das Rauchen auch weiter gestattet werden, da es sich dabei nach dem Spruch des Verfassungsgerichts um einen Privatbereich handle, in dem jeder selbst entscheiden könne. Voraussetzung sei, dass die Feiern in einem abgetrennten Raum oder in der gesamten Gaststätte stattfinden. Dies gelte nur für typische Familienfeiern, Raucherclubs sollen dagegen untersagt bleiben.

    (DTZ 30/2010)