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  • Verbot von Aroma-Tabak für Tabakerhitzer beschlossen

    BERLIN // Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag am Donnerstag, 22. Juni 2023, den Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes (20/6314) in der vom Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft geänderten Fassung (20/7234) gebilligt.

    Für das Gesetz zum Verbot von Aroma-Tabak in Vanille, Schokolade oder anderen Geschmacksrichtungen für Tabakerhitzer stimmten SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke. Die AfD enthielt sich ihrer Stimme.

    Gesetzentwurf der Bundesregierung
    Bislang galt das Verbot von Tabakerzeugnissen mit Aromastoffen nur für Zigaretten und Drehtabak. E-Zigaretten sollen von dem neuen Verbot aber nicht betroffen sein.
    Mit der Gesetzesänderung soll auch eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden, die am 23. Oktober 2023 in Kraft tritt. Neben dem Verbot „des Inverkehrbringens von erhitzten Tabakerzeugnissen mit charakteristischem Aroma“ müssen die Hersteller auch „Text-Bild-Warnhinweise“ und „Informationsbotschaften“ auf den Verpackungen anbringen, heißt es in dem Gesetz. Hintergrund sei, dass aromatisierte Tabakerzeugnisse häufig als Einstieg zum Konsum von Tabakprodukten führten. Zudem enthielten Tabakerhitzer giftige Stoffe und gefährdeten die Gesundheit.

    hib

  • Konferenzen der Davidoff-Depositäre

    BASEL // Zwischen dem 15. und dem 17. Februar lud die Oettinger Davidoff AG mit Zentrale in Basel ihre mehr als 130 Davidoff-Fachhandels-Depositäre in Deutschland zu Treffen in Hamburg, Köln und München ein. Hintergrund der Tagungen war die Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie (TPD 2).

    Martin Kaufmann, Senior Vice President Europe und Global Travel Retail der Oettinger Davidoff AG, sowie Alexandra Hochuli, Director Marketing Europe, und Mario Samec, Area Manager Germany, informierten gemeinsam mit Petra Lindenschmidt vom deutschen Vertriebspartner Arnold André darüber, welche Auswirkungen die Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie für die Fachhandelspartner in Deutschland hat. In diesem Zusammenhang erläuterten sie unter anderem Artikel 11 der Richtlinie. Diesem Paragraf zufolge können die Nationalregierungen Ausnahmen bei Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak zulassen, so dass die Erzeugnisse dieser Warengruppen nicht in vollem Umfang mit den in Artikel 9 und 10 definierten Bild- und Textwarnhinweisen versehen werden müssen.

    Des Weiteren wurden die Depositäre über die Optimierung des Sortiments informiert. Denn im Rahmen der Umstellung auf die TPD 2-Vorgaben werden diverse Produkte vom Markt genommen.
    (da)

    (DTZ 08/16)

  • BTWE-Kampagne zur Tabakproduktrichtlinie

    KÖLN // Schon die Originalfassung der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) stellt den Tabakwaren-Fachhandel vor enorme Herausforderungen. Doch das für die Umsetzung der TPD in deutsches Recht federführende Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) will noch darüber hinausgehen und stellt damit den Tabakwarenfacheinzelhandel vor existenzielle Probleme.

    Wie DTZ bereits berichtete, sind unter anderem folgende Verbote und Beschränkungen geplant:
    Bild-Warnhinweise auf Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak. Seitens der EU sind sie nur für Zigaretten und Feinschnitt vorgesehen.

    Verbot von Mentholzigaretten in Deutschland bereits ab Mai 2016. Die EU-Richtlinie sieht hingegen für das Verbot von Mentholzigaretten eine Übergangsfrist bis 2020 vor.

    Aktiv werden
    Dagegen wendet sich der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) mit einer Aktionskampagne. Er fordert deshalb Tabakwaren-Fachhändler auf, gegen TPD 2 aktiv zu werden: „Kontaktieren Sie Abgeordnete aus Ihrer Region und schreiben Sie den Mitgliedern des Ausschusses Ernährung und Landwirtschaft, was Sie von diesen Maßnahmen halten.“

    Wichtige Argumentationshilfe dazu gibt ein Anschreiben des BTWE-Präsidenten Rainer von Bötticher an Christian Schmidt, den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft. Diesen Brief und eine Liste der Mitglieder des Ausschusses Ernährung und Landwirtschaft finden Sie unten stehend. Abschließend bittet der BTWE die Tabakwarenhändler darum, ihm unter der E-Mail [link|mailto:btwe@einzelhandel.de ]btwe@einzelhandel.de [/link] ihre Aktivitäten mitzuteilen. red

    Die Mitglieder-Liste des Ausschusses Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages mit Anschrift des Büros im Bundestag und Wahlkreis finden Sie [lpdf|73]hier.[/lpdf]

    Offener Brief von Rainer von Bötticher

    Sehr geehrter Herr Minister Schmidt,
    mein Name ist Rainer von Bötticher, ich bin als Inhaber der Firma M. Niemeyer Cigarren geschäftsführend tätig und ehrenamtlich als Präsident des Bundesverbandes Tabakfacheinzelhandel (BTWE e.V.). In dieser Funktion richte ich diese Zeilen an Sie.

