Schlagwort: Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung

  • Plastikfilter kennzeichnen

    BERLIN // In seiner Sitzung am 25. März hat der Bundestag die sogenannte Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung verabschiedet. Demnach müssen auch Tabakprodukte mit Filtern, die Plastik enthalten, entsprechend der Verordnung gekennzeichnet werden.

    Praxisgerechter Vollzug
    Zugleich wurde ein Entschließungsantrag verabschiedet, in dem die Bundesregierung und die Bundesländer aufgefordert werden, für „einen möglichst praxisgerechten Vollzug der neuen Kennzeichnungspflicht zu sorgen; das gilt besonders für das Umsetzen der Regelungen durch die betroffenen Hersteller und Vertreiber.

    Ein sinnloses Vernichten noch bestehender Lagerkapazitäten durch die Hersteller ist möglichst zu vermeiden.“ In diesem Zusammenhang ist in der Verordnung klargestellt, dass der Handel die Altwaren – also Waren ohne Kennzeichnung – unbefristet abverkaufen kann.

    nh

  • Jetzt kommen Plastik-Label

    BERLIN // Tabakerzeugnisse mit kunststoffhaltigen Filtern sowie kunststoffhaltige Filter zur Verwendung in Kombination mit Tabakprodukten müssen ab 3. Juli neu gekennzeichnet werden. Dem hat die EU-Kommission jetzt zugestimmt.

    In Deutschland werden die entsprechenden Vorschriften über die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung umgesetzt.
    Die neuen Pflichten zur Kennzeichnung greifen ab 3. Juli.

    Rolle des Handels
    Für den Handel bedeutet das:
    [bul]Ab 3. Juli muss neu in Verkehr gebrachte Ware mit dem Label „Filter enthält Kunststoff“ versehen sein.
    [bul]Bis 3. Juli 2022 darf Ware statt eines Aufdrucks auch mit einem Aufkleber versehen sein.

    Laut Bundesumweltministerium darf nicht mit dem Label gekennzeichnete Ware, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurde, vom Einzelhandel abverkauft werden.

    red