WASHINGTON (DTZ/red). Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat am Montag die Klage der US-Zigarettenindustrie abgewiesen und damit dem Aufdruck von Bildwarnhinweise auf der Hälfte der Vorder- und Rückseite von Zigarettenpackungen zugestimmt, schreibt das „Wallstreet Journal“.
Die Zigarettenhersteller hatten gegen ein Bundesgesetz von 2009 geklagt, das neben den Warnhinweisen auch weitere Einschränkungen, wie eine Nichtraucher-Hotline, auf den Packungen vorsah und sich auf ihre Redefreiheit berufen, die im 1. Zusatzartikel der US-Verfassung festgehalten ist.
Damit erhält die FDA (Food and Drug Administration), die US-Lebensmittelüberwachung, den gesetzlichen Auftrag ein neues Tabakgesetz zu erarbeiten und neue Bildwarnhinweise zu erstellen.
Bis diese neuen Vorgaben und die Bildwarnhinweise umgesetzt werden, kann es allerdings noch Jahre dauern, heißt es.
(DTZ 17/13)