    Der BTWE vertritt 7000 Tabakwareneinzelhändler in Deutschland mit rd. 25.000 Arbeitsplätzen. Mit großer Besorgnis nehmen wir den Referenten-Entwurf zur EU-TPD 2 zur Kenntnis, in dem über die vorgelegte europäische Tabakproduktrichtlinie hinausgehend zusätzlich reguliert wird.

    Im Einzelnen schmerzen uns im Wesentlichen folgende Punkte:

    1. Unzureichende Umstellungsfristen für die Wirtschaft
    Die Frist zur Umsetzung der geänderten Regelungen ist für die Hersteller- wir wie hören – zu knapp bemessen und in der verfügbaren Zeit nicht zu bewältigen. Es ist somit zu befürchten, dass ab dem Stichtag zur Umstellung (20. Mai 2016) der Einzelhandel nicht in ausreichender Menge mit TPD-konformer Ware beliefert werden kann und es somit zu empfindlichen Umsatzeinbußen und damit zu Verlusten käme.

    2. Verbot von Marketing am Verkaufsort
    Hinsichtlich des§ 18 muss eine Klarstellung erfolgen. Es muss weiterhin möglich sein, dem Konsumenten, der über 18 Jahre und Raucher ist, mit Marketingmaßnahmen am Verkaufsort anzusprechen und ihn über Qualität und Eigenschaften des Produktes zu informieren. Ansonsten würde jede Differenzierung der Produkte am Markt unmöglich gemacht werden. Nur so wird gewährleistet, dass der Endverbraucher sich objektiv sachlich über die Produkteigenschaften informieren kann.

    3. Verbot der Außen- und Kinowerbung
    Ein solches Werbeverbot für legale Tabakerzeugnisse würde die Grundlagen der freien Marktwirtschaft außer Kraft setzen und den Wettbewerb der Tabakhersteller massiv beeinträchtigen.
    Der Fachhandel befürchtet, dass dann nur noch der Preis Marketinginstrument der Industrie ist, mit der Folge, dass Margenverluste zu erheblichen betriebswirtschaftlichen Problemen im Fachhandel führen und seine Existenz bedrohen.

    4. Einführung von Schockbildern auf Zigarillos, Zigarren und Pfeifentabak
    Wir sind gegen Schockbilder auch auf Zigarillos, Zigarren und Pfeifentabak, weil sie ein legales Genussmittel „für den älteren Herrn" unverhältnismäßig diskriminieren. Zigarillos, Zigarren und Pfeifentabake werden nicht inhaliert und maßvoll von älteren Menschen genossen. Insofern ziehen bei dieser Produktgruppe Jugend- und Gesundheitsschutz-Argumente nicht. Unsere Läden, die sich über ein breites Sortiment mit hoher Beratungskompetenz definieren, würden gegenüber den Kunden und übrigens auch gegenüber den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Gruselkabinett mutieren. Schockbilder auch auf Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabake würden an den Grundfesten des Anspruchs eines Tabakwarenfachgeschäftes als Genussoase rütteln und die Existenz tausender Fachhändler akut gefährden.

    5. Abverkaufsfristen für den Handel
    Es handelt sich bei Zigarillos, Zigarren und Pfeifentabak um ein sehr vielfältiges, breit sortiertes Sortiment mit vielen „Langsamdrehern". Wir kämen mit der Übergangsfrist von 1 Jahr nicht hin. Ware müsste zurückgenommen, vernichtet werden zu unübersehbaren hohen Kosten … Wir fordern für diesen Sortimentsbaustein einen unbefristeten Übergang.

    Sehr geehrter Herr Minister Schmidt, wir sind unbedingt für Gesundheits- und Jugendschutz und auch für die Regulierung eines risikobehafteten Produktes, aber bitte doch maßvoll, verhältnismäßig und verantwortungsvoll gegenüber der Tabakwirtschaft. Schon die Originalfassung der TPD 2 stellt uns vor enorme Herausforderungen, und ich hatte die bisherigen politischen Signale so verstanden, dass Deutschland 1 : 1 umsetzt. Der deutlich darüber hinausgehende Referentenentwurf stellt den Tabakwarenfacheinzelhandel vor existenzielle Probleme. Ich möchte Sie im Sinne unserer Mitglieder, häufig lange am Markt tätige Familienbetriebe, bitten, dieses zu berücksichtigen und zu korrigieren.

