Schlagwort: Bundeskartellamt

  • HDE sieht geplante Änderung im Wettbewerbsrecht kritisch

    BERLIN // Anlässlich der Verbändeanhörung im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zum Referentenentwurf eines „Wettbewerbsdurchsetzungsgesetzes“ (11. GWB-Novelle) kritisiert der Handelsverband Deutschland (HDE) die geplanten Neuregelungen.

    „Wenn es nach dem Gesetzesentwurf geht, bekommt das Bundeskartellamt den Charakter einer Marktregulierungsbehörde“, sagt HDE-Experte Peter Schröder. Das stelle einen Paradigmenwechseln der deutschen Wettbewerbsordnung dar. „Bisher war es das Ziel des Kartellrechts, den ungestörten Wettbewerb sicherzustellen. Hierzu konnte wettbewerbsbeschränkendes Verhalten unterbunden und Fusionen kontrolliert werden“, erläutert Schröder. Mit den vorliegenden Änderungen solle die Behörde nun selbst, zum Beispiel mit Vorgaben für das Marktverhalten oder die Anordnung von Zwangsverkäufen, gestaltend in die Wettbewerbsprozesse eingreifen. „Politisch unerwünschte Marktergebnisse erfolgreichen Unternehmertums sollen in Zukunft durch behördliche Vorgaben korrigiert werden“, warnt Schröder.

    Misstrauen in der Wirtschaftskrise
    „Der Gesetzentwurf bringt ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber der Richtigkeit der Ergebnisse freier Wettbewerbsprozesse zum Ausdruck“, stellt der HDE-Rechtsexperte fest. Während strukturelle Maßnahmen bislang nur unter der Voraussetzung eines Rechtsverstoßes ergriffen werden konnten, gerieten in Zukunft völlig legal und erfolgreich agierende Unternehmen allein wegen bestehender Marktstrukturen in den Zugriffsbereich der Kartellbehörde.

    „Auch die weiter im Entwurf vorgesehene Möglichkeit, bei Kartellverstößen Gewinne ohne Nachweis eines Verschuldens in Form eines umsatzabhängigen Pauschalbetrags zu Gunsten der Staatskasse abzuschöpfen, belegt wegen der damit verbundenen Belastungen für die Unternehmen das mangelnde Augenmaß des Wirtschaftsministers mitten in einer der schwersten Wirtschaftskrisen der deutschen Nachkriegsgeschichte“, wundert sich Schröder.

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  • Drei Nord-Grossisten schließen sich zusammen

    MAINZ // Die Pressegroßhandlungen Bremer Zeitschriften-Handelsgesellschaft Müller & Schultz KG (BZH), Bremen, Maurer & Nolte GmbH & Co. KG, Bremerhaven, und Presseservice Nordwest GmbH & Co. KG, Oldenburg, planen, ihre Geschäftstätigkeit in einem neuen Unternehmen namens Presseservice Nord GmbH & Co. KG in Bremen zu bündeln.

    Dazu werden die drei Betriebe Gesellschafter des neuen Unternehmens. Dieses wird knapp 6.500 Presseverkaufsstellen vor allem im Nordwesten Deutschlands mit Presse beliefern. Der Zusammenschluss bedarf der Genehmigung des Bundeskartellamtes.

    Wie BZH, Maurer & Nolte und Presseservice Nordwest mitteilten, soll der gesellschaftsrechtliche Übergang im August dieses Jahres erfolgen. Den operativen Betrieb wird das neue Unternehmen den Planungen zufolge am 1. Januar 2017 aufnehmen.
    red

    (DTZ 24/16)

  • Pressefusion am Horizont

    SCHEUERFELD/HAGEN (DTZ/red). Der Pressevertrieb Siegerland in Scheuerfeld und Presse-Grosso Wilhelm Könemann in Hagen planen für die zweite Jahreshälfte 2013 den Zusammenschluss. Einen entsprechenden Antrag haben die Betriebe vergangene Woche beim Bundeskartellamt gestellt.

    Die Fusion soll durch die Gründung eines neuen Unternehmens, des Pressevertriebs Meinerzhagen, erfolgen, deren alleinige Gesellschafter die beiden Pressegrossisten bilden.

    Diese werden ihre Geschäftstätigkeit auf das gemeinsame Tochterunternehmen übertragen. Stimmt das Kartellamt zu, entsteht ein Unternehmen, das künftig rund 2.500 Verkaufsstellen von Meinerzhagen aus beliefert. Das Vertriebsgebiet umfasst 1,8 Mio. Einwohner in etwa 830.000 Haushalten.

    (DTZ 20/12)

  • Kartellamt legt Grosso-Fusion auf Eis

    KÖLN (DTZ/red). Das Bundeskartellamt hat umfangreiche Fragebögen an zahlreiche Verlage, Nationalvertriebe und Grosso-Unternehmen verschickt, um sich eine Entscheidungsgrundlage für die im Mai beantragte Fusion von Pressevertrieb Köln, Hürth, und Probst & Heuser, Wuppertal, zu verschaffen. Die beiden Grossisten haben ihren Antrag auf Zusammenschluss nun zurückgezogen, wollen aber zu einem späteren Zeitpunkt erneut beim Bundeskartellamt vorstellig werden, heißt es beim „Kress Mediendienst“.

    Sie hätten sich aus „verfahrenstechnischen Gründen“ für den vorübergehenden Rückzug entschieden und wollten der Behörde die notwendige Zeit einräumen, die Fragebögen auszuwerten, schreiben Pressevertrieb Köln und Probst & Heuser in einer Pressemitteilung. „An unserer Absicht, die beiden Unternehmen zusammenzuschließen, hat sich nichts geändert. Wir werden in absehbarer Zeit den Antrag erneut beim Bundeskartellamt stellen.“

    (DTZ 26/2011)