Schlagwort: Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen

  • Neue Kennzeichnungsverordnung

    ZELL (DTZ/fnf). „Neue Kennzeichnungsverordnung – auch für Feuerzeugbenzin. Nur wenige Hersteller sind vorbereitet“, teilt Fessmann & Hecker in einer Meldung mit.

    [bul]Was ist GHS? Weltweit bestehen unterschiedliche Systeme zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Derselbe Stoff kann in verschiedenen Staaten unterschiedliche Einstufungen und Kennzeichnungen haben. Dies führt nicht nur im Transport und im Handel, sondern auch bei Verbrauchern und im Arbeitsschutz zu Problemen. Im Jahr 2003 wurde das „Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals“ (GHS) erstmals vorgelegt. Es handelt sich um ein einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (Kennzeichnungssymbole, Sicherheitsdatenblätter).

    [bul]Wie wird GHS in Europa umgesetzt? Die GHS-Verordnung führt ein neues System zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen ein. Die Richtlinien 67/548/EWG (Stoffrichtlinie) und 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie) werden schrittweise durch die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 abgelöst. Diese Verordnung – auch GHS- oder CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packing) genannt – trat am 20. Januar 2009 in Kraft. Fristen der Umsetzung gemäß GHS nach der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) (siehe obere Tabelle).

    [bul]Was ändert sich konkret? Die GHS-Verordnung führt im Wesentlichen folgende Neuerungen ein: EG-Richtlinien GHS-Verordnung (siehe untere Tabelle).

    [bul]Wie reagieren Hersteller und Vertreiber (von Feuerzeugbenzin)? Nur wenige Produkte sind bereits gemäß der neuen Verordnung umgestellt. Fessmann & Hecker teilt mit, dass es die Kennzeichnung auf seinen Produkten innerhalb der vorgegebenen Fristen auf die neuen gesetzlichen Vorgaben schon geändert hat beziehungsweise ändern wird. Das Unternehmen hat Vorsorge getroffen, dass ab dem 1. Dezember 2010 die „Komet“ Premium Benzinkännchen mit der gesetzlich geforderten neuen GHS-Kennzeichnung ausgeliefert werden. Weitergehende Informationen zur neuen Gesetzeslage stehen auf der Homepage des Umweltbundesamtes unter „www.reach-info.de/dokumente/Leitfadenbroschuere_GHS-Verordnung.pdf“.

    (DTZ 46/10)