Der Online-Handel in Deutschland verzeichnete im Weihnachtsgeschäft 2024 einen Umsatzrückgang von 4,2 Prozent, meldet der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel. Besonders betroffen waren die Bereiche Bekleidung und Elektronik. Auch der Lebensmittelverkauf zeigte Schwächen.
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Legalisierung light
BERLIN // Die Bundesregierung hat sich auf ein schrittweises Legalisierungs-Modell verständigt. Zunächst kommt die private Freigabe von Cannabis.
„Die Abgabe in Fachgeschäften wird in einem zweiten Schritt als wissenschaftlich konzipiertes, regional begrenztes und befristetes Modellvorhaben umgesetzt“, hieß es.
red
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Wie umgehen mit Gutscheinen?
BERLIN // Wie bereits in den vergangenen Jahren waren Gutscheine auch 2022 das beliebteste Weihnachtsgeschenk, gefolgt von Spielwaren, Büchern und Schreibwaren. Das zeigt eine Umfrage des Handelsverbands Deutschland (HDE). Wer einen nicht ausdrücklich befristeten Gutschein unter dem Weihnachtsbaum entdeckt, kann ihn im Geltungszeitraum von drei Jahren ab Ende des Kaufjahres einlösen. In diesem Jahr gekaufte, unbefristete Gutscheine können also bis zum 31. Dezember 2025 eingelöst werden.
Persönliche Gespräch mit dem Händler
Wer ein Weihnachtsgeschenk umtauschen möchte, sollte das persönliche Gespräch mit dem Händler suchen. Er kann Hinweise auf Möglichkeiten und Ablauf eines etwaigen Umtausches im jeweiligen Geschäft geben, sollte ein einwandfreier Artikel nicht gefallen. Denn bei einwandfreier Ware besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Umtausch. Ganz besonders in der Weihnachtszeit kommen jedoch viele Händler ihren Kunden mit Kulanzangeboten entgegen.Ist die Ware beim Kauf mangelhaft, greift das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Ein solcher Mangel kann innerhalb von zwei Jahren ab der Übergabe der Ware geltend gemacht werden. Für die Dauer von zwölf Monaten nach der Warenübergabe wird vermutet, dass ein nach dem Kauf aufgetretener Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorgelegen hat. Auch hier ist der persönliche Austausch mit dem Händler ratsam. Im Online- und Versandhandel haben Verbraucher grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen.
vi
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SPEZIAL NUTZFAHRZEUGE
MAINZ // Lieferwagen voll elektrisch – DTZ hat den Trend unter die Lupe genommen und stellt eine Reihe aktueller Klein-Lkw mit Batterie-„Tank“ vor.
red
Lesen Sie das Spezial in der aktuellen Print-Ausgabe DTZ 49/22 auf Seite 11.
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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
es tut mir leid, aber ich werde Sie heute wieder verstärkt mit dem Thema Corona traktieren.
Unverständnis in der Wirtschaft
Neben der sich langsam wandelnden Haltung einiger Politiker und einiger sogenannter Mainstream-Medien nimmt das Unverständnis insbesondere in der Wirtschaft gegenüber der anhaltend harten Linie der Bundesregierung immer weiter zu. Rund ein Drittel der Erwerbstätigen in Deutschland ist direkt oder indirekt für den Staat tätig. Die Existenzängste sind für diese Bevölkerungsgruppe überschaubar. Dass es für viele Unternehmen insbesondere aus dem Handel längst nach und nicht mehr kurz vor 12 Uhr ist, scheint gerade in der Bundespolitik noch nicht recht angekommen zu sein. Beobachter bescheinigen Kanzlerin Angela Merkel inzwischen gar ein Kuba-Syndrom, weil sie sich ausnahmslos von Hofschranzen beraten lässt.Dabei kann ja nicht viel schief gehen. Nachdem die Inzidenzwerte rapide abwärts marschiert sind, ist es vor allem Bayerns Ministerpräsident Markus Söders beherztem Einschreiten an den Grenzen zu verdanken, dass dieser Trend gestoppt werden konnte. Oder? Wie hat sich die Zahl der Tests entwickelt?
