Schlagwort: Einzelhandelsöffnung

  • 800-Quadratmeter-Regelung vom Tisch

    BERLIN // Nachdem kleinere Läden seit dem 20. April beziehungsweise in manchen Bundesländern ein paar Tage später wieder öffnen dürfen, wird dies nun auch Geschäften mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern wieder erlaubt.

    Darauf haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer am 6. Mai geeinigt. Um die Ansteckungsgefahr an Covid-19 zu verringern, soll es aber Auflagen geben. Dazu zählen neben Hygieneregeln und Maskenpflicht auch eine Begrenzung der Zahl von Kunden und Mitarbeitern in den Geschäften.

    Heftige Kritik
    An der 800-Quadratmeter-Regelung hatte es bundesweit heftige Kritik gehagelt. Zuletzt hatten sich Gerichte damit auseinandergesetzt, so etwa der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, der das Verkaufsverbot für Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern für verfassungswidrig erklärt hatte.

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  • Wann wird es endlich besser?

    BERLIN // Wer darf öffnen, wer nicht? Und wann finden wir wieder in ein normaleres Leben zurück? Wir stellen aktuelle Entwicklungen zusammen.

    Ausnahme für Fachhandel in Mecklenburg-Vorpommern
    In Mecklenburg-Vorpommern ist die Landesregierung von ihrer harten Linie abgewichen. Zwar heißt es in der aktuellen „Verordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus“, dass sämtliche Verkaufsstellen des Einzelhandels geschlossen seien. Aber: „Nicht betroffen sind Einzelhandelsbetriebe für (…) Tabak- und Genusswaren.“

    Erfreuliches Urteil
    Erfreulich für die Tabak- und E-Zigaretten-Branche ist auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 6. April. Darin heißt es, „der Verkauf von Genussmitteln wird von den in der Corona-Schutzverordnung geregelten Betriebsverboten nicht erfasst“. Der Begriff „Lebensmittel“, so die Richter, sei umfassend zu verstehen und nicht auf die für die Grundversorgung der Bevölkerung notwendigen Lebensmittel beschränkt. Geklagt hatte ein Weinhändler, der nun wieder öffnen darf. Allerdings kann der Antragsgegner Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster einlegen.

    Bundesverfassungsgericht
    Apropos Gericht: Die Fachanwältin für Medizin, Beate Bahner, hat einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Ziel der Heidelbergerin ist es, den „Vollzug der Corona-Verordnungen aller Landesregierungen (…) sofort außer Vollzug“ zu setzen. Die Juristin sieht in den Maßnahmen den „größten Rechtsskandal der Geschichte seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland“. Experten bewerten den Vorstoß allerdings als wenig aussichtsreich.

    Schrittweise Lockerung in Österreich
    Wahrscheinlicher sind da Szenarien, die eine schrittweise Lockerung beinhalten: Wie in Österreich könnten kleine Geschäfte nach Ostern wieder öffnen dürfen, auch eine schrittweise Rückkehr zur schulischen Normalität ist rasch denkbar. Verfassungsrechtlich umstritten dürften allerdings nach Alters- und damit Risikogruppen gestaffelte Ausgeh- oder Kontaktverbote sein.

    Bei einer kontrollierten Normalisierung könnte zudem die gesamtwirtschaftliche Leistung stabilisiert werden. Experten rechnen 2020 mit einem BIP-Minus von 4,2 Prozent.

    max