Schlagwort: Display ban

  • Großbritannien verbannt Markenlogos ab 2016

    MAINZ // In Großbritannien will nächstes Jahr die Einheitspackung für Tabakprodukte einführen. Mit dem sogenannten Plain Packaging verschwinden die Markenlogos von den Oberflächen der Zigaretten- und Feinschnittpackungen.

    Stattdessen werden Bild- und Textwarnhinweise knapp 65 Prozent des Äußeren bestimmen. Mit dieser Maßnahme wollen die britischen Abgeordneten vor allem den Jugendschutz stärken und potenzielle jugendliche Raucher abschrecken.

    Neben der standardisierten Verpackung, die 2016 den Markt bestimmt, sorgt das Präsentationsverbot, der Display Ban, für anhaltende Kritik im Handel und bei Herstellern. Nach einer zweijährigen Übergangsfrist ist das Gesetz ab April für den kompletten Handel gesetzlich vorgeschrieben.

    Die Industrie protestiert. British American Tobacco (BAT), Japan Tobacco International (JTI) und Imperial Tobacco kündigen rechtliche Schritte an. Sie sehen durch das Plain-Packaging-Gesetz ihre geistigen Eigentumsrechte verletzt.

    Die Kritik wächst, nachdem jetzt auch Frankreich in einem Schreiben an die EU-Kommission ankündigt, nächstes Jahr die Standard-Packung für Zigaretten einführen zu wollen. Die französische Regierung beruft sich dabei auf die Tabakproduktrichtlinie (TPD2), die den Mitgliedsstaaten erlaubt über die Richtlinie hinauszugehen.
    red

    (DTZ 12/15)

  • Display Ban: Präsentationsverbot kommt im April

    LONDON // In zweieinhalb Monaten verschwinden Tabakwaren in Großbritannien aus der öffentlichen Wahrnehmung. Schuld ist der Display Ban.

    Dieses Präsentationsverbot für Tabakwaren tritt ab 6. April für alle Händler in Kraft. Bisher, genauer seit 2012, waren nur Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von knapp 280 Quadratmetern betroffen. Dieses Jahr müssen auch kleine und mittlere Läden die Vorgaben umsetzen. Falls nicht, droht der Staat mit Gefängnisstrafen bis zu zwei Jahren und oder Geldbußen von knapp 6.500 Euro.

    Die Sanktionen gelten auch für diejenigen, die mit Eigenkreationen, wie Vorhängen oder Rollos vor dem Zigarettenregal, versuchen die Regulierung umzusetzen. Ein Problem, das tausende unabhängige kleine Händler betrifft, berichtet die britische Online-Zeitschrift „Talking Retail“.

    Die großen Zigarettenhersteller arbeiten bereits mit etwa 30.000 britischen Tabakhändlern zusammen und beraten sie entsprechend. So bietet Imperial Tobacco seinen Handelspartnern auf der Webseite [link|http://www.imperial-trade.com ] www.imperial-trade.com [/link]eine „Fülle von geeigneten Lösungen an“, sagt Sophie Hogg, Leiterin des Handelsmarketing bei Imperial Tobacco.

    Betroffene Händler suchen allerding unabhängig von diesen Angeboten zum Beispiels im Internet nach geeigneten Regal- beziehungsweise Präsentationslösungen. Keine gute Idee, meinen Experten. „Das Problem ist, dass die Händler zwar das Gesetz, allerdings nicht die Details seiner Umsetzung kennen“, sagt Mike Houghton, Marketingchef beim CJ Retail Solutions. Die Lösungen Marke Eigenbau reichen in der Regel nicht, um den gesetzlichen Anforderungen des Display ban zu genügen, betont Houghton gegenüber Talking Retail.
    red/kes

    (DTZ 04/15)

  • New York will Tabak unter die Ladentheke verbannen

    NEW YORK CITY (DTZ/red). Zigaretten und andere Tabakwaren verschwinden in New York City aus der öffentlichen Wahrnehmung.

    Mit dieser Vision vor Augen stellt Bürgermeister Michael Bloomberg seinen aktuellen Anti-Tabak-Gesetzentwurf der Stadtverordnetenversammlung diese Woche vor.

    Kernpunkt der Maßnahme ist die Reduzierung des Tabakkonsums bei Jugendlichen, heißt es. Dafür sollen Einzelhändler ihre Tabakwaren künftig unter der Ladentheke, in geschlossenen Schränken oder hinter Vorhängen platzieren. Die Produkte würden Medienangaben zufolge nur noch sichtbar, wenn ein Erwachsener danach fragt oder wenn sie nachgefüllt werden.

    Für die Betroffenen eine „absurde Situation“, zitiert die „Financial Times“ die Sprecher von US-Einzelhandelsverbänden. Die Einschränkung bei der Kundenberatung und der Produktpräsentation verletzte auch ihr Recht auf freie Meinungsäußerung.

    Das sieht Bloomberg ganz anders und verweist Medienangaben zufolge auf Länder wie Island, Kanada, Großbritannien und Irland, die bereits den sogenannten Display ban eingeführt haben.

