Schlagwort: Datenschutz

  • „Es droht ein Flickenteppich“

    BERLIN // 3 G, 2 G, 2 G+… Wie es in Deutschland mit den Maßnahmen gegen Corona weitergeht, weiß niemand so recht. Fest steht: In Kürze dürften die Länder über die Vorgaben entscheiden, die in ihren Bundesländern gelten sollen – vom relativ entspannten Umgang bis zu Lockdowns.

    Betroffen sind zunehmend Unternehmen, die von der Politik in die Pflicht genommen werden sollen. Dazu hat sich jetzt auch der Handelsverband Deutschland (HDE) zu Wort gemeldet.

    Die mögliche Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP im Bund plant verschärfte Corona-Regelungen am Arbeitsplatz. Danach sollen künftig nur noch geimpfte, genesene oder tagesaktuell negativ-getestete Personen in Präsenz arbeiten dürfen.


    Impfstatus der Beschäftigten

    „Die Politik will offenbar den zweiten vor dem ersten Schritt machen. Eine 3 G-Regel ist doch erkennbar nur dann sinnvoll, wenn Arbeitgeber auch endlich den Impfstatus ihrer Beschäftigten erfragen dürfen. Das muss der Gesetzgeber jetzt zuerst regeln. Zudem ist und bleibt die Pandemiebekämpfung eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft. Die Kosten für die Tests der Beschäftigten dürfen daher nicht auf die ohnehin finanziell oft schon ausgezehrten Arbeitgeber abgewälzt werden, ansonsten riskiert man deren Überforderung“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Unbedingt vermieden werden müsse außerdem ein föderaler Flickenteppich der Länder. Gefordert sei eine bundeseinheitliche Regelung, ansonsten gefährde das auch die Akzeptanz einer solchen Regelung von Anfang an stark.


    Viele Detailfragen ungeklärt

    Zudem sieht der HDE derzeit noch viele Detailfragen zu der geplanten 3 G-Regelung vollkommen ungeklärt. Das führe bei den Firmen zu großen Unsicherheiten. So etwa bei der Frage, wie arbeitsrechtlich damit umzugehen wäre, wenn Beschäftigte die Tests verweigern oder erforderliche Unterlagen nicht vorlegen und in der Folge dann nicht im Geschäft arbeiten können. Des Weiteren stellen sich auch datenschutzrechtliche Fragen, die eine neue gesetzliche Regelung klären müsste, um den Arbeitgebern die dann dringend erforderliche Rechtssicherheit zu verschaffen.

    Bislang existiert auf Bundesebene keine allgemeine Testpflicht für Beschäftigte. Gleichwohl sind Arbeitgeber gemäß der geltenden Arbeitsschutzverordnung des Bundes bereits heute dazu verpflichtet, allen Beschäftigten in Präsenz mindestens zweimal wöchentlich Corona-Tests anzubieten. Einzelne Bundesländer sehen bereits heute strenge Regelungen vor.


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  • Kamerasystem hilft Einzelhandel

    KREMS AN DER DONAU // Die Regierung hat entschieden, die Anti-Corona-Maßnahmen stufenweise zu lockern. So dürfen kleinere Geschäfte unter bestimmten Bedingungen wieder öffnen. Voraussetzung für die teilweise Lockerung ist die strikte Einhaltung von Auflagen und Verhaltensregeln.

    Avi Systems stellt ein auf Künstliche Intelligenz (KI) basiertes System made in Austria bereit, um die Umsetzung der Maßnahmen, für alle Beteiligten, datenschutzkonform, zu erleichtern.

    System erleichtert Kontrolle der Kunden
    Einzelhändler müssen dafür Sorge tragen, dass sich eine limitierte Anzahl von Kunden im Geschäft aufhält, und dass die Abstandspflicht eingehalten wird.
    Um diese Aufgabe zu bewerkstelligen, haben die niederösterreichischen Experten für Safe Artificial Intelligence von AVI Systems speziell für den Einzelhandel ein System zur Durchgangskontrolle mit Ampelregelung entwickelt. Dieses kann beispielsweise am Ein- und Ausgang sowie in engen Durchgangsbereichen angebracht werden, um Mitarbeiter und Kunden mittels eines einfachen Ampelsignals anzuzeigen, ob ausreichend Platz auf der Fläche ist oder gewartet werden soll. Das intelligente Durchgangskontrollsystem ist wahlweise mit einer oder zwei Kameras sowie einer Deep-Learning-Kamera-Sensorik ausgestattet und lässt sich so konfigurieren, dass eine zur Ladengröße definierte Personenanzahl erfasst und entsprechend Zugang gewährt werden kann.

    Datenschutz gewährleitet
    Das System ist zudem DSGVO konform und speichert zu keinem Zeitpunkt Daten. Die Ergebnisse sind – durch eine fortlaufende Feststellung von Ereignissen (Echtzeit-Übertragung) –anonymisiert.

