Schlagwort: Einzelhändler

  • Jeden Tag eine Tour

    DÜSSELDORF // Die Messe [link|https://www.eurocis.com/?utm_source=google&utm_medium=cpc&utm_campaign=01_EuroCis2022&gclid=CjwKCAjwp7eUBhBeEiwAZbHwkQRSwD0lAKGkjOxj_V5XN0Qjj8WKbbNNk3Oj5c73Rf87SZnmBpsLaRoCY6YQAvD_BwE]Eurocis[/link] ist eine der wichtigsten Fachmessen für Technologie im Handel. Das [link|https://kompetenzzentrumhandel.de/]Kompetenzzentrum Handel[/link] ist live vor Ort und veranstaltet jeden Tag eine [link|https://kompetenzzentrumhandel.de/veranstaltung/das-kompetenzzentrum-handel-auf-der-eurocis-2022-tour-1-treffen-sie-uns-in-halle-10-stand-e44/]Tour,[/link] in der innovative und praxisnahe Lösungen präsentiert werden.

    Die Führungen biete eine Orientierung für Einzelhändler bei einem insgesamt schwer überblickbaren Messeangebot und zeigen konkrete Beispiele für Digitalisierung und welche Voraussetzungen dafür geschaffen werden sollten, informiert die Anlaufstelle für kleine und mittlere Unternehmen.

    pi

  • Händler und Gastronomen wehren sich gegen die Corona-Notbremse

    BERLIN // Eine Gruppe von Einzelhändlern und Gastronomen will sich gemeinsam auf juristischem Weg gegen die Einführung einer bundesweiten Corona-Notbremse zur Wehr setzen. Die Bundesregierung hat diese Woche beschlossen, die Federführung in der Corona-Pandemiebekämpfung in die Hand zu nehmen und das Infektionsschutzgesetz zu ergänzen.

    Bundesverfassungsgericht soll prüfen

    Die Gruppe der Unternehmer plant, die Ergänzung der gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf Lockdowns und weitere Einschränkungen vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüfen zu lassen. Die Kritik richtet sich vor allem dagegen, dass die verschiedenen Branchen unterschiedlich behandelt werden. Es sei nicht nachvollziehbar, warum eine Reihe von Betrieben von Zwangsschließungen betroffen sei. Die Gruppe, zu der die Unternehmen Intersport, Tom Tailor und L'Osteria zählen, fordert die Aufhebung der Shutdowns oder eine Entschädigung für die erlittenen Verluste.

    pnf

  • BTWE hilft Händlern

    KÖLN // Durch den zweiten Lockdown sind in den vergangenen Monaten erneut viele Tabakwaren-Einzelhändler und Dampfer-Shops in eine wirtschaftlich bedrohliche Situation geraten. Der BTWE hilft diesen Unternehmern jetzt mit einer Neuauflage seiner Corona-Hilfsaktion.

    Förderung
    Bemerkenswert: Diesmal wird der Kreis der berechtigten Händler noch erweitert. Unterstützung erhalten jetzt zusätzlich alle Tabakwaren-Einzelhändler und Dampfer-Shops, die aufgrund der Corona-Krise herbe Umsatzeinbußen erlitten haben. Außerdem wird die Förderung pro berechtigten Fall auf 2500 Euro – statt der vorherigen zehn Prozent des Nettoeinkaufsvolumens – erhöht. Die Deckelung für Händler mit mehreren Filialen bleibt unverändert.

    Torsten Löffler, BTWE-Präsident: „Es ist toll zu sehen, wie die Tabakfamilie in der Krise zusammensteht. Der zweite Lockdown hat die Tabakwaren-Einzelhändler erneut hart getroffen. Liquidität hat für die betroffenen Händler jetzt oberste Priorität, und dabei wollen wir helfen. Das BTWE-Präsidium dankt allen Industrie-Unternehmen, die die Neuauflage der Corona-Hilfsaktion unterstützen.“

    Kriterien
    Im Rahmen der BTWE-Corona-Hilfsaktion 2021 werden bis zum 15. April besonders solche Mitglieder berücksichtigt, die die folgenden Kriterien erfüllen und nachweisen:

