BERLIN // Tabakerzeugnisse mit kunststoffhaltigen Filtern sowie kunststoffhaltige Filter zur Verwendung in Kombination mit Tabakprodukten müssen ab 3. Juli neu gekennzeichnet werden. Dem hat die EU-Kommission jetzt zugestimmt.
In Deutschland werden die entsprechenden Vorschriften über die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung umgesetzt.
Die neuen Pflichten zur Kennzeichnung greifen ab 3. Juli.
Rolle des Handels
Für den Handel bedeutet das:
[bul]Ab 3. Juli muss neu in Verkehr gebrachte Ware mit dem Label „Filter enthält Kunststoff“ versehen sein.
[bul]Bis 3. Juli 2022 darf Ware statt eines Aufdrucks auch mit einem Aufkleber versehen sein.
Laut Bundesumweltministerium darf nicht mit dem Label gekennzeichnete Ware, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurde, vom Einzelhandel abverkauft werden.
red