Schlagwort: Einzelhandelsgeschäft

  • Ein Spezialist für Reise undTabak

    STUTTGART // Ob aktuelle Zeitungen und Zeitschriften, Bücher, warme oder kalte Snacks, Getränke oder Tabakwaren – in den Filialen der [link|https://www.ugde.com ]Unternehmensgruppe Dr. Eckert (Ugde)[/link] findet der Kunde seit 100 Jahren alles, was das Leben vor, während und nach der Reise angenehmer macht. Am 15. Januar feiert das Unternehmen sein Jahrhundert-Jubiläum in Stuttgart.

    Breite Produktpalette
    Eine breite Produktpalette aus den Sortimentsbereichen Presse, Buch, Tabak, Convenience, Reisebedarf und Trend – das sind die Stärken des Angebots der Unternehmensgruppe. Das Sortiment reicht von der aktuellen Tageszeitung, dem spannenden Taschenbuch oder einer exklusiven Zigarre über die Manufaktur-Kaffeespezialität, kalte und warme Mahlzeiten bis hin zum originellen Geschenk. Und an Bahnhöfen und Flughäfen haben die Filialen der Unternehmensgruppe besonders lange geöffnet.

    Mit rund 400 Standorten, darunter etwa 240 selbstgeführte Einzelhandelsgeschäfte, zählt die Gruppe eigenen Angaben zufolge heute zu den deutschen Marktführern in den Sortimentsschwerpunkten Presse, Buch, Tabakwaren, Convenience, Lotto/Toto und Postdienstleistungen. Das Unternehmen beschäftigt aktuell rund 1500 Mitarbeiter und erzielte im Jahr 2019 einen Netto-Jahresumsatz von rund 210 Millionen Euro.

    Drei Säulen des Unternehmens
    Seit September 2013 ist Torsten Löffler alleiniger Geschäftsführer der Unternehmensgruppe. Dr. Adam-Claus Eckert hat den Vorsitz des Aufsichtsrates übernommen. Die drei Säulen des Unternehmens sind ein marktgerechtes Produktsortiment, eine moderne Ladenkonzeption und der Einsatz qualifizierten Personals. Für die Schulung des Verkaufspersonals gilt der Grundsatz der Förderung der Eigenverantwortung, um ein Klima effizienter Zusammenarbeit zu schaffen.

    Die kontinuierliche Weiterbildung der MitarbeiterInnen und die Weiterentwicklung der Service- und Beratungskompetenz sind unverzichtbar für den Unternehmenserfolg, ebenso eine faire, an beiderseitigem Erfolg orientierte Zusammenarbeit mit den Handelspartnern. Besonders gefördert wird die Ausbildung junger Menschen in staatlich anerkannten Berufen.

    Das Unternehmen mit Sitz in Berlin und dem weiteren Verwaltungsstandort Stuttgart gilt als „Fünf-Sterne-Arbeitgeber“. Im Wettbewerb „Berlins Bester Arbeitgeber“ belegte die Gruppe mehrfach Top-Platzierungen. 2013 wurde sie mit dem „FUTURUM-Vertriebspreis” als „Bester Ausbilder“ ausgezeichnet. Aktuell sind 1392 Mitarbeiter, davon 79 in der Ausbildung, bei Dr. Eckert beschäftigt.

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  • Der Unterschied zwischen Einzelhandel und Kiosk

    MAINZ // Ein Einzelhandelsgeschäft unterliegt grundsätzlich dem Sonntagsverkaufsverbot. Die provisorische Abtrennung der nicht für den Sonntagsverkauf zugelassenen Räumlichkeiten und Produkte führt nicht dazu, dass das Ladengeschäft zum „Kiosk“ wird und nicht mehr dem Sonntagsverkaufsverbot unterliegt.

    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) bestätigte deshalb eine gegen einen Lebensmittelhändler verhängte Geldbuße in Höhe von 500 Euro.

    Sonntagsverkauf
    Der Betroffene meint hingegen, sein Einzelhandelsgeschäft könne am Sonntag als „Kiosk“ geöffnet sein, wenn er nur die entsprechenden für den Sonntagsverkauf zugelassenen Waren anbiete und die übrigen Räumlichkeiten mit den nicht für den Sonntagsverkauf erlaubten Produkten provisorisch abtrenne.