Corona-Patienten
Wenden wir uns lieber Zahlen vor, die bereits auf dem Tisch liegen. Haben Sie gesehen, dass laut der Wochenzeitung „Die Zeit“ 20 bis 30 Prozent der Corona-Krankenhauspatienten nicht wegen des Virus‘ in ärztlicher Behandlung waren, sondern nur zufällig? Dass das Robert Koch Institut etwa zehn Prozent der gemeldeten Intensivfälle laut Divi fälschlicherweise die Diagnose Covid zugeordnet hat? Dass das passieren kann, ist klar. Dass es in solchen Dimensionen passiert, ist schwer nachvollziehbar.Spannend ist auch: Wenn jetzt Menschen in den Pflegeheimen nach einer Corona-Impfung sterben, heißt es, in dem Alter seien tägliche Todesfälle ohnehin zu erwarten. Nach Infektionen mit dem Virus dagegen wurden nach offizieller Lesart auch Höchstbetagten auf Palliativ-Stationen jede Menge Lebensjahre durch das Virus geraubt.
Gefährliche Varianten
Und dann sind da noch die wirklich gefährlichen Varianten… So richtig kann niemand bislang erklären, warum etwa in Großbritannien seit 9. Januar Tag für Tag die Zahl der Neuinfektionen sinkt. Und in Südafrika sieht es kaum anders aus. Ist es möglich, dass das Virus in seiner Verbreitung eben nicht den zahlreichen Modellen folgt, sondern sich wie ein klassisches Virus saisonal verhält? Und wollen wir wetten, dass die anstehenden Landtagswahlen – je nach Ausgang und schon kurz vor dem eigentlichen Urnengang – das Infektionsgeschehen beeinflussen?Ich weiß, es klingt nahezu zynisch, aber ich wünsche Ihnen ein wunderbares Wochenende. Schalten Sie einfach mal ab!
Herzlich,
Marc Reisner,
Chefredakteur DTZ -
Wieder steht Deutschland still
BERLIN // Zum zweiten Mal in diesem Jahr geht die Bundesrepublik in den Lockdown – vorerst für vier Wochen. So will das Kabinett um Kanzlerin Angela Merkel zumindest Weihnachten retten. Manchen Branchen wird das nicht helfen.
Gastronomie und Veranstaltungsbranche
Die Gastronomie und die Veranstaltungsbranche sind von den neuen Maßnahmen besonders hart betroffen. Kein Wunder, dass die Restaurant-Betreiber angekündigt haben, rechtliche Schritte zu gehen. Begründung: Gerade drei Prozent der positiven Tests werden als Folge von auswärtigen Essen ermittelt.Obergrenze in Quadratmeter
Ob der Handel tatsächlich uneingeschränkt geöffnet bleiben darf, ist aktuell noch nicht abzusehen. Merkel, Spahn, Söder und Co. werden darüber in gut zwei Wochen das nächste Mal beraten. Sind die Zahlen dann nicht auf dem absteigenden Ast, drohen weitere Einschnitte. Vorläufig – und das gilt ab 2. November – dürfen Geschäfte offenbleiben, die Hygieneauflagen beachten, den Zutritt steuern und Warteschlangen vermeiden. Obergrenze: Pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich nur ein Kunde im Laden aufhalten.Entschädigung für Betroffene
Immerhin, heißt es aus Berlin, würden besonders betroffene Firmen entschädigt. Dabei könnten kleine Betriebe bis zu 75 Prozent ihrer Umsatzausfälle erstattet bekommen, größere Betriebe bis zu 70 Prozent. Vergleichsmaßstab sind die Umsätze des Vorjahresmonats, also zunächst von November 2019. Kleiner Haken: Bereits gewährte Zahlungen wie Überbrückungshilfen oder Kurzarbeitergeld von den Nothilfen abgezogen werden. Es gehe vor allem um Betriebe in der Gastronomie oder im Tourismus.Überbrückungshilfen
