Schlagwort: Bußgelder

  • Rauchverbot in Autos mit Kindern an Bord

    LUXEMBURG // Seit Dienstag gilt im Nachbarland ein verschärftes Rauchverbot. Zum Beispiel dürfen Autofahrer sich keine Zigarette mehr anzünden, wenn Kinder unter zwölf Jahren mitfahren.

    Das teilte das luxemburgische Gesundheitsministerium mit. Jedes Jahr würden in Luxemburg 1000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums sterben. Vor allem junge Menschen würden mit dem Rauchen anfangen. Hintergrund des Gesetzes, das am 1. August in Kraft trat, ist die erweiterte Umsetzung einer EU-Richtlinie von 2014.

    Statt wie bisher 16 muss man nun 18 Jahre alt sein, um Tabakprodukte kaufen zu können. Auch für das Dampfen von E-Zigaretten verschärft Luxemburg die Regelungen. E-Zigaretten werden nun genauso wie Tabak besteuert und Tabakprodukten gleichgestellt.

    Künftig darf auch auf Spielplätzen nicht mehr geraucht werden oder in Autos, in denen Kinder unter zwölf Jahren mitfahren.

    Nach Angaben des luxemburgischen Tageblatts drohen bei Verstoß Bußgelder in Höhe von bis zu 250 Euro.

    red

  • Schwarzer Tag für Produktkarten

    BERLIN // Nun ist es also tatsächlich so weit gekommen: Die Bundesregierung hat am 17. Mai die „Zweite Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung“ beschlossen.

    Damit ist sie dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt (DTZ berichtete). Die neue Verordnung ist mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 19. Mai 2017 in Kraft getreten. Warum das Ganze? Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) schreibt dazu: „Diese Änderung soll der Klarstellung dienen, dass im Zeitpunkt des Anbietens eines Tabakerzeugnisses im Handel ein Verdecken der Warnhinweise insbesondere durch Verwendung von Produktkarten untersagt ist.“

    Doch wie müssen Händler sich jetzt verhalten? „Die Verwendung von Produktkarten und das Anbieten von Tabakwaren zum Verkauf in Automaten bleiben gemäß unserer Rechtsauffassung weiterhin zulässig“, teilt der BTWE mit. Und auch Jan Mücke, Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbands (DZV), sagt: „Nach unserer Auffassung ist die Verordnung rechtswidrig – das bestätigt auch ein Gutachten, das wir in Auftrag gegeben haben.“ Es fehle die sogenannte Verordnungsermächtigung der Bundesregierung, so Mücke weiter. Im Klartext: Das Kabinett kann eine solche Änderung gar nicht beschließen. Eigentlich, denn jetzt ist sie da.

    Der BTWE gibt Geschäftsinhabern keinen eindeutigen Rat: „Ob Händler die Produktkarten weiter verwenden oder nicht, unterliegt ihrer unternehmerischen Entscheidung.“ Fakt ist: Erst wenn die zuständigen Behörden auf Landesebene einen Laden-Besitzer auffordern, die Produktkarten zu entfernen – es drohen Untersagungsverfügungen und Bußgelder –, kann der Betroffene diesen Verwaltungsakt juristisch klären lassen. Für diesen Fall ist Mücke optimistisch: „Wir rechnen damit, vor Gericht gute Chancen zu haben.“

    max

    (DTZ 21/17)

  • Geldstrafen für Raucher

    MOSKAU (DTZ/red). Sechs Monate nach Einführung des Rauchverbots, werden Bußgelder für das Rauchen an öffentlichen Orten und den Verkauf an Minderjährige in Russland eingeführt.

    Zwischen umgerechnet 35 und 119 Euro sind seit Freitag fällig, wenn im Umkreis von 15 Meter an Bushaltestellen, Bahnhöfen und Spielplätzen geraucht wird oder Tabakprodukte an Minderjährige verkauft werden.

    (DTZ 47/13)

  • New York will Tabak unter die Ladentheke verbannen

    NEW YORK CITY (DTZ/red). Zigaretten und andere Tabakwaren verschwinden in New York City aus der öffentlichen Wahrnehmung.

    Mit dieser Vision vor Augen stellt Bürgermeister Michael Bloomberg seinen aktuellen Anti-Tabak-Gesetzentwurf der Stadtverordnetenversammlung diese Woche vor.

    Kernpunkt der Maßnahme ist die Reduzierung des Tabakkonsums bei Jugendlichen, heißt es. Dafür sollen Einzelhändler ihre Tabakwaren künftig unter der Ladentheke, in geschlossenen Schränken oder hinter Vorhängen platzieren. Die Produkte würden Medienangaben zufolge nur noch sichtbar, wenn ein Erwachsener danach fragt oder wenn sie nachgefüllt werden.

    Für die Betroffenen eine „absurde Situation“, zitiert die „Financial Times“ die Sprecher von US-Einzelhandelsverbänden. Die Einschränkung bei der Kundenberatung und der Produktpräsentation verletzte auch ihr Recht auf freie Meinungsäußerung.

    Das sieht Bloomberg ganz anders und verweist Medienangaben zufolge auf Länder wie Island, Kanada, Großbritannien und Irland, die bereits den sogenannten Display ban eingeführt haben.

    In einem zweiten Gesetzentwurf will Bloomberg die Bußgelder für den Verkauf oder den Handel geschmuggelter Zigaretten erhöhen.

    (DTZ 12/13)

  • FDA verschickt 1.200 Mahnungen an Fachhändler

    RICHMOND (DTZ/red). Die US-Gesundheitsbehörde FDA (Food and Drug Administration) hat 1.200 Mahnungen an Fachhändler in 15 US-Bundesstaaten verschickt.

    Darin informiert sie die Einzelhändler, dass sie gegen die staatlichen Tabakrichtlinien verstoßen haben. Die Behörde ist per Gesetz seit 2009 verantwortlich für die Umsetzung der Vorschriften.

    Die FDA-Abteilung für Tabakprodukte hat eigenen Angaben nach über 27.500 Kontrollen im Handel durchgeführt. Im Fokus der Maßnahme steht in erster Linie der Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren.

    Darüber hinaus überprüften sie die Gesetze gegen den Verkauf von aromatisierten Zigaretten und von Zigarettenpackungen mit dem Hinweis „light“, „mild“ oder „low tar“.

    Die Mehrheit der Übertretungen entfallen, laut FDA, auf den Verkauf an Minderjährige. Die Händler haben 15 Tage Zeit auf das Behörden-Schreiben zu reagieren.

    Nach einer Verwarnung drohen den Einzelhändler bei erneutem Verstößen Bußgelder von 250 bis 10.000 Dollar. Im äußersten Fall kann die FDA ein Verkaufsverbot für Tabakwaren verhängen.

    In den letzten zwei Jahren hat die US-Gesundheitsbehörde Vereinbarungen mit 37 von 50 Bundesstaaten geschlossen, dass sie die Händler überprüfen kann.

    (DTZ 46/11)