Schlagwort: Datenschutzrecht

  • „Regelrechter Verordnungs-Tsunami“

    BERLIN // Die Entbürokratisierung ist seit Jahrzehnten in aller Munde, doch die bisherigen Maßnahmen der Politik kommen bei den Handelsunternehmen nicht an. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter rund 500 Unternehmen aus der Branche.

    Demnach klagen 89 Prozent der Befragten über hohe oder sehr bürokratische Belastungen. Und für die vergangen fünf Jahre sehen sich 97 Prozent von einem weiteren Aufbau von Bürokratie betroffen. „Bürokratieabbau ist seit Jahrzehnten ein beliebtes Schlagwort auf allen politischen Ebenen. Die aktuelle Bundesregierung hat große Anstrengungen unternommen, die Bürokratie zu reduzieren und die Unternehmen so zu entlasten. Doch offenbar ist davon in der Praxis noch nicht viel angekommen. Zudem erwartet uns alle noch ein regelrechter Verordnungs-Tsunami aus Brüssel“, sagt HDE-Präsident Alexander von Preen.

    Die meisten Vorgaben aus Berlin
    Die aktuelle HDE-Umfrage macht deutlich, dass sich für die vergangenen fünf Jahre 97 Prozent der Handelsunternehmen mit einem Zuwachs an Bürokratie konfrontiert sehen, fast zwei Drittel sprechen sogar von einer deutlichen Erhöhung der Lasten. „Es muss zu denken geben, dass die Handelsunternehmen trotz aller Bemühungen um Entlastungen unter dem Strich immer mehr Bürokratie zu spüren bekommen“, sagt von Preen. Dabei schreibt knapp mehr als die Hälfte der Befragten die meiste Bürokratie der Bundesebene zu, ein Viertel sieht die EU ganz vorne.

    Besonders gegängelt sehen sich die Händler durch Dokumentationspflichten (74 Prozent) und Berichtspflichten (71 Prozent). Häufig für größere Unternehmen sind Berichtspflichten und EU-Regeln häufig ein Ärgernis, im Mittelstand stehen vor allem auch steuerrechtliche Anforderungen im Fokus.

    Personalwesen und Steuerrecht
    Vor allem auf den Gebieten Personal (77 Prozent) und Steuern (69 Prozent) geht es bürokratisch zu. Datenschutzrecht (73 Prozent) und Arbeitsrecht (61 Prozent) sind angesichts der vielen Vorgaben und Arbeitgeberpflichten oft Hindernisse im Arbeitsalltag der Unternehmen.

    „So kann es nicht weitergehen. In den vergangenen Jahren gab es gute Ansätze, aber es reicht nicht. Wir brauchen mutigere und größere Schritte bei der Entbürokratisierung“, so der HDE-Präsident. Bei der Arbeitszeit gehe es um mehr Flexibilisierung, die starre tägliche Höchstarbeitszeit werde den Anforderungen der digitalisierten Arbeitswelt nicht mehr gerecht. Es brauche den Wechsel hin zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit direkt im Arbeitszeitgesetz.

    Mit Blick auf die Arbeitszeitdokumentation sollte eine schlankere Lösung gefunden werden. Die damit verbundenen Dokumentationspflichten müssten entschlackt werden. Zudem sei es notwendig, die zusätzlichen nationalen Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten zu streichen. Damit würden EU-weit einheitlich die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten. vi

  • „Es droht ein Flickenteppich“

    BERLIN // 3 G, 2 G, 2 G+… Wie es in Deutschland mit den Maßnahmen gegen Corona weitergeht, weiß niemand so recht. Fest steht: In Kürze dürften die Länder über die Vorgaben entscheiden, die in ihren Bundesländern gelten sollen – vom relativ entspannten Umgang bis zu Lockdowns.

    Betroffen sind zunehmend Unternehmen, die von der Politik in die Pflicht genommen werden sollen. Dazu hat sich jetzt auch der Handelsverband Deutschland (HDE) zu Wort gemeldet.

    Die mögliche Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP im Bund plant verschärfte Corona-Regelungen am Arbeitsplatz. Danach sollen künftig nur noch geimpfte, genesene oder tagesaktuell negativ-getestete Personen in Präsenz arbeiten dürfen.


    Impfstatus der Beschäftigten

    „Die Politik will offenbar den zweiten vor dem ersten Schritt machen. Eine 3 G-Regel ist doch erkennbar nur dann sinnvoll, wenn Arbeitgeber auch endlich den Impfstatus ihrer Beschäftigten erfragen dürfen. Das muss der Gesetzgeber jetzt zuerst regeln. Zudem ist und bleibt die Pandemiebekämpfung eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft. Die Kosten für die Tests der Beschäftigten dürfen daher nicht auf die ohnehin finanziell oft schon ausgezehrten Arbeitgeber abgewälzt werden, ansonsten riskiert man deren Überforderung“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Unbedingt vermieden werden müsse außerdem ein föderaler Flickenteppich der Länder. Gefordert sei eine bundeseinheitliche Regelung, ansonsten gefährde das auch die Akzeptanz einer solchen Regelung von Anfang an stark.


    Viele Detailfragen ungeklärt

    Zudem sieht der HDE derzeit noch viele Detailfragen zu der geplanten 3 G-Regelung vollkommen ungeklärt. Das führe bei den Firmen zu großen Unsicherheiten. So etwa bei der Frage, wie arbeitsrechtlich damit umzugehen wäre, wenn Beschäftigte die Tests verweigern oder erforderliche Unterlagen nicht vorlegen und in der Folge dann nicht im Geschäft arbeiten können. Des Weiteren stellen sich auch datenschutzrechtliche Fragen, die eine neue gesetzliche Regelung klären müsste, um den Arbeitgebern die dann dringend erforderliche Rechtssicherheit zu verschaffen.

    Bislang existiert auf Bundesebene keine allgemeine Testpflicht für Beschäftigte. Gleichwohl sind Arbeitgeber gemäß der geltenden Arbeitsschutzverordnung des Bundes bereits heute dazu verpflichtet, allen Beschäftigten in Präsenz mindestens zweimal wöchentlich Corona-Tests anzubieten. Einzelne Bundesländer sehen bereits heute strenge Regelungen vor.


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