    Unseres Erachtens bedeuten die Referentenentwürfe zu TPD 2 Eingriffe des Staates in die Sortimentsstruktur einer ganzen Branche zum Nachteil der Endverbraucher. Unsere Einzelhandelsorganisationen HDE und BTWE haben in jüngster Vergangenheit bereits dezidierte Stellungnahmen zu allen relevanten TPD-Themen gegenüber BMWI und BMEL abgegeben. Es ist mir ein besonderes Anliegen, aus unternehmerischer Sicht meine extreme Besorgnis zum Ausdruck zu bringen: Ich betreibe „M. Niemeyer Cigarren" in 4. Generation mit aktuell 77 Filialen im nordwestdeutschen Raum. Wir haben 400 Mitarbeiter. Im letzten Jahr hatten wir unser 150. Firmenjubiläum. Mein ältester Sohn ist vor 2 Jahren ins Unternehmen eingestiegen mit dem Ziel, es erfolgreich weiterzuführen. Die Felssteine, die uns nunmehr in den Weg geworfen werden, lassen uns an unserer Zukunft zweifeln…

    Gern können Sie sich die Philosophie meines Unternehmens mittels des Imagefilms auf unserer Homepage einmal zu Gemüte führen.

    Ich erlaube mir, Ihnen beigefügt zwei Branchen-Genussmagazine zur Kenntnisnahme zu überreichen. Wie würde sich das Kulturgut Tabak mit Schockbildern auf Zigarillos, Zigarren und Pfeifentabak in unseren Geschäften, den Humidoren und Lounges darstellen? Ästhetisch der Super-Gau!

    Gern stehe ich für weitere Auskünfte, auch für ein persönliches Gespräch, zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Rainer v. Bötticher
    M. Niemeyer Cigarren

    (DTZ 34/15)

  • EP-Umweltausschuss auf Anti-Tabak-Kurs

    BRÜSSEL (DTZ/pnf). Der Umwelt-und Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments, der in Sachen Tabak-Produktrichtlinie federführend unter den EP-Ausschüssen ist, hat am Mittwoch vergangener Woche ein aus Sicht der Tabakbranche und der Markenartikelindustrie enttäuschendes Votum abgegeben.

    Darin fordert der Ausschuss nicht nur wie der Rat ein Verbot von Zusatzstoffen für Zigaretten und Feinschnitt, die ein eigenes Aroma hinzufügen, wie Menthol, sondern weitergehend auch ein Verbot von Slim-Zigaretten. Außerdem plädiert der Ausschuss für die Einführung von Bild- und Textwarnhinweisen, die 75 Prozent der Packungsvorder- und -rückseiten ausmachen sollen. Dies entspricht dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag, während der Ministerrat zwischenzeitlich schon für eine Reduktion auf 65 Prozent der Fläche stimmte. Die ohnehin bereits heute umfassende Meldepflicht für alle Inhaltsstoffe soll nach dem Willen des Ausschusses ohne erkennbaren Nutzen für Verbraucher und Behörden weiter verschärft werden. Beim Feinschnitt sollen die Verpackungsformate auf würfelförmige oder zylindrische Formen bzw. rechteckige Pouches reduziert werden.

    Der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie beklagt darüber hinaus, dass der Umweltausschuss sich sogar für ein Verbot von Hinweisen auf geschmackliche Eigenschaften des Produkts, wie z.B. Fruchtaromen bei Pfeifentabak oder spezielle Tabakmischungen, einsetzt. Auch die Forderung nach einer Verschärfung der ohnehin extrem hohen Belastungen des Mittelstandes aus dem Antischmuggelprotokolls laufe auf einen extremen bürokratischen Aufwand hinaus. VdR-Geschäftsführer Franz Peter Marx blickt deshalb mit Sorge auf die Abstimmung des EP-Plenums im Herbst: „Die jüngsten Beschlüsse aus dem Parlament bedeuten insbesondere für die mittelständischen Unternehmen der Tabakwirtschaft einen weiteren massiven Einschnitt in die unternehmerische Freiheit. Wir appellieren daher dringend an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, im Herbst auch diejenigen Änderungsanträge zu unterstützen, die die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen mit Blick auf mittelständische Unternehmen angemessen berücksichtigen.“

    (DTZ 29/13)

  • Beunruhigende Ergebnisse der EU-Ministerratstagung

    LUXEMBURG (DTZ/pnf/fok). Die Tagung der EU-Verbraucherschutzminister am Freitag vergangener Woche in Luxemburg, die unter anderem der Findung einer gemeinsamen Position zu dem Entwurf der EU-Kommission für eine neue Tabakproduktrichtlinie diente, ist mit Ergebnissen zu Ende gegangen, die aus Sicht der moderateren deutschen Position enttäuschend ausfällt. So weit bisher bekannt geworden ist, sprachen sich die Minister dafür aus, künftig großflächig Bild- und Textwarnhinweise vorzuschreiben, die 65 Prozent der Vorder- und Rückseite der Zigarettenpackungen einnehmen.

