Schlagwort: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

  • Korrektur: EU-Verbot für Menthol

    MAINZ // Auf der DTZ-Homepage wurde im Beitrag „Aus für Menthol“ falsch berichtet. Korrekt heißt es: „Zum 19. Mai 2020 endet die Übergangsfrist für die Verwendung von Menthol in Rauchtabakerzeugnissen.

    So ist es ab dem 20. Mai 2020 verboten, Mentholhaltige Rauchtabakerzeugnisse (u.a. Zigaretten, Zigarillos, Wasserpfeifentabak) in den Verkehr zu bringen.

    Grundlage dafür ist folgender Rechtstext: Tabakerzeugnisverordnung § 4 in Verbindung mit Anlage 1 Nummer 4 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa in Verbindung mit § 34", informiert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

    red

  • Ministerium bleibt zuständig

    BERLIN (DTZ/max). Die ersten 100 Tage der neuen Bundesregierung sind vorbei. Doch immer noch sind einige Zuständigkeiten unklar. Immerhin: „Es ist klar, dass der Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verbleibt“, heißt es aus der Hauptstadt.

    Allerdings werde immer noch über Details verhandelt (bis Redaktionsschluss dieser Zeitung). Mit der Klärung der Grundsatzfrage jedoch ist auch ersichtlich: Das Thema „Tabak“ wird auch künftig im Landwirtschaftsministerium behandelt, die Verlagerung ins Justizministerium ist vom Tisch. Offen bleibt, wie das zuständige Referat künftig bezeichnet wird, wahrscheinlich bleibe es bei der aktuellen Benennung, so die Aussage aus Berlin.

    (DTZ 13/14)