WIESBADEN // Die Deutsche Sportlotterie (DSL) zugunsten des Spitzensports hat sich nach einem erstinstanzlichen Urteil des VG Wiesbaden vom 20. November unmittelbar an den VGH Kassel gewandt und darf entsprechend des dort am 27. November ergangenen Beschlusses den Betrieb aufrechterhalten.
Das rheinland-pfälzische Innenministerium als Erlaubnisbehörde für Soziallotterien hatte mit Verweis auf angeblich nicht ausreichende Reinerträge die notwendige Lizenz nicht verlängern wollen. Dagegen hatte die DSL geklagt.
Deutsche Sporthilfe
Allein 2019 konnte die DSL aus den Erträgen mehr als 650 000 Euro an die Stiftung Deutsche Sporthilfe überweisen, in Summe sind so seit dem Start bereits rund 1,1 Millionen Euro an den Sport geflossen. DSL-Geschäftsführer Heinz-Georg Sundermann: „Diese Zahlen zeigen eindeutig, wie wichtig die Sportlotterie für den deutschen Sport bereits jetzt ist und das Potenzial, wenn die DSL erst einmal in mehreren Bundesländern verkauft werden kann.“ Auch der Sportausschuss des Deutschen Bundestags hatte sich ebenso wie der DOSB und eine Vielzahl von Spitzensportlern immer wieder für die Sportlotterie ausgesprochen.
Bundesweiter Onlinevertrieb
Aktuell ist angestrebt, das derzeit auf den bundesweiten Onlinevertrieb sowie die Lottoverkaufsstellen in Hessen ausgelegte Angebot der DSL auf das Vertriebsgebiet der Lotteriegesellschaften Bayerns und Nordrhein-Westfalens auszuweiten. Entsprechende vertragliche Vereinbarungen sind bereits geschlossen. „Dann rechnen wir sogar mit einem Fördervolumen in Höhe von mehreren Millionen Euro pro Jahr für den Spitzensport“, sagt Sundermann.
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