    Das ist zwar etwas weniger als die zunächst von der Kommission vorgeschlagenen 75 Prozent, aber dennoch so viel, dass es den Herstellern kaum noch möglich sein wird, auf der verbleibenden Packungsfläche die Markencharakteristik und Wiedererkennbarkeit der Marke ausreichend zu realisieren.[p][/p]

    Auch der Zusatz von Aromastoffen, die dem Tabak eine eigene Geschmackscharakteristik hinzufügen, wie z.B. Menthol, sollen nach der Position des Ministerrats künftig (mit Übergangszeiten) verboten werden. Bei Schnupftabak und Snus (der wohl auch künftig innerhalb der EU nur in Schweden verkauft werden darf) sollen dagegen Aromazusätze erlaubt bleiben. Die von der Kommission geplanten engen Vorgaben für das Zigarettendesign wurden dagegen verworfen, so dass zumindest für die nähere Zukunft Slim-Zigaretten erlaubt sein würden. Hinsichtlich E-Zigaretten merkt man der Ministerratsposition die Handschrift der Pharma-Lobby an: Nur bis 1mg Nikotin pro Einheit sollen die Produkte frei verkäuflich sein, darüber hinaus müssten sie die medizinischen Zulassungsverfahren durchlaufen.. Positionsdetails zu weiteren wichtigen Inhalten des Richtlinienentwurfs, wie Vorgaben für die Rückverfolgbarkeit der Waren oder zu Delegierten Rechtsakten waren zum Redaktionsschluss noch nicht bekannt. Möglicherweise wurden sie im Rahmen der Ministerratstagung auch noch nicht abschließend behandelt, weil die Meinungen hier auseinander gingen. [p][/p]

    Bei dem Treffen wurde kein Beschluss im engeren, rechtlich bindenden Sinne, aber doch eine gemeinsame Ausrichtung vereinbart, mit der der Rat sich legitimiert für die nun folgenden Gespräche mit dem europäischen Parlament. Dort rechnet man mit der Vorlage eines Vorschlags durch den federführenden Verbraucherschutzausschuss voraussichtlich am 10./11. Juli.[p][/p]

    Seitens der Tabakbranche äußerte man ich sehr enttäuscht über die sich jetzt abzeichnende Position des Ministerrats. Offensichtlich war auch die Haltung der deutschen Delegation wesentlich kompromissbereiter als dies in internen Vorabstimmungen z.B. auf Fraktionsebene zunächst vereinbart worden war, ist aus dem politischen Raum zu hören.[p][/p]

    Seitens der Tabakbranche wird deutliche Kritik an den Verhandlungsergebnissen des Ministerrats geäußert. So bezeichnet der Deutsche Zigarettenverband (DZV) die getroffene Einigung zu Warnhinweisen als maßlos überzogen und in ihrer Wirkung zudem höchst zweifelhaft. De facto würden über Jahrzehnte aufgebaute Marken zerstört. Die vorgesehene Regelung schränke die Unterscheidbarkeit der Marken stark ein. Stattdessen werde der Wettbewerb ausschließlich auf den Preis verlagert und zudem Schmuggel und Fälschungen gefördert. Die Richtlinie verletze verfassungsrechtlich geschützte Rechte der Zigarettenhersteller, ohne den Gesundheitsschutz zu stärken. Auf die negativen gesamtwirtschaftlichen Folgen – Verlust von Arbeitsplätzen, Steuerausfälle und Schmuggel – werde ebenfalls keine Rücksicht genommen.[p][/p]
    DTZ 26/13

  • Israel plant striktes Tabak-Werbeverbot

    JERUSALEM (DTZ/red). Israel plant Medienberichten zufolge Zigarettenwerbung aus allen Medien zu verbannen. Als Grund für diese drastische Maßnahme nennt das israelische Gesundheitsministerium den Jugendschutz. Tabak-Werbung ist bereits seit längerem aus den elektronischen Medien des Landes verbannt.

    Was jetzt folgen soll, geht weit über das existierende Gesetz hinaus und betrifft Fernseh-, Radio- und Zeitungswerbung. Hinzukommt, dass Zigarettenhersteller künftig nicht mehr als Sponsoren bei Festivals, öffentlichen Veranstaltungen und anderen vergