MÜNCHEN // Dustin Dahlmann, Vorsitzender des Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) in München, hat in einem aktuellen Schreiben an die Mitglieder darauf hingewiesen, dass das geplante Mentholverbot für E-Zigaretten offenbar vom Tisch ist. Dahlmann: „Das Bundesministerium für Landwirtschaft hat fast lautlos die Tabakerzeugnisverordnung umgeschrieben.“
Ende Oktober 2016 hatte das BfTG mit anderen Fachverbänden auf Einladung des Bundesministeriums für Landwirtschaft (BMEL) an einem Fachgespräch zum Thema „Menthol“ teilgenommen. Dabei hatten die Organisationen fachlich und wissenschaftlich gegen das Verbot von Menthol in Liquids argumentiert. Unterstützt wurden sie von Professor Bernhard Mayer, Universität Graz.
In den Folgemonaten hatte das BMEL laut Dahlmann am Entwurf der neuen Verordnung gefeilt: „Er enthielt ein komplettes Verbot von Menthol in E-Zigaretten und Liquids – eine erhebliche Herausforderung für unsere Branche und unsere Produkte.“ Im März 2017 überwies die Bundesregierung dann den Entwurf zur weiteren Beratung an den Bundesrat. Das BfTG hatte daraufhin Kontakt zu den Fachreferenten der Bundesländer im Bundesrat aufgenommen und sie nochmals für die Belange der E-Zigarette sensibilisiert. Das Ergebnis: Die Länderkammer traf im Mai eine für die junge Branche wichtige Entscheidung. Sie forderte in ihrem Beschluss die Einführung einer Höchstmenge für Menthol anstelle eines Verbotes. Die Bundesländer stellten sich damit klar gegen die Bundesregierung. Das BMEL war zu einer Überarbeitung gezwungen.
In den vergangenen Monaten hat das Ministerium mit Hochdruck an der Neuformulierung gearbeitet. Nach Dahlmanns Einschätzung wollte man das Thema noch vor den Bundestagswahlen endlich vom Tisch haben. Schneller als erwartet wurde so per Stellungnahme dem Bundesrat ein Kurswechsel in Sachen Mentholverbot erläutert. In der aktuellen Fassung der Tabakerzverordnung ist demnach nachzulesen: Das BMEL verzichtet auf ein Verbot von Menthol in E-Zigaretten und Liquids.
Zum Thema Höchstmengenregelung sei, so Dahlmann, dort ebenfalls nichts mehr zu lesen.
In dem DTZ vorliegenden Schreiben des BfTG macht Dahlmann zudem deutlich, dass E-Zigaretten und die neuen Tabakerhitzer grundlegend verschiedene Produkte seien, die auch in ihrem Risikopotenzial sehr differenziert betrachtet werden müssten.
red
(DTZ 37/17)