Für den Fall eines – wie angedacht – vierwöchigen Lockdowns bezifferte Bundesfinanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz die Kosten auf sieben bis zehn Milliarden Euro. Dies sei auch abhängig davon, welchen Branchen die Nothilfen gewährt würden. Ein dritter Nachtragshaushalt sei jedoch nicht notwendig, vielmehr könnten die Gelder aus dem bereits existierenden Topf für Überbrückungshilfen stammen. Von den dafür vorgesehen 25 Milliarden Euro wurden bislang erst rund zwei Milliarden Euro abgerufen. Der Bund plant, die Überbrückungshilfen, Zuschüsse für kleine und mittlere Firmen, bis Mitte 2021 zu verlängern. Ursprünglich sollten sie zum Jahresende auslaufen.Im Einzelnen
Im Einzelnen stehen auf der Anti-Corona-Agenda:[bul]erhebliche Kontaktbeschränkungen auf privater Ebene,
[bul]De-facto-Verbot privater Reisen,
[bul]Verbot von Unterhaltungsveranstaltungen, ausgenommen ist der – dann zuschauerfreie – Profisport,
[bul]Verbot von Freizeit- und Amateursport mit geringen Ausnahmen,
[bul]Schließen aller Freizeiteinrichtungen wie Konzerthäuser, Theater, Spielhallen, Bordellen, Schwimmbädern, Saunen sowie Fitnessstudios,
[bul]Schließen aller Gastronomie-Betriebe,
[bul]Schließen von Kosmetikstudios, Massagepraxen und ähnlichen Dienstleistern,
[bul]Auflagen für den Handel und
[bul]Offenhalten von Schulen sowie Kindergärten.max
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Wichtiger Wirtschaftsfaktor auch in Zeiten der Corona-Krise
POTSDAM // Die Land Brandenburg Lottogesellschaft (LBL) blickt auf drei erfolgreiche Quartale des Jahres 2020 zurück. Ein starkes Händlernetzwerk, vorteilhafte Jackpots, neueste Technologie sowie die ausgeprägte Kundentreue sorgten in den ersten neun Monaten für Spielerträge in Höhe von 150,8 Millionen Euro – ein Zuwachs von 7,2 Prozent gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum.
Neue Technologien
„Die Covid-19-Pandemie ist ein drastischer Einschnitt in die Gesellschaft. Auch die LBL war und ist davon betroffen – wobei unsere Kundenbeziehungen der Situation standhielten. Durch den Einsatz neuer Technologien waren wir gut vorbereitet und können aus unternehmerischer Sicht und als Landesgesellschaft eine positive Bilanz aus den vergangenen Monaten ziehen“, verkündet Anja Bohms, Geschäftsführerin von Lotto Brandenburg.Nachfrage bleibt
Während der Zeit des Corona bedingten Lockdowns im Frühjahr mussten nur wenige Partner ihre Geschäfte im Land schließen, in der Kernzeit waren es bis zu 40 der rund 670 Lotto-Shops. Trotz der Ausnahmesituation konnten somit 94 Prozent der Vertriebspartner weiter die gefragten Lottoprodukte verkaufen – ein Gewinn im Einzelhandel dieser Tage.Die LBL stattete zum Ende des Vorjahrs alle Geschäfte mit einer neuen Generation Lottoterminals aus. Durch die neue Technologie, welche eine Investition in Höhe von rund fünf Millionen Euro erforderte, werden Händlern und Kunden fortwährend alle Prozesse rund um das Lottospiel erleichtert. Das wirkte auch während der Corona-Einschränkungen.
Starkes Händlernetz
Ergänzend zur starken Aufstellung des Händlernetzwerks verzeichnet Lotto Brandenburg einen Umsatzzuwachs von 31,6 Prozent im Online-Vertrieb im Vergleich zur Vorjahresperiode. Für den digitalen Wandel hat sich die LBL bestens gerüstet. Mit Einführung der neuen Website im August 2020 stehen für die Interessenten mehr Informationen online bereit und sie profitieren von einem schnellen, sicheren und personalisierten Kaufprozess. Dieser basiert auf den neuesten technischen Standards und ist optimiert auf die Smartphone-Nutzer ausgerichtet. Das Investitionsvolumen lag hier bei rund einer Million Euro.Förderungen von Brandenburger Projekten
Den Lottokunden blieb dank der vielversprechenden Jackpotphasen seit Anfang des Jahres die Spielfreude erhalten. Über die vier Megajackpots von mehr als 20 Millionen Euro im Spiel Lotto 6 aus 49 und dem im Mai geknackten 90-Millionen-Eurojackpot freuten sich die Tippenden, die LBL und nicht zuletzt auch das Land Brandenburg. Neben der Gewinnausschüttung von über 73 Millionen Euro mit bis dato fünf Millionengewinnern in diesem Jahr, leistete Lotto Brandenburg zudem Glücksspielabgaben in Höhe von 29,4 Millionen Euro, welche unter anderem in Form von Lotteriemitteln in die Förderung von Brandenburger Projekten fließen. Weiter wurden 25,9 Millionen Euro Lotteriesteuer abgeführt.Zuversichtlich in die Zukunft
LBL-Geschäftsführerin Kerstin Kosanke blickt insoweit zuversichtlich in Richtung Jahresende: „Als Unternehmen blieb die LBL auch in Krisenzeiten ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Brandenburg, ob als Arbeit- und Auftraggeberin oder in den verschiedensten Kooperationen als beständige Vertragspartnerin. Wir konnten und können dies dank der Brandenburger Lottospieler weiter aufrechterhalten.“vi
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Liebe Leserin, lieber Leser,
es ist nicht leicht, dieser Tage den Überblick zu behalten. Folgt nach dem harten Lockdown und der neuen Normalität jetzt also die föderale Lässigkeit?
Maskenpflicht
Beim Besuch einer Straußwirtschaft fiel mir diese Woche buchstäblich die Maske aus dem Gesicht. Wir hatten einen Tisch für zwei Personen auf der Terrasse reserviert. Den Mund- Nase-Schutz aufgesetzt, waren wir schon auf dem Weg zu unseren Plätzen, als die freundliche Servicekraft uns augenzwinkernd stoppte: „Die Maske können Sie abnehmen. Seit heute gilt das nicht mehr.“Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, hat am 24. Juni die Maskenpflicht für die Außenbereiche der Gastronomie aufgehoben.
Neue Lockerungen
Die Chefs der Bundesländer beschließen gefühlt fast täglich neue Lockerungen. Natürlich in bewährter föderaler Tradition und in 16 unterschiedlichen Varianten. Wer da noch durchblicken und die Übersicht behalten möchte, hat es schwer.Sortieren wir uns neu. Genießen wir den Sommer und halten Abstand. Da herrscht ausnahmsweise mal Konsens. Doch unabhängig davon, ob im Freien 50 (Bremen) oder 150 Menschen (Mecklenburg-Vorpommern) zusammenkommen dürfen: Abstand muss sein. Daran ändert sich nichts!
Relative Sicherheit
Soweit zur gefühlten Lässigkeit. Sie ist relativ. Da genügt der Blick nach Göttingen oder Gütersloh, wo Menschen hinter Bauzäunen stehen oder in langen Schlangen auf einen Corona-Test warten. Die Lockerungen der einzelnen Bundesländer sind keine Sicherheitsgarantie. „Wir leben in einer Pandemie. Eine Normalität, wie wir sie kannten, ist bis auf weiteres nicht machbar“, sagte dazu Kanzleramtsminister Helge Braun im ZDF.In diesem Sinn wünsche ich uns, dass wir den Überblick in der neuen föderalen Wirklichkeit behalten.
