Schlagwort: Entschuldigung

  • Flaute am Jobmarkt

    NÜRNBERG // Das IAB-Arbeitsmarktbarometer hat im Oktober den ersten Rückgang seit einem halben Jahr verzeichnet. Im Vergleich zum Vormonat sank der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) um 0,4 Punkte und liegt damit bei 100,3 Punkten. Das European Labour Market Barometer hingegen stagnierte im Oktober bei 99,5 Punkten im leicht pessimistischen Bereich.

    Keine Trendwende in Sicht
    Nach Verbesserungen seit der Jahresmitte erfuhr die Komponente zur Vorhersage der Arbeitslosigkeit in Deutschland wieder einen Rückschlag. Sie sank im Vergleich zum Vormonat um 0,8 auf nun 98,4 Punkte. „In der Arbeitslosigkeit werden wir dieses Jahr keine Trendwende mehr sehen“, erklärt Enzo Weber vom IAB. Die Beschäftigungskomponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers stagnierte im Oktober bei 102,1 Punkten, und die Beschäftigungsaussichten bleiben weiterhin gedämpft. „Die Flaute am Arbeitsmarkt hält an. Industrie, Bau, Handel und Zeitarbeit schrumpfen“, berichtet Weber.

    Keine Dynamik in Europa
    Das European Labour Market Barometer lag im Oktober – wie im Vormonat – bei 99,5 Punkten. Die Komponente zur Vorhersage der Arbeitslosigkeit sank leicht um 0,1 Punkte und liegt damit bei 98,3 Punkten; dies zeigt an, dass die Arbeitslosigkeit in Europa über die kommenden Monate zunehmen wird. Die Beschäftigungskomponente des Frühindikators des Europäischen Netzwerks der öffentlichen Arbeitsverwaltungen und des IAB verharrt im leicht positiven Bereich bei 100,6 Punkten. „Die Europäischen Arbeitsmarktservices sehen weiter keine Dynamik in ihren Jobmärkten“, so Weber.

    pi

  • Kosten für Debitkarten-Akzeptanz hoch

    BERLIN // In der Debatte über die Funktionalität von Debitkarten der globalen Anbieter kritisiert der Handelsverband Deutschland (HDE), dass Karteninhaber mit Zusendung ihrer neu gestalteten Standardkarte zum Bankkonto offenbar nicht vollständig informiert werden. Die kartenausgebenden Banken wissen laut Verband sehr genau um die derzeitige Situation der Kartenakzeptanz im Handel.

    Beewährtes Girocard-System
    „Die meisten Händler setzen nach wie vor auf das bewährte Girocard-System der Deutschen Kreditwirtschaft. Dennoch geben einige Institute ihren Kunden Karten an die Hand, ohne bekannte Problematiken anzusprechen und lassen sie mit entstehenden Schwierigkeiten allein“, sagt Ulrich Binnebößel vom HDE. Daher sei die Strategie einiger Banken mit besonderer Sorge zu sehen. Institute geben ihren Kunden eine Debitkarte für ihr Konto aus, die ausschließlich ein globales Zahlungssystem wie Visa oder Mastercard enthält. Das führt zu Problemen, wie aktuelle Daten des Bundesverbands zeigten.

    „Im stationären Handel gibt es heutzutage eine sehr hohe Ausstattung mit Zahlungsterminals. Beinahe alle stationären Terminals akzeptieren dabei die Girocard. Dass einige Händler die globalen Kartensysteme aus Kostengründen nicht akzeptieren, muss auch den Banken bekannt sein. Dennoch setzen einige Institute auf eine Karte, die ihren Kunden nicht die volle Handlungsfreiheit gibt“, so Binnebößel weiter.


    Kosten für Kartenzahlung steigen

    In den vergangenen Monaten war laut HDE ein starker Anstieg der Kosten der Kartenzahlung im stationären Handel zu beobachten. Es liege nahe, dass die zunehmende Anzahl von Debitkarten der globalen Anbieter im Markt dafür verantwortlich sei. „Im Unterschied zur Akzeptanz der Girocard kann für den Handel die Akzeptanz einer Debitkarte der globalen Anbieter bis zu viermal höhere Kosten verursachen“, erklärt Binnebößel. Zudem bedeute eine Akzeptanz der Debitkarten, dass auch die Kreditkarten dieser Anbieter akzeptiert werden müssten, die mit noch höheren Kosten verbunden sein könnten. „Grund genug für einige Händler, sich gegen eine Akzeptanz zu entscheiden“, betont Binnebößel.

    vi

  • Konsumenten favorisieren alkoholfreies Bier

    WIESBADEN // Gegen den Trend des sinkenden Bierkonsums produzieren die deutschen Brauereien immer mehr alkoholfreies Bier und Biermischgetränke, meldet das Statistische Bundesamt.

    Im vergangenen Jahr waren es bei den größeren Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten rund 411 Millionen Liter alkoholfreier Gestensaft. Damit steigerte sich der Ausstoß innerhalb von zehn Jahren um gut 74 Prozent. Die 2021 produzierte Menge von Mischbieren wie Radler lag bei 403 Millionen Liter. Das ist ein Anstieg von knapp 24 Prozent innerhalb einer Dekade. Im gleichen Zeitraum sank die Produktion alkoholhaltigen Bieres um knapp 14Prozent. red

  • Kritik an Ampel-Reform bei Mini- und Midijobs

    BERLIN // Die geplanten Reformen der Ampel-Koalition bei Mini- und Midijobs und der Einkommenssteuer werden in der Branche kritisch gesehen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt die Pläne und warnt gleichzeitig vor neuen Beitragslasten für Arbeitgeber.

    Dass die Ampel-Koalition die Einkommensgrenze beim Minijob auf 520 Euro im Monat anheben und künftig auch entsprechend der Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns dynamisieren will, werde vom HDE begrüßt, heißt es aus Berlin. Gleichzeitig warnt der Verband vor einer folgenschweren Umverteilung der Beitragslast bei der Beschäftigung im Übergangsbereich (Midijob) zulasten der Arbeitgeber.

    Das Kabinett hatte Ende Februar 2022 einen umfassenden Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (Minijob) beschlossen. Es wird erwartet, dass das Gesetzgebungsverfahren zügig noch vor der Sommerpause abgeschlossen sein wird.

    „Nicht nachvollziehbar”
    „Mit der Anhebung und Dynamisierung der Entgeltgrenze beim Minijob wird eine seit Langem geäußerte Forderung des HDE umgesetzt. Das ist natürlich sehr erfreulich, dabei muss es aber auch bleiben“, so Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Soziales. So sei insbesondere die im selben Gesetzentwurf vorgesehene Abkehr vom Grundsatz der paritätischen Finanzierung der Sozialversicherung im Übergangsbereich zwischen geringfügiger und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (Midijob) zulasten der Arbeitgeber überhaupt nicht nachvollziehbar.

    „Diese Regelung zu den Midijobs im Gesetzentwurf ist absolut inakzeptabel und zudem auch gar nicht vom Koalitionsvertrag gedeckt“, betont Haarke. Es handle sich dabei letztlich um eine folgenschwere Umverteilung der Beitragslast beim Midijob, die die Arbeitgeber teuer zu stehen komme. „Damit sollen ganz gezielt große Arbeitgeber in Branchen mit einer typischerweise hohen Teilzeitquote wie dem Einzelhandel durch jährliche Zusatzkosten in Millionenhöhe sanktioniert werden“, so Haarke weiter.

    Zudem ist aus Sicht des HDE die in diesem Gesetzentwurf vorgesehene Mindestlohnanhebung auf zwölf Euro pro Stunde als massiver Eingriff in die Tarifautonomie weiter strikt abzulehnen. „Auch wegen des Krieges in der Ukraine mit weiterhin völlig unabsehbaren humanitären und wirtschaftlichen Konsequenzen sowie einer fortdauernden Corona-Pandemie ist eine Neubewertung des Vorhabens jetzt dringend geboten“, so Haarke.

    Ifo-Wirtschaftsexperte sieht Teilzeitfalle
    Ähnlich äußert sich das Ifo Institut zu den geplanten Reformen. Darüber hinaus sehen die Wirtschaftsexperten aus München dadurch vor allem Frauen eine Verschlechterung.