    Rechtsbeschwerde
    Die gegen das amtsgerichtliche Urteil eingelegte Rechtsbeschwerde hatte vor dem OLG keinen Erfolg. Nach Auffassung des OLG verstieß der Betroffene vielmehr vorsätzlich gegen das Sonntagsverkaufsverbot. Nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz sei die Öffnung eines Geschäfts am Sonntag grundsätzlich verboten, wenn sie nicht ausdrücklich erlaubt sei. Eine derartige Erlaubnis habe der Betroffene nicht.

    Vorgabe des Gesetzgebers
    Der Einzelhändler sei vielmehr bereits im September 2019 vom Gewerbeamt auf das allgemeine Sonntagsverkaufsverbot hingewiesen worden. Er könne die gesetzgeberische Vorgabe auch nicht dadurch unterlaufen, dass er einen Rechtsanwalt gefragt und von diesem eine entgegenstehende Antwort erhalten habe. Der Rechtsanwalt habe die gesetzliche Regelung nicht durch eigenständige Bewertungen ersetzen können. Die Vorgehensweise des Betroffenen führe allein dazu, dass von einem vorsätzlichen Verhalten auszugehen sei und eine Haftung des Rechtsanwalts für die unrichtige Auskunft im Raum stehe.

    Bauordnungsrechtliche Vorschriften
    Das Lebensmittelgeschäft des Betroffenen falle auch nicht unter den Begriff „Kiosk“, der zum Verkauf an Sonn- und Feiertagen berechtigt wäre. Die Bezeichnung „Kiosk“ sei in Anlehnung an bauordnungsrechtliche Vorschriften zu verstehen. Es handele sich um „eine kleine ortsfeste, meist aus einem einzigen Raum bestehende bauliche Anlage, die in der Regel von Kunden nicht betreten werden kann und bei der die Warenabgabe in Form des Schalterverkaufs stattfindet“. Diesem Begriffsverständnis entspreche das Lebensmittelgeschäft des Betroffenen – auch im Falle der provisorischen Abtrennung – nicht.

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az. 2 Ss-OWi 867/20) ist im Volltext [link|https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE200001417]hier [/link] abrufbar.

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  • Hall Tabakwaren übernimmt Wagener KG

    MÖNCHENGLADBACH // Die Mönchengladbacher Tabakwarengroßhandlung Hall Tabakwaren hat zum 7. Februar das Automaten- und Großhandelsgeschäft der Fa. Wagener KG in Eslohe übernommen.

    Wagener betreibt rund 750 Automaten mit einem jährlichen Umsatz von 4,6 Millionen Euro.
    Die Automaten werden in die Hall Niederlassung Warburg integriert.

    Inhaber Michael Reisen-Hall sieht durch diese Akquisition den Automatenstandort Warburg weiter gestärkt und insbesondere damit auch das Automatengeschäft der Verbundgruppe DTV in Nordrhein-Westfalen.

    Die Großhandelskunden der Fa. Wagener werden den Angaben zufolge künftig von den Hall-Niederlassungen in Bielefeld und Hilden betreut.

    Benjamin Wagener wird sich ab sofort auf seine sechs Einzelhandelsgeschäfte konzentrieren. Hall Tabakwaren erwartet für das Jahr 2020 einen Netto-Umsatz von 1,1 Milliarden Euro (2019: 1,09 Milliarden Euro).

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    (DTZ 07/20)

  • DTZ-Serie: Interviews mit Frauen in den Chefetagen der Tabakbranche

    MAINZ (DTZ/red). Dass Rauchen nur etwas für Männer ist, gilt schon seit langem als widerlegt. Mehr noch: Auch in den Chefetagen namhafter Branchenteilnehmer haben engagierte Damen wichtige Schlüsselpositionen besetzt und stehen hier „ihre Frau“. [p][/p]

    DTZ hat sich mit einigen dieser weiblichen Führungskräfte für eine Interviewreihe unterhalten und stellt diese nun in loser Folge jeweils auf Seite 2 der DTZ vor. Im zweiten Teil berichtet Gertrud Heinrichs von ihrer Arbeit im Einzelhandelsgeschäft Heinrichs, das sie zusammen mit ihrem Mann Peter Heinrichs in Köln betreibt.[p][/p]

    (DTZ 33/14)