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  • Verwaltungsgericht Darmstadt stoppt die Vergabe von Konzessionen für Sportwetten

    DARMSTADT // Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat in einem Eilverfahren mit Beschluss vom 1. April 2020 das aktuell stattfindende Konzessionsvergabeverfahren gestoppt. Vorläufig dürfen deshalb bundesweit keine Lizenzen für Sportwetten an teilnehmende Bewerber vergeben werden.

    Vergabeverfahren
    Das Vergabeverfahren liegt in den Händen des Landes Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Antragssteller ist der in Österreich ansässige Sportwettenanbieter Vierklee. Der Anwalt dieses Unternehmens hatte unter anderem vorgetragen, im Konzessionsvergabeverfahren sei die Einhaltung der in der aktuellen Fassung des Glücksspielstaatsvertrages verankerten Maßstäbe für ein transparentes und nicht diskriminierendes Vergabeverfahren nicht gewährleistet, mit der Folge, dass Vierklee durch die nunmehr unmittelbar bevorstehende Vergabe von Konzessionen an Mitbewerber Wettbewerbsnachteile zu befürchten habe. Dem ist das Gericht in wesentlichen Punkten gefolgt.

    Beschluss
    Durch den Beschluss gerät das gesamte Vergabeverfahren ins Stocken. Private Wettunternehmen, die sich beworben haben, erhalten nun keine deutsche Konzession, werden aber trotzdem hierzulande weiter aktiv sein, etwa mit Lizenzen aus Malta oder Gibraltar.

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