    Bei Mini- und Midijobs und der Einkommensteuer verschärfe sich die Teilzeitfalle, von der vor allem Frauen als Zweitverdienerinnen betroffen seien, kritisieren die Münchener. Das zeigen eigene Berechnungen. „Zwar hätten die Reformen insgesamt eine positive Auswirkung auf die Arbeitsmarktbeteiligung, jedoch würden vor allem Männer ihre Arbeitszeit erhöhen. Frauen würden hingegen ihre Arbeitszeit verringern und noch häufiger in Teilzeit arbeiten“, sagt Ifo-Forscher Maximilian Blömer. Zudem würden die Reformen den Staat 6,5 Milliarden Euro kosten.

    red

  • Immer mehr Jobs

    NÜRNBERG // Für 2022 erwartet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) eine weitere Erholung am Arbeitsmarkt – falls der Ukraine-Krieg nicht mit weiteren Eskalationen einhergeht.

    Die Forscher rechnen mit einer leichten Zunahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in allen Bundesländern und einem Abbau der Arbeitslosigkeit. Die jetzt veröffentlichte regionale Arbeitsmarktprognose des IAB ist jedoch mit besonders großer Unsicherheit behaftet.

    „Der Arbeitsmarkt hat sich in den vergangenen Monaten recht robust entwickelt, was tendenziell auch für das laufende Jahr erwartet wird. Dennoch wird die noch im Herbst erwartete wirtschaftliche Erholung durch den Krieg in der Ukraine deutlich ausgebremst“, berichtet IAB-Forscherin Anja Rossen. Für Ost- und Westdeutschland dürfte sich die Arbeitslosigkeit leicht unterschiedlich entwickeln. Für Westdeutschland prognostiziert die Studie im Jahresdurchschnitt 2022 einen etwas stärkeren Rückgang von 14,0 Prozent gegenüber 11,5 Prozent für Ostdeutschland.

    Aber, so das IAB: „Unter anderem aufgrund des Krieges in der Ukraine und der damit verbundenen Unsicherheit bei der Rohstoff- und Energieversorgung sowie wegen des ungewissen Fortgangs der Covid-19-Pandemie sind die Prognosen für dieses Jahr mit besonders großer Unsicherheit behaftet.“

    pi

  • Trendwende bei Jobs

    NÜRNBERG // Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist zum ersten Mal seit August 2021 wieder leicht gestiegen. Der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) liegt 0,6 Zähler höher bei 102,3 Punkten und damit in der positiven Zone.

    „Die Omikron-Variante wächst sich zur bislang höchsten Corona-Welle aus, aber der Arbeitsmarkt könnte ohne große Schrammen durchkommen“, berichtet Enzo Weber vom IAB. Ein Grund für die etwas besseren Erwartungen sei die Hoffnung, dass trotz vieler Infektionen zusätzliche Eindämmungsmaßnahmen nicht notwendig sein werden. Dabei gebe es aber Unwägbarkeiten.

    Komponenten legen leicht zu
    Beide Komponenten des Barometers legen leicht zu. Die Komponente des Frühindikators für die Entwicklung der Arbeitslosigkeit stieg gegenüber Dezember um 0,5 auf 99,7 Punkte. Damit wird sich in den nächsten Monaten saisonbereinigt bei der Entwicklung der Arbeitslosigkeit wenig ändern.

    Die Beschäftigungskomponente liegt im Januar bei 104,8 Punkten und deutet auf weiter steigende Beschäftigung hin.

    pi

  • Handel hofft auf Umsatzplus

    BERLIN // Die aktuelle Geschäftslage im Einzelhandel ist besonders bei kleineren Unternehmen und im innerstädtischen Bekleidungshandel weiter schlecht. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter 1300 Handelsunternehmen.

    Nach wie vor leiden viele Händler unter den durch die 2 G-Regelung ausgelösten Umsatzrückgängen. Aber: Unter der Voraussetzung, dass die Pandemie und die sie begleitenden Einschränkungen beim Einkauf zeitnah an Bedeutung verlieren, rechnet der HDE für das laufende Jahr mit einem Umsatzplus von nominal drei Prozent für die gesamte Branche.

