Schlagwort: Einheitsverpackungen

  • Nein zu Verboten

    BERLIN //Die Europäische Kommission plant eine weitere Reform der Vorschriften für Tabakprodukte und E-Zigaretten und führt hierzu eine öffentliche Konsultation durch (siehe DTZ-Newsletter vom 3. Juni).

    Noch bis zum 17. Juni können Hersteller, Händler und Konsumenten [link|https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13481-Evaluierung-des-Rechtsrahmens-zur-Eindammung-des-Tabakgebrauchs_de] sich mit ihrer persönlichen Stellungnahme auf der EU-Seite[/link] einbringen und sich gegen weitere Einschränkungen und Verbote stark machen. Befürchtet werden noch mehr Auflagen und neue einschneidende Verbote für Hersteller, den Handel und Verbraucher von Tabakprodukten, E-Zigaretten und anderen neuartigen Produkten. So plant die EU-Kommission unter anderem Einheitsverpackungen und noch größere Warnhinweise für alle Tabakprodukte, ein Verbot von Slim-Zigaretten und Aromenverbote für E-Zigarettenliquids.

    Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartige Erzeugnisse (BVTE) hat deshalb die Initiative [link| https://www.dein-ding.eu]“Dein Ding! Sag Nein zu weiteren Verboten”[/link] gestartet, um Handel und Konsumenten bei der Beteiligung zu unterstützen.

    „Schon wenige Sätze reichen aus, jede einzelne Stellungnahme zählt. Jeder sollte die Chance nutzen, der EU-Kommission seine Meinung zu sagen, auch wenn das Verfahren etwas kompliziert und das Zeitfenster knapp ist“, betont Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE: „Nutzen wir gemeinsam die Chance, bei den geplanten Veränderungen noch ein Wörtchen mitzureden. Machen wir uns gemeinsam stark!“

    Initiative „Dein Ding“
    Die Initiative[link|https://www.dein-ding.eu] „Dein Ding“[/link] informiert über die Pläne der EU-Kommission und leistet Hilfestellung zur Teilnahme an der Konsultation. Die Teilnehmer der Initiative werden auch über den nachfolgenden Prozess zur Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie auf dem Laufenden gehalten.

    pi

  • EU: Kosten aufrechnen

    BRÜSSEL // Die möglichen Verluste der Tabakindustrie aufgrund von Gesundheitswarnungen oder Einheitsverpackungen müssen gegen die Kosten aufgerechnet werden, die die Behandlung tabakbedingter Krankheiten verursacht. Das sagte eine Sprecherin der EU-Kommission gegenüber dem Portal „Euractiv.com“.

    Die TPD 2 beinhaltet strikte Vorschriften für die Verpackungen von Tabakwaren. So müssen Warnhinweise und -bilder 65 Prozent der Verpackungsoberfläche ausmachen. Darüber hinaus steht es den Mitgliedstaaten frei, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Frankreich, Ungarn, Irland, Slowenien und Großbritannien haben Einheitsverpackungen geplant oder bereits eingeführt.

    Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und andere Organisationen vertreten die Ansicht, Einheitsverpackungen seien ein gutes Mittel, um den Tabakkonsum zu verringern. Die Hersteller sehen das naturgemäß anders. So erklärte Ben Townsend, Vizechef der Europa-Division von Japan Tobacco International (JTI), gegenüber „Euractiv“, die Idee der Einheitsverpackung würde nicht funktionieren. In Australien, dem ersten Land, das solche Verpackungen verpflichtend gemacht hatte, sei der Rückgang der Raucherzahlen ins Stocken geraten, seit das Gesetz vor vier Jahren erlassen wurde.

    Als Einheitsverpackungen in Großbritannien eingeführt wurden, versuchte die Tabakindustrie dies zu stoppen, indem sie auf das geistige Eigentum an den Packungsdesigns und den Marken verwies. Die Gerichte entschieden aber gegen die Zigarettenfirmen.

    In Irland häuften sich Presseberichte über „Drohungen“ der Industrie, laut denen sich Einheitsverpackungen negativ auf die irische Wirtschaft auswirken würden. In Irland dürfen ab 30. September alle Tabakprodukte nur noch in standardisierten Verpackungen verkauft werden. Auch das irische Gesundheitsministerium argumentiert, die Einheitsverpackungen würden Tabakprodukte weniger attraktiv machen. Zudem würden Warnungen deutlicher sichtbar werden, und die Verpackung könne nicht über die schädigende Wirkung von Tabak hinwegtäuschen.

    Auf Nachfrage von „Euractiv“ erklärte die Europäische Kommission, Einheitsverpackungen gingen nicht mit „Kosten“ für die europäische Wirtschaft einher. „Die möglichen Verluste der Tabakindustrie oder niedrigere Steuereinnahmen für Staaten aufgrund von Gesundheitswarnungen oder Einheitsverpackungen müssen gegen die Kosten aufgerechnet werden, die die Behandlung von tabakbedingten Krankheiten verursacht“, sagte eine Sprecherin gegenüber „Euractiv“. Die Behandlung solcher Krankheiten koste EU-weit jedes Jahr 25,3 Milliarden Euro. Dazu kämen weitere 8,3 Milliarden Schaden aufgrund von Fehlzeiten und Frührente aufgrund von Tabak-Erkrankungen.


    red

    (DTZ 36/17)

  • Australiens Gruselkabinett

    SYDNEY (DTZ/red). Seit 1. Dezember ist das weltweit härteste Rauchverbot in Australien in Kraft. Olivfarbene Einheitsverpackungen und schockierende Bilder sollen Raucher abschrecken. Hinzukommt der Preis von umgerechnet 14 Euro pro Zigarettenpackung.

    Für Beobachter scheint klar, dass die Bilder ihre Wirkung tun. Die neuen Schachteln sind alles andere als attraktive Blickfänge. Bei der Befragung von Fachhändlern stellt sich heraus, dass die Konsumenten verärgert bis verstört auf die neuen „Designs“ ihrer Marken reagieren, berichten australische Zeitungen. Hinzukommt, dass die Markennamen nur noch in einer einheitlichen Schrift auf der Packung gedruckt werden dürfen, was wiederum die Arbeitsabläufe im Lager und Verkauf erschwert. Das neue Gesetz gilt für alle Tabakerzeugnisse.

    Australien will mit der visuellen Abschreckung vor allem Kinder und Jugendliche schützen, heißt es. Doch ob die Verpackung tatsächlich allein für ein rückläufiges Konsumverhalten verantwortlich ist, bezweifeln Kritiker.

    Neben der Tatsache, dass vor allem das Verbotene seinen besonderen Reiz für Heranwachsende habe, sei auch der der Preis ein Aspekt, der vielen Konsumenten unangenehm aufstößt, heißt es. Für eine Schachtel Zigaretten muss der Kunde in Australien umgerechnet 14 Euro bezahlen.

    (DTZ 49/12)