    In einem zweiten Gesetzentwurf will Bloomberg die Bußgelder für den Verkauf oder den Handel geschmuggelter Zigaretten erhöhen.

    (DTZ 12/13)

  • Unsichtbare Zigaretten ab April 2013

    LONDON/EDINBURGH (DTZ/red). Ab April 2013 dürfen Zigaretten in schottischen Geschäften nicht mehr öffentlich gezeigt werden.

    Der Zigarettenhersteller Imperial Tobacco hatte gegen die Einführung des gesetzlich vorgeschriebenen Display ban für Tabakwaren in Schottland vor dem Obersten Gerichtshof des Königreichs geklagt. Die Klage wurde Medienberichten zufolge Mitte Dezember abgewiesen.

    Der Hersteller kritisierte, dass das schottische Parlament keine Befugnis gehabt habe, dieses Gesetz zu verabschieden. Dem widersprachen die Richter jetzt.

    2010 hatten die Parlamentarier dem „Tobacco and Primary Medical Services (Scotland)“ zugestimmt und damit ein Verbot für die Präsentation von Tabakwaren und das Aufstellen von Zigarettenautomaten verabschiedet.
    In den übrigen Landesteilen Großbritannien wie England und Wales ist das Gesetz, d.h. der Display ban und das Aufstellverbot von Zigarettenautomaten, bereits für große Geschäfte in Kraft. 2015 sollen kleine Ladenlokale folgen.

    (DTZ 51/52/12)

  • Australiens Tabakwarenhandel wehrt sich gegen Plain Packaging

    Informationskampagne soll Bürger und Politik aufrütteln

    SYDNEY (DTZ/pnf). Australiens Tabakwarenbranche, allen voran der Tabakwareneinzelhandel, kämpfen verzweifelt gegen das von der derzeit regierenden Labor-Partei beabsichtigte „Plain Packaging“ für Zigarettenpackungen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Zigarettenpackungen ab Juli 2012 nur noch schwarz-weiß gestaltet sein dürfen, auf Markenlogos verzichten müssen und neben den Warnhinweis nur noch klein auf den Markennamen hinweisen dürfen.

    Die „Alliance of Australian Retailers“, der sich der Verband der Convenience-Stores, der Tankstellenverband, der Verband der Pressehändler und der Verband unabhängiger Einzelhandelsgeschäfte angeschlossen haben, startete Anfang August eine Anzeigenkampagne in Tageszeitungen, um auf die Existenzgefährdung ihrer Geschäfte durch diese überzogene Maßnahme hinzuweisen. Unterstützt werden die Händler dabei von den Zigarettenherstellern BAT, Philip Morris und Imperial Tobacco.

    Plain Packaging: Fass läuft über
    In dem offenen Brief machen die Handelsverbände und ihre Mitglieder deutlich, dass die Pläne der Regierung, das Plain Packaging zu verordnen, das Fass nun endgültig zum Überlaufen bringt.

    Nirgends in der Welt sei bisher nachgewiesen worden, dass schwarz-weiße Einheitspackungen jemand davon abhalten, mit dem Rauchen zu beginnen oder ihn dazu bringen, mit dem Rauchen aufzuhören. Gleichzeitig werde durch diese Maßnahme aber das Geschäft der betroffenen Unternehmen unverhältnismäßig erschwert. Deshalb habe man die Allianz der Handelsfirmen gegründet, um der Regierung in Canberra zu sagen: „Genug ist genug!“

    Und die Händler machen dabei auch auf die Widersprüchlichkeit der Politik aufmerksam. So würden die kleinen Geschäfte als das Rückgrat der australischen Wirtschaft, vor allem im ländlichen Raum herausgestellt. Doch in der letzten Zeit habe man diese Unternehmen durch eine übertrieben starke Tabaksteueranhebung geschädigt, was zu einem blühenden Schwarzmarkt für Tabakprodukte geführt und die legalen Geschäfte zum Ziel von Diebstählen und Überfällen gemacht habe.

    Damokleschwert Display Ban
    Und obendrauf, so klagen die Händler jetzt öffentlich, wollen einige der australischen Bundesstaaten noch einen Display Ban für Tabakprodukt verhängen. Wenn die Kunden in den Laden kommen, können sie dort die Ware nicht sehen, wenn noch das Plain Packaging hinzukommt, wie können die Kunden dann die unterschiedlichen Angebote differenzieren, fragen die Händler. All dies führe dazu, dass die australischen Händler nun öffentlich protestieren. Es sei viel mehr an der Zeit, die hart arbeitenden Australier zu unterstützen als sie mit einer auf unbewiesenen Theorien aufgebauten Politik, die nur auf Schlagzeilen aus sei, zu verfolgen.

    Die Kampagne der Tabakwarenhändler kommt zu einem für die Regierung kritischen Zeitpunkt. Denn am 21. August 2010 finden Wahlen für das australische Bundesparlament statt und es wird mit einem Kopf-an-Kopf-Rennen von Labor Party und der als Koalition antretenden konservativen Opposition aus Liberal Party und National Party gerechnet.