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  • Handel zeigt sich besorgt

    KÖLN // Mit Sorge blicken der BTWE Handelsverband Tabak und der BDTA (Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller) auf die Entwicklung in Sachen Track & Trace. Nun haben die Branchenvertretungen ihre Kritik in einem gemeinsamen Schreiben an die Industrie geäußert.

    Hintergrund: Die beteiligten Hersteller von Tabakprodukten haben das Schweizer Unternehmen SGS beauftragt, bei der Umsetzung von Track & Trace als „Single Point of Contact“ (SPoC) zu agieren, also als zentrale Anlaufstelle für alle Wirtschaftsteilnehmer, die mit Tabakerzeugnissen zu tun haben. Eine Aufgabe von SGS soll es sein, die Branche „bei der Ausrüstung mit der Software und Hardware zu unterstützen, die diese zum Lesen und Übermitteln der aufgezeichneten Daten an das entsprechende Daten Respository benötigen“, teilt SGS mit.

    „Erhebliche Bedenken“
    Dagegen haben die Handelsverbände „erhebliche Bedenken“. So beanstanden sie einerseits die Datenschutzbestimmungen des Schweizer Konzerns, die den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union nicht entspreche. So fehlten verschiedene Angaben, die nach EU-Recht Pflicht sind.

    Des Weiteren benachteiligten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SGS den Nutzer, zum Beispiel durch die Wahl des Gerichtsstandes oder durch den Ausschluss weitergehender Ansprüche.

    Keine Empfehlung für Kostenerstattung
    Bei diesem Verzicht geht es um einen Einmalbetrag, den SGS im Auftrag der Tabakindustrie errechnet und an die Händler ausschüttet. Damit sollen die Kosten der Einrichtung, des Betriebs und der Wartung gedeckt werden. Die „Lebensmittel Zeitung“ will von einem Betrag in Höhe von 1200 Euro erfahren haben. Allerdings, so BTWE und BDTA, sei nicht nachvollziehbar, wie diese Summe errechnet werde; die Verbände sprechen in diesem Zusammenhang von einer „Black Box“. Auch wie die Erstattung bewilligt werde, sei unklar. Daher könnten Nutzer, die sich dem SPoC-System anschließen wollten nicht durch das Akzeptieren der AGB von vornherein auf etwaige weitergehende Ansprüche verzichten. In dem Schreiben, das DTZ vorliegt, heißt es: „Auch unter der Annahme einer wohlwollenden Berechnung der Erstattung erscheint dies nicht hinnehmbar.“ Und weiter: „Aufgrund der bestehenden massiven Bedenken können wir unseren Mitgliedern nicht empfehlen, die angebotene Kostenerstattung durch den SPoC in Anspruch zu nehmen.“

    Der Handel hofft nun auf eine Nachbesserung und appelliert an die Hersteller, das „partnerschaftliche Verhältnis zwischen Industrie und Handel in Deutschland“ zu berücksichtigen. Eine angepasste Lösung solle mit nationalen und unionsrechtlichen Vorgaben zum Datenschutz konform sein, auf deutschem Recht basieren, eine Rechtsschutzmöglichkeit auf Augenhöhe für beide Partner bieten, es dem Nutzer ermöglichen, den Erstattungsbetrag im Einzelfall zu prüfen oder selbst zu errechnen sowie eine angemessene Erstattung vorsehen.

    Die Zeit drängt – schließlich muss das Track & Trace-System in rund zwei Monaten in Betrieb gehen. Von den zuständigen Industrieverbänden gab es bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe keine Stellungnahmen. max

    (DTZ 11/2019)

  • Widerstand gegen Track & Trace

    BERLIN // Nachdem der Verband der Rauchtabakindustrie (VdR) bereits in der vergangenen Woche darauf hingewiesen hatte, dass die EU-Kommission regulieren wolle, „wo es nichts zu regulieren gibt“, legt der Verband in dieser Woche noch einmal nach.

    Das Rückverfolgungssystem für Tabakprodukte „Track & Trace“, das die EU-Kommission unter Federführung der DG Santé vorgelegt hat, stößt beim VdR auf scharfen Widerstand. So habe die EU-Kommission bis heute kein technisches Konzept für ein derartiges IT-Überwachungssystem ausgearbeitet, das sowohl den Anforderungen des Datenschutzes als auch der Daten- & Cybersicherheit entspreche.

    „Allein deswegen“, so VdR-Hauptgeschäftsführer Michael von Foerster, „ist die Umsetzung der Direktive bis zum 20. Mai 2019 zeitlich unmöglich. Es fehlt an einer sicherheitstechnischen Zertifizierung, zum Beispiel nach den entsprechenden Standards des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik.“ Aber auch die zu erwartenden hohen Kosten für den Aufbau eines solchen Systems seien für die einzelnen Staaten bisher nicht überschaubar.