Nächste Woche wird Sie an dieser Stelle wieder mein Kollege Marc Reisner begrüßen.
Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende!
Kerstin Kopp
Redaktion DTZ -
Corona-Soforthilfe nicht pfändbar
MÜNSTER // Eine Kontenpfändung des Finanzamts, die auch Beträge der Corona-Soforthilfe umfasst, ist rechtswidrig. Die Corona-Soforthilfe erfolge ausschließlich zur Milderung der finanziellen Notlage durch die Covid-19-Pandemie und diene nicht der Befriedigung von Gläubigeransprüchen, entschied das Finanzgericht Münster am 13. Mai. Es gab damit dem Eilantrag eines Soloselbstständigen statt, berichtet „beck-online“.
Corona-Soforthilfe
Der Antragsteller betreibt einen Reparaturservice und erzielt hieraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie war es ihm nicht möglich, Reparaturaufträge zu erhalten. Er beantragte deshalb am 27. März beim Land Nordrhein-Westfalen zur Aufrechterhaltung seines Gewerbebetriebs eine Corona-Soforthilfe in Höhe von 9.000 Euro für Kleinstunternehmer und Soloselbstständige. Diese wurde mit Bescheid vom selben Tag bewilligt und auf sein Girokonto überwiesen. Da dieses Konto mit einer im November 2019 vom Finanzamt ausgebrachten Pfändungs- und Einziehungsverfügung wegen Umsatzsteuerschulden aus den Jahren 2017 bis 2019 belastet war, verweigerte die Bank die Auszahlung der Corona-Soforthilfe. Der Antragsteller begehrte deshalb im Rahmen einer einstweiligen Anordnung die einstweilige Einstellung der Pfändung des Girokontos.Kontenpfändung
Das Gericht hat dem Eilantrag entsprochen. Das Finanzamt müsse die Kontenpfändung einstweilen einstellen und die Pfändungs- und Einziehungsverfügung aufheben. Durch die hier eingeleitete Pfändung des Girokonto-Guthabens, das durch den Billigkeitszuschuss in Form der Corona-Soforthilfe erhöht worden sei, werde die Zweckbindung dieses Billigkeitszuschusses beeinträchtigt.Gläubigeransprüchen
Die Corona-Soforthilfe erfolge ausschließlich zur Milderung der finanziellen Notlagen des betroffenen Unternehmens im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie. Sie diene nicht der Befriedigung von Gläubigeransprüchen, die vor dem 1. März entstanden seien und somit nicht dem Zweck, die vor dem 1. März entstandenen Ansprüche des Finanzamts zu befriedigen. Da die Corona-Soforthilfe mit Bescheid vom 27. März für einen Zeitraum von drei Monaten bewilligt worden sei, sei die Vollstreckung bis zum 27. Juni einstweilen einzustellen.red
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Lockerungen in Rheinland-Pfalz
MAINZ // In Rheinland-Pfalz können öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen im Außenbereich ab dem 27. Mai wieder durchgeführt werden. Im Innenbereich sind öffentliche Veranstaltungen ab dem 10. Juni mit bis zu 75 Personen wieder möglich.
Lockerungen für Kultureinrichtungen
Davon unabhängig können Kultureinrichtungen wie Theater, Konzerthäuser, Kleinkunstbühnen und Kinos bereits zum 27. Mai öffnen und ihr Kulturangebot wieder aufnehmen. Die zugelassene Publikumszahl in den Kultureinrichtungen wird auf Grundlage individueller Schutzkonzepte festgelegt.Öffentliche Veranstaltungen im Außenbereich
Die nächste Phase der Lockerungen sieht vor, dass ab dem 10. Juni die Grenze auf 250 Personen für öffentliche Veranstaltungen im Außenbereich erhöht wird. Ab dem 24. Juni sind dann öffentliche Innen-Veranstaltungen mit bis zu 150 Personen erlaubt. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass in Ausnahmefällen höhere Personenzahlen zugelassen werden können.pnf