Schlagwort: Eigenanbau

  • Cannabis-Gesetz rückt näher

    BERLIN // Die bisher illegale Droge Cannabis soll unter bestimmten Bedingungen für den privaten Konsum legalisiert werden. Vorgesehen sind der legale Besitz und Verbrauch von Cannabis für Erwachsene. Ermöglicht werden der private Eigenanbau, der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen.

    Mit dem Gesetzentwurf (20/8704) werde ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis erleichtert, heißt es in der Vorlage der Bundesregierung. Das Gesetz zielt darauf ab, zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, Aufklärung und Prävention zu stärken, den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu verbessern.

    Nichtgewerbliche Anbauvereinigungen
    Erwachsenen ist künftig der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum erlaubt. Möglich werden soll zudem der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum. Privat angebautes Cannabis muss jedoch vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche geschützt werden. Außerdem dürfen nichtgewerbliche Anbauvereinigungen Cannabis künftig anbauen und an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum weitergeben. Dafür gelten strenge Vorschriften. So werden für die Anbauvereinigungen maximal 500 Mitglieder zugelassen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben müssen. Zulässig ist nur die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung. In den Anbauvereinigungen darf Cannabis nur in begrenztem Umfang an Mitglieder weitergegeben werden, wobei die Mitgliedschaft und das Alter zu überprüfen sind. Weitergegeben werden dürfen maximal 25 Gramm pro Tag oder 50 Gramm pro Monat.

    Schutzzone um Schulen und Einrichtungen für Kinder
    Die Ausgabe von Cannabis an junge Erwachsende zwischen 18 und 21 Jahren ist auf 30 Gramm pro Monat mit einer Begrenzung des THC-Gehalts auf zehn Prozent zulässig. Cannabis darf als Haschisch oder Marihuana nur in kontrollierter Qualität und in Reinform weitergegeben werden. In einer Schutzzone von 200 Metern um Anbauvereinigungen sowie Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen und öffentlich zugängliche Sportstätten wird der Konsum von Cannabis verboten.

    Um besonders Kinder und Jugendliche vor der Droge zu schützen, gilt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsum-Cannabis und Anbauvereinigungen. Geplant ist zudem eine Stärkung der Prävention durch eine Aufklärungskampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über die Wirkung und Risiken von Cannabis.

    Das Gesetz muss noch verschiedene Gremien durchlaufen. red

  • Kritik an Entwurf

    BERLIN // Der Deutsche Hanfverband (DHV) nimmt Stellung zum Referentenentwurf eines Cannabisgesetzes, das den legalen Besitz, Eigenanbau und Anbauvereine regeln soll.

    Bis Mitte August sollte der Entwurf anhand der Stellungnahmen von Verbänden überarbeitet und dann im Kabinett verabschiedet werden, so dass das Gesetz nach der Sommerpause im Bundestag beraten werden kann.

    Aus Sicht des Verbandes müssten die folgenden fünf Punkte dringend geändert werden:
    [bul]Die Vorstellung, den Konsum von Cannabis auf dem Gelände von Vereinen vollständig zu unterbinden, deren einziger Zweck es ist, ehrenamtlich Cannabis anzubauen und zu verteilen, ist vollkommen unrealistisch und auch unsinnig.

    [bul]Die Strafandrohung von bis zu drei Jahren Gefängnis für den Besitz von 26 Gramm Cannabis oder den Anbau von vier Hanfpflanzen ist geradezu absurd.
    [bul]Ähnlich unsinnig wie für den Konsum ist die geplante Abstandsregel für Standorte von Anbauclubs.
    [bul]Eigenanbau: Es muss geklärt werden, wie viele Pflanzen in welchem Stadium genau erlaubt sind und es müssen insgesamt deutlich mehr als drei Pflanzen sein.
    [bul]Es sollte grundsätzlich möglich sein, Cannabis auch zum nicht sofortigen gemeinsamen Konsum abzugeben, also zu verschenken oder zum Selbstkostenpreis weiterzugeben. red

  • Praktikables Lösungsangebot

    BERLIN // Nachdem Anfang April verschiedene Medien darüber berichtet hatten, dass der SPD-Parteivorstand nicht mit einer baldigen Legalisierung von Cannabis rechnet, da die EU-Kommission Konflikte mit europäischem Recht befürchtet, macht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) jetzt einen neuen Vorschlag.

    Der Gesundheitsminister regt an, das Legalisieren von Cannabis in Deutschland zunächst nur in Modellregionen umzusetzen. Das geht aus einem aktualisierten Eckpunkte-Papier hervor, über das Karl Lauterbach mit den Fraktionsspitzen der Ampel-Koalition beraten will, wie das Portal „Zeit Online“ kürzlich berichtete.

    Demnach könnten unter „Modellregionen“ sowohl ausgewählte Metropolgebiete als auch der ländliche Raum fallen.

    Verschiedenen Bedingungen prüfen
    Aus dem Papier geht hervor, dass dort die Auswirkungen des legalen Verkaufs unter verschiedenen Bedingungen geprüft und anschließend ausgewertet werden. Die Modellprojekte sollen wissenschaftlich begleitet werden und zunächst auf vier Jahre befristet sein. Um die Bedenken der EU-Kommission zu zerstreuen, wolle Lauterbach diesen Teil der Legalisierung mit Brüssel abstimmen.

    Den nicht kommerziellen privaten Anbau und Besitz von Cannabis wolle der Gesundheitsminister dagegen ohne Einbindung der EU entkriminalisieren. Vorgesehen ist demnach auch, dass sich in Deutschland sogenannte „Cannabis-Clubs“ gründen dürfen – nicht kommerzielle Vereinigungen, in denen sich Cannabis-Konsumenten organisieren, um für den Eigenbedarf Gras anzubauen und an Mitglieder auszugeben.

    Die im Oktober von Lauterbach vorgestellten Eckpunkte zur Legalisierung von Cannabis sehen unter anderem vor, dass Erwerb und Besitz von bis zu 20 bis 30 Gramm straffrei sein sollen. Lieferung und Vertrieb sollen nur innerhalb eines lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmens zugelassen werden. Der private Eigenanbau soll in begrenztem Umfang erlaubt werden – vorgesehen sind drei Pflanzen pro Person.

    red