    [bul]Das Einzelhandelsgeschäft macht mehr als 50 Prozent seines Umsatzes mit Tabakwaren oder Potenziell Risikoreduzierten Produkten (PRRP).
    [bul]Das Geschäft wurde im Rahmen behördlicher Anordnung zur Corona-Krise geschlossen oder
    [bul]hat in Folge der Corona-Krise mindestens 25 Prozent weniger Umsatz im Dezember 2020 oder mindestens 50 Prozent weniger Umsatz in den Monaten Januar oder Februar 2021 erreicht. Basis ist der Vorjahresumsatz.

    Hier der Link zum Antragsformular sowie den Bedingungen: [link|http://www.tabakwelt.de/hilfsaktion]www.tabakwelt.de/hilfsaktion[/link].

    vi

  • Finanzielle Hilfen

    BERLIN // Der Bund kann „nicht den ganzen Winter“ Finanzhilfen im zuletzt gewährten Umfang leisten. Das erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel. Immerhin: In der Verlängerung des „Lockdown light“ will der Staat weiter Umsatzeinbußen betroffener Unternehmen ausgleichen. Das machte Finanzminister Olaf Scholz deutlich.

    „Dezemberhilfe“
    Für die „Dezemberhilfe“ stehen demnach 16,5 Milliarden Euro zur Verfügung – deutlich mehr als die für den November eingeplanten 14 Milliarden. Grund: Im Dezember machen viele Firmen, insbesondere aus Gastronomie und Handel, einen Großteil ihres Jahresgeschäftes.

    In diesen Tagen hat die Antragsfrist für die „Novemberhilfe“ begonnen. Erste Gelder sollen in Form von Abschlagszahlungen bis Monatsende an Firmen sowie an Soloselbstständige fließen. Das Geld soll aus einem Topf für laufende Überbrückungshilfen kommen.

    Angespannte Lage
    Angesichts der angespannten Lage bei vielen Einzelhändlern hofft Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier auf mehr Verkaufstage 2021: „Ich würde mir wünschen, dass das, was an Umsatzausfällen in diesem Jahr angefallen ist, über weitere verkaufsoffene Sonntage im nächsten Jahr wieder reingeholt werden kann.“ Altmaier weiter: „Die Überbrückungshilfe III kommt und gibt Sicherheit für Unternehmen und Beschäftige auch im kommenden Jahr. Von Januar bis Ende 2021 gibt es weitere verbesserte Betriebskostenzuschüsse.“

    max

  • Mietminderung okay

    MÜNCHEN // In einem Urteil hat das Landgericht München I am 22. September entschieden, dass ein Einzelhändler aufgrund der behördlich angeordneten Covid-19-Maßnahmen die Miete um bis zu 80 Prozent mindern darf. Darauf weist der BTWE hin.


    Corona-bedingte Schließung

    Geklagt hatte ein Händler für Möbel und Wohnaccessoires aus der Münchener Innenstadt. Er hatte seinem Vermieter mitgeteilt, die Miete ab April aufgrund höherer Gewalt um 100 Prozent kürzen zu wollen. Dagegen wiederum hatte der Vermieter geklagt. Laut dem LG München ist die Corona-bedingte Schließung des Geschäfts als Mietmangel anzuerkennen. Eine Mietminderung von bis zu 80 Prozent – je nach Ausmaß der Beschränkungen – sei gerechtfertigt. Der Mietzweck habe nach den öffentlich-rechtlichen Beschränkungen infolge der Corona-Pandemie nicht mehr eingehalten werden können. Dies falle nicht in den Risikobereich des Mieters, so die Richter.


    Erhebliche Einschränkungen

    Für den Zeitraum der Schließung im April sind laut Gericht 80 Prozent Mietminderung angemessen, ab Mai mit Öffnung auf begrenzter Fläche um 50 Prozent. Im Juni war die Flächenbegrenzung aufgehoben; dennoch habe es laut Gericht, erhebliche Einschränkungen für den Händler gegeben. Gerechtfertigt sei daher eine Mietminderung um 15 Prozent. Das Urteil (Az. 3O 4495/2020) ist noch nicht rechtskräftig, Berufung wurde eingelegt.

    red

  • BVTE unterstützt Fachhändler

    BERLIN // Der Vorstand des Bundesverbandes der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) hat eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 150.000 Euro an der Corona-Hilfsaktion für Händler zugesagt.