    Sprecher der Oppositionsparteien haben bereits Kritik an den Plain Packaging-Plänen geäußert und wollen im Falle ihres Wahlsiegs das Gesetzesvorhaben stoppen.

    (DTZ 32/10)

  • „Kampf gegen geplante Überregulierung“

    Display ban: TMCC Germany forciert Klageverfahren in Großbritannien

    BADEN BADEN (DTZ/pi). Das Thema Display ban ist europaweit ein heißes Eisen. In Großbritannien hat die inzwischen abgelöste Labour-Regierung ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, dass mittlerweile von der neuen Regierungskoalition aus Tories und Liberalen jedoch wieder in Frage gestellt wird. Tabakwarenhersteller haben Klagen gegen das Gesetz eingebracht. Hierzu erreichte die DTZ ein Beitrag von Lutz Weidensdörfer, Geschäftsführer TMCC GmbH Germany, den wir im Folgenden veröffentlichen:

    „Neben British American Tobacco UK Ltd, klagt auch TMCC Germany gegen das quasi totale Verbot des Displays von Tabakprodukten am Point of Sale von dem die Mehrheit der Verkaufsgeschäfte in England betroffen sein wird. Das Verbot ergibt sich aus Sektion 21 des Health Act 2009, den Regelungen zur Tabakwerbung und Promotion (Display regulations) und anderen spezialgesetzlichen Regelungen, die zusammengefasst als „Display ban“, also Display-Verbot bezeichnet werden.

    Das Display ban verbietet die Zurschaustellung, bzw. Präsentation von Tabakprodukten in England, Wales und Nordirland. Ab dem 1. Oktober 2011 gilt dies für Geschäfte mit mehr als 280 Quadratmetern Fläche und ab dem 1. Oktober 2013 auch in den übrigen Geschäften. Nur geringfügige Ausnahmen in der Präsentation sind möglich. Die Ausnahmen können jedoch nur als homöopathisch bezeichnet werden.

    Winzige Präsentationsfläche
    Eine Präsentation von Tabakprodukten soll beispielsweise nur dann möglich sein, wenn ein volljähriger Kunde explizit danach fragt, bzw. weitergehende Informationen haben möchte. Nur eine kleine Präsentationsfläche von bis zu 0,75 Quadratmetern ist erlaubt. Die Informationen, die auf dieser Präsentationsfläche erscheinen dürfen, sind auch beschränkt. Lediglich in einer höchsten vier Millimeter hohen schwarzen Schrifttype und auf einer weißen Fläche von maximal neun Quadratzentimetern dürfen ausschließlich Markenname und Packungsinhalt angegeben werden. Markenlogos, Slogans, Farben, Symbole in jedweder Form sind verboten.

    Die Folgen dieser prohibitiven Regulierung sind offensichtlich. Insbesondere kleine Geschäfte, die auf die schnell kaufende Laufkundschaft ausgerichtet sind, werden Einbußen bis zur Geschäftseinstellung erleiden, da der Kunde nicht weiß, ob seine Marke vorrätig ist.

    Auch für die Hersteller ist diese Verbotspolitik katastrophal, da Einführungen neuer Marken praktisch nahezu unmöglich werden. Dies gilt natürlich erst Recht für Hersteller, die gerade beginnen ihre Exportaktivitäten zu entfalten.

    Regelung macht Markteintritt zwecklos
    Dies war auch der Grund, dass sich die TMCC dazu entschlossen hat, das Klageverfahren zu forcieren. Die geplante Einführung der Zigaretten Skavenbeck in England, deren Marketingkonzept auch die sichtbare Kommunikation über die Farben ist, diese Sichtbarkeit dem Verbraucher zu vermitteln, würde bei der Umsetzung einer solchen Regelung zwecklos sein. Besonders der Slogan von Skavenbeck „colours of communication“ steht damit als Sinnbild für den Kampf gegen die geplante Überregulierung.

    Es ist nicht nachvollziehbar, wie das Gesetzesvorhaben mit den Grundsätzen des freien Wettbewerbs, insbesondere den europarechtlichen Grundsatz des freien Warenverkehrs zu vereinbaren ist. Ist es nicht die EU, die sich die Erhöhung des Wettbewerbs auf die Fahne geschrieben hat? Durch die in England vorgesehene Regelung wird dies ins Gegenteil verkehrt. Markenvielfalt, die damit verbundenen Eigentumsrechte der Hersteller und das Recht des Verbrauchers auf Produktvielfalt werden konterkariert.

    „Na dann … Prost Mahlzeit!“
    Wie grotesk diese Regelungen sind, zeigt folgender Vergleich: Stellen Sie sich vor, es wird ein neuer Whiskey oder ein neues Bier auf dem deutschen Markt eingeführt, nur: Der Hersteller und der Handel dürfen das Produkt gar nicht zeigen oder in jedweder Form bewerben. Na dann … Prost Mahlzeit!

    So ruhen die Hoffnungen darauf, dass nicht nur das Klageverfahren Erfolg hat, sondern auch die deutsche Regierung im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten ihre Bedenken hinsichtlich der Wettbewerbsbeschränkungen zum Ausdruck bringt.“

    (DTZ 29/10)