    Von Foerster: „Der VdR fordert die Verabschiedung einer technisch ausgereiften und anerkannten Lösung, die dem gemeinsamen Ziel entspricht, den Schmuggel zu bekämpfen. Dabei ist auch die Komplexität eines solchen Systems zu berücksichtigen, die sich in einem realistischen Zeitrahmen widerspiegeln muss.“

    Abgesehen von der bislang ungelösten sicherheitstechnischen Komponente weise Track & Trace einen grundlegenden Denkfehler auf, der die Sinnhaftigkeit der Direktive insgesamt massiv in Frage stelle. Von Foerster: „Auch Herstellung und Vertrieb von Pfeifen- und Schnupftabak, Feinschnitt sowie Zigarren/Zigarillos sollen im Rahmen von ‚Track & Trace‘ künftig aufwändig erfasst werden. Einzig: Keines dieser Produkte wird geschmuggelt!“

    Track & Trace sieht vor, dass Zigaretten und Feinschnitt ab 2019 durch einen Code auf der Verpackung erfasst werden, ab 2024 sind auch Pfeifen- und Schnupftabak sowie Zigarren und Zigarillos betroffen. Die Ware soll jederzeit aufgespürt und ihre Herkunft nachvollzogen werden können. Nach Berechnungen des VdR kommen dabei allein auf den deutschen Mittelstand Kosten in dreistelliger Millionenhöhe zu. Ein enormer Aufwand für eine praxisfremde Regelung, die gerade kleine Betriebe vor schier unlösbare Herausforderung stellt: Denn sie produzieren keine Massenware, sondern bieten individuelle Tabakprodukte in unterschiedlichen Verpackungsgrößen an.

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    (DTZ 48/17)

  • „Zahlungsströme abschneiden“

    SAARBRÜCKEN // Im Kampf gegen illegales Glücksspiel will der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) die Zahlungsströme zu ausländischen Anbietern ohne Konzession für Deutschland abschneiden.

    „Payment Blocking wird im Kampf gegen illegale Anbieter in zahlreichen europäischen Ländern wie Belgien, Norwegen, Spanien und so weiter angewandt“, teilen Michael Burkert und Peter Jacoby, derzeit federführend im DLTB, mit. „Was in anderen europäischen Ländern möglich ist, sollte in Deutschland ebenfalls umsetzbar sein“, meint Burkert. Und Jakoby verweist auf eine Resolution des Europäischen Parlaments zu Online-Glücksspielen im Binnenmarkt. Dabei hatten sich die Straßburger Parlamentarier mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, dass die Mitgliedsstaaten ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen sollten, um illegales Online-Glücksspiel zu bekämpfen und illegalen Anbietern den Marktzugang zu verwehren. Dabei seien Sperrmaßnahmen für Finanztransaktionen ausdrücklich benannt worden.

    Laut DLTB verstoßen illegale Glücksspielanbieter gegen Gesetze in Deutschland und führen Kunden in ungeschützte Spielumgebungen. Außerdem entzögen sie dem Gemeinwohl hohe Mittel, leisteten keine Abgaben in Deutschland und strichen stattdessen Gewinne für multinationale Unternehmen ein, die oft ihren Sitz in Steueroasen, zum Beispiel Malta oder Gibraltar, hätten.

    „Illegales Glücksspiel spricht dem Bemühen im Kampf gegen Spielsucht, für mehr Verbraucher- und Jugendschutz sowie Steuergerechtigkeit Hohn“, erklärt Burkert. Und Jacoby macht deutlich: „Wenn zahlreiche Länder in Europa Maßnahmen gegen illegale Glücksspielanbieter durchführen, sollten gerade auch in Deutschland die Behörden richtigerweise alles Mögliche unternehmen, um das Treiben der Illegalen zu unterbinden.“

    Bundesweit zuständig für das Financial Blocking ist das niedersächsische Innenministerium. Dort arbeitet man derzeit an Wegen zur Blockierung der Zahlungsströme. Ganz so einfach dürfte die Sache indes nicht werden. Mancher Experte ist denn auch skeptisch. So stellt zum Beispiel Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein, laut einem Bericht in der „Süddeutschen Zeitung“ und im „NDR“ fest, dass illegale Glücksspiel‧anbieter nur schwer vom Zahlungsverkehr abzuschneiden seien. Um die Geldflüsse zu verhindern, müssten Banken und Kreditinstitute nicht nur verpflichtet werden, Überweisungen und Auszahlungen zu unterbinden, sondern auch Daten über die Standorte der Spielteilnehmer sammeln. Dagegen gebe es erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken.
    red

    (DTZ 51/52/14)