    Ein von der Pandemie geprägtes Jahr
    „Nach einem schwierigen, von der Pandemie geprägten Jahr, hofft der Einzelhandel auf ein besseres 2022. Die Erwartungen werden sich aber nicht für alle Händler erfüllen können. 2 G macht es nach wie vor vielen Unternehmen unnötig schwer, wirtschaftlich erfolgreich zu arbeiten. Diese im Kampf gegen die Pandemie nutzlose Maßnahme muss endlich bundesweit fallen“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die aktuelle Verbandsumfrage zeigt: 46 Prozent der Händler, die unter 2 G arbeiten müssen, bewerten ihre Geschäftslage als schlecht. Ohne 2 G liegt der Wert bei 24 Prozent. Dazu kommen bei vielen Händlern große Probleme mit Lieferschwierigkeiten. Besonders die Segmente Sportartikel, Elektronik und Haushaltswaren sind massiv betroffen.

    Gros des Wachstums
    Wenn die Auswirkungen der Pandemie zeitnah nachlassen und Maßnahmen wie 2 G für den Handel zurückgenommen werden, rechnet der HDE für die Branche trotz aller Probleme insgesamt mit einem Umsatzplus von drei Prozent. Das Gros des Wachstums dürfte allerdings erneut aus dem Online-Handel kommen, der mit 13,5 Prozent Umsatzplus im Vergleich zum Vorjahr rechnen darf. Insgesamt werden sich die Umsätze im Einzelhandel inklusive des Online-Handels 2022 damit auf mehr als 600 Milliarden Euro belaufen. „Obwohl die Umsätze in der Gesamtbilanz wachsen werden, gibt es klare Verlierer. Besonders die innerstädtischen Einzelhändler werden auch in diesem Jahr noch unter Nachwirkungen der Corona-Krise leiden. Insgesamt könnten deshalb in diesem Jahr noch einmal knapp 16 000 Geschäfte verloren gehen“, so Genth.

    Seit dem Corona-Ausbruch waren viele Nicht-Lebensmittelhändler an 263 von 569 Verkaufstagen zwangsgeschlossen oder mit Einschränkungen wie der 2 G-Regel belegt. „In vielen Stadtzentren droht eine sich weiter verschärfende Situation. Der Handel ist das Rückgrat lebendiger Innenstädte. Die Politik muss endlich sicherstellen, dass die Corona-Hilfen rasch und zielgerichtet ankommen“, betont Genth. Dabei gehe es besonders um ein Absenken der Zugangshürden bei der Überbrückungshilfe. Bisher müssen die Unternehmen mindestens 30 Prozent Umsatzrückgang nachweisen, bei solch hohen Werten kommt in vielen Fällen aber jede Hilfe zu spät.

    vi

  • Mietminderung okay

    MÜNCHEN // In einem Urteil hat das Landgericht München I am 22. September entschieden, dass ein Einzelhändler aufgrund der behördlich angeordneten Covid-19-Maßnahmen die Miete um bis zu 80 Prozent mindern darf. Darauf weist der BTWE hin.


    Corona-bedingte Schließung

    Geklagt hatte ein Händler für Möbel und Wohnaccessoires aus der Münchener Innenstadt. Er hatte seinem Vermieter mitgeteilt, die Miete ab April aufgrund höherer Gewalt um 100 Prozent kürzen zu wollen. Dagegen wiederum hatte der Vermieter geklagt. Laut dem LG München ist die Corona-bedingte Schließung des Geschäfts als Mietmangel anzuerkennen. Eine Mietminderung von bis zu 80 Prozent – je nach Ausmaß der Beschränkungen – sei gerechtfertigt. Der Mietzweck habe nach den öffentlich-rechtlichen Beschränkungen infolge der Corona-Pandemie nicht mehr eingehalten werden können. Dies falle nicht in den Risikobereich des Mieters, so die Richter.


    Erhebliche Einschränkungen

    Für den Zeitraum der Schließung im April sind laut Gericht 80 Prozent Mietminderung angemessen, ab Mai mit Öffnung auf begrenzter Fläche um 50 Prozent. Im Juni war die Flächenbegrenzung aufgehoben; dennoch habe es laut Gericht, erhebliche Einschränkungen für den Händler gegeben. Gerechtfertigt sei daher eine Mietminderung um 15 Prozent. Das Urteil (Az. 3O 4495/2020) ist noch nicht rechtskräftig, Berufung wurde eingelegt.

    red