Schlagwort: Cannabisgesetz

  • Kommt jetzt die Verkaufslizenz?

    BERLIN // Die Bundesregierung möchte offenbar den offiziellen Handel mit Cannabis vorbereiten. Das berichtet „Der Spiegel“. Aktuell hat das zuständige Bundesministerium für Landwirtschaft von Cem Özdemir (Die Grünen) offenbar einen Verordnungsentwurf in Umlauf gegeben.

    Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken
    Darin wird die Bundesanstalt für Landwirtschaft Ernährung als Vollzugsbehörde für den Umgang mit Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken benannt. Das klingt zunächst einmal handelsfern. Laut Spiegel bewerten jedoch Branchenexperten den Vorstoß als Schritt, um den kommerziellen Verkauf zu ermöglichen – allerdings zunächst nur in sogenannten Modellprojekten, wie es weiter heißt.

    Aktuell ist der Verkauf lediglich über sogenannte Anbauvereinigungen möglich. Dabei gilt: Das Cannabis wird gemeinschaftlich angebaut, die Vereine arbeiten nicht gewinnorientiert, brauchen eine behördliche Erlaubnis und dürfen nur an Mitglieder der Anbauvereinigung verkaufen.

    Lizensierung zum Verkauf
    In Vorbereitung des Cannabisgesetzes hatte besonders der Tabakwaren-Fachhandel – ebenso etwa wie Apotheken oder Lottoannahmestellen – auf eine Lizensierung zum Verkauf von Cannabis gehofft. Nachdem sich die Hoffnungen zerschlagen hatten, wartete die Branche auf ein Umsetzen der „zweiten Säule“ der Vorschrift, mit der „die Auswirkungen einer kommerziellen Lieferkette auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie auf den Schwarzmarkt“ untersucht werden sollten. Das könnte jetzt beginnen. Der Spiegel zitiert dazu Jürgen Neumeyer vom Branchenverband Cannabiswirtschaft: „Ohne eine Möglichkeit, Cannabis direkt an die Konsumenten zu verkaufen, werden wir den Schwarzmarkt nicht zurückdrängen können.“ Die Umsätze für Deutschland könnten ab 2026 über 300 Millionen Euro jährlich betragen.

    Interessenten können sich insbesondere auf der „Mary Jane Berlin“ vom 14. bis zum 16. Juni – erstmals in den Messehallen am Funkturm – über Branchentrends informieren. 

    red

  • Kritik an Entwurf

    BERLIN // Der Deutsche Hanfverband (DHV) nimmt Stellung zum Referentenentwurf eines Cannabisgesetzes, das den legalen Besitz, Eigenanbau und Anbauvereine regeln soll.

    Bis Mitte August sollte der Entwurf anhand der Stellungnahmen von Verbänden überarbeitet und dann im Kabinett verabschiedet werden, so dass das Gesetz nach der Sommerpause im Bundestag beraten werden kann.

    Aus Sicht des Verbandes müssten die folgenden fünf Punkte dringend geändert werden:
    [bul]Die Vorstellung, den Konsum von Cannabis auf dem Gelände von Vereinen vollständig zu unterbinden, deren einziger Zweck es ist, ehrenamtlich Cannabis anzubauen und zu verteilen, ist vollkommen unrealistisch und auch unsinnig.

    [bul]Die Strafandrohung von bis zu drei Jahren Gefängnis für den Besitz von 26 Gramm Cannabis oder den Anbau von vier Hanfpflanzen ist geradezu absurd.
    [bul]Ähnlich unsinnig wie für den Konsum ist die geplante Abstandsregel für Standorte von Anbauclubs.
    [bul]Eigenanbau: Es muss geklärt werden, wie viele Pflanzen in welchem Stadium genau erlaubt sind und es müssen insgesamt deutlich mehr als drei Pflanzen sein.
    [bul]Es sollte grundsätzlich möglich sein, Cannabis auch zum nicht sofortigen gemeinsamen Konsum abzugeben, also zu verschenken oder zum Selbstkostenpreis weiterzugeben. red