    Unbürokratische Hilfe
    Wie Hauptgeschäftsführer Jan Mücke mitteilt, unterstützen alle ordentlichen Mitglieder des neugegründeten Dachverbandes unbürokratisch und solidarisch die Hilfsaktion. Dazu gehören die Unternehmen: Brinkmann Raucherbedarf, British American Tobacco (Germany), Deutscher Zigarettenverband, Hauni Maschinenbau, Heintz van Landewyck, Joh. Wilh. von Eicken, JT International Germany, Niko Liquids, PMS Perfect Media Solutions, Quantus Beteiligungs- und Beratungsgesellschaft, Reemtsma Cigarettenfabriken, Riccardo Retail, Swedish Match, TMCC Tobacco Management & Consulting, VapeJobs Consulting.

    Wirtschaftliche Situation
    Viele Tabakwaren-Einzelhändler sind durch die behördlich angeordnete Schließung ihres Geschäftes in eine wirtschaftlich bedrohliche Situation geraten. Auf Initiative des Handelsverband Tabak (BTWE) wurde Mitte April zur Unterstützung dieser Handelsunternehmer eine Corona-Hilfsaktion ins Leben gerufen.

    Unterstützung für Härtefälle
    Mit der Aktion sollen Mitglieder der Einzelhandelsorganisation unterstützt werden, die maximal zwei Tabakwaren-Fachgeschäfte betreiben und deren Geschäft im Rahmen behördlicher Auflagen zur Corona-Krise geschlossen wurde. Der Fokus liegt in der Unterstützung der besonderen Härtefälle, deren Existenz konkret bedroht ist, und die keine Möglichkeit haben, z.B. durch andere nicht betroffene Filialen oder Sortimente, den Schaden abzumildern.

    „Ganz wichtig ist jetzt Liquidität für alle betroffenen Unternehmer, damit sie ihr Geschäft weiter betreiben können. Gerade für den inhabergeführten Tabakwaren-Facheinzelhandel ist dies ein wichtiger Baustein zum Überleben.“ sagte Mücke in Berlin.

    Fördersumme
    Zusätzlich zu den Unternehmen mit bis zu zwei Standorten, die bisher je geschlossenem Standort maximal 2.500 Euro erhalten, können jetzt auch Unternehmen mit mehr Filialen Unterstützung beantragen. Die Förderungssumme beträgt bis zu zehn Prozent des Netto-Einkaufsvolumens vom Februar 2020. Gedeckelt wird der Betrag bei Unternehmen bis 25 Filialen auf 10.000 Euro, bei 50 Filialen auf 15.000 Euro und bei mehr als 50 Filialen auf 30.000 Euro.

    Laufzeit verlängert
    Die Laufzeit der BTWE-Corona-Hilfsaktion wurde auf den 2. Juni verlängert. Bedingung für die Antragstellung ist eine Mitgliedschaft im Einzelhandelsverband. Weitere Informationen zu einer Mitgliedschaft erhalten Sie beim BTWE, das Antragsformular sowie die Aktionsbedingungen unter dem Link[link|https://www.tabakwelt.de/hilfsaktion] https://www.tabakwelt.de/hilfsaktion[/link].

    pi

  • Einzelhändler nutzen staatliche Hilfen

    BERLIN // Eine Trendumfrage des Handelsverbands Deutschland (HDE) zeigt: 90 Prozent der befragten Nicht-Lebensmittel-Händler (Non-Food) nutzen bereits staatliche Hilfen oder planen, diese in Anspruch zu nehmen.

    Alternative Vertriebswege
    Knapp zwei Drittel setzen auf alternative Vertriebswege wie Marktplätze, Online-Handel und so weiter oder Formen der Kundenkommunikation wie die Sozialen Medien et cetera, um das Geschäft aufrecht zu erhalten.

    red

  • Kassen-Bon-Pflicht

    KÖLN // Die Kassenbonpflicht ab 1. Januar 2020 bewegt die Politik seit einigen Wochen und wird auch in den Medien kontrovers aufgegriffen. Der BVS-Dachverband HDE hat zusammen mit den anderen Spitzenverbänden der Wirtschaft dem Bundesfinanzministerium ein gemeinsames Schreiben vorgelegt.

    Darin wird dargelegt, warum eine Bonausgabepflicht die Unternehmen übermäßig belastet und deshalb entfallen muss.

    Bis diese politischen Bemühungen zum Erfolg führen, gibt der Bundesverband Technik im Einzelhandel (BVT) folgende Verhaltensempfehlung für Handelsunternehmer:

    [bul]Ab 1. Januar 2020 muss auf jeden Fall bei jedem Kaufvorgang ein Kassenbon an den Kunden ausgegeben werden.
    [bul]Kassen müssen über eine elektronische Aufzeichnungsfunktion mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) und eine automatische Bonausgabe verfügen. Kassen, die nicht über diese Technische Sicherheitseinrichtung verfügen, dürfen dank eines Nichtbeanstandungserlasses maximal bis zum 30. September 2020 ohne Nachrüstung weiterbetrieben werden.
    [bul]Ab 1. Januar 2020 dürfen die Hersteller von Kassenbon-Thermopapier dem Einzelhandel kein Papier mehr verkaufen, das Bisphenol A enthält. Einzelhändler sollten sich beim Einkauf ihrer Kassenrollen eine entsprechende Zusicherung des Lieferanten geben lassen.

    pi

    (DTZ 52/19)

  • Höherer Warenwert

    HAMBURG // Nach Informationen von DTZ hat der Hamburger Konzern Reemtsma den Mindest-Wareneinkaufswert für Direktbezieher deutlich erhöht. Wer pro Woche Ware im Einkaufswert von weniger als 7000 Euro bei Reemtsma abnimmt, wird nicht mehr direkt beliefert, sondern muss über den Großhandel einkaufen. Bislang lag der Wert bei 2000 Euro pro Woche.

    Dazu teilt das Unternehmen mit: Dieser Wechsel betrifft nur einen sehr kleinen Kreis an Kunden, der historisch noch über den – in dieser Verkaufsmenge eher unüblichen – Direktweg eingekauft hat. Auch nach der Umstellung von Direktbezug auf Belieferung durch den Tabakwarengroßhandel werden diese Kunden in gleicher Qualität und Frequenz durch den Reemtsma-Außendienst betreut.

    Die betroffenen Einzelhändler wurden persönlich und per Kundenbrief informiert. Die Änderungen werden zum 1. August 2018 gültig. Jeder Händler kann auf Wunsch sofort wechseln.

    max

    (DTZ 07/18)

  • Tendence-Workshop bietet Inspiration für die Laden-Deko

    FRANKFURT/MAIN // Für viele Besucher ist es mittlerweile ein fester Termin auf der internationalen Konsumgütermesse in Frankfurt: Die Dekorations-Tipps für Schaufenster und Verkaufsfläche von Karin Wahl.

    In den Live-Workshops zeigt die Deko-Expertin insbesondere kleineren und mittleren Einzelhändlern, wie mit geringem Aufwand große Effekte erzielt werden können. Daneben geben die vier Themenfenster auf der von Wahl zusammengestellten Sonderschau dekorative Einblicke in die Kulturen und Weihnachtsbräuche in Frankreich, Großbritannien, Italien und Skandinavien.

    Die knapp halbstündigen Live-Workshops finden während der Tendence dreimal täglich statt: Am 29. und 30. August jeweils um 11, 12 und 13 Uhr sowie am 31. August um 11, 13 und 16 Uhr und am 1. September um 11, 13 und 15 Uhr. Für internationale Besucher steht eine englische Simultanübersetzung zu Verfügung. red

    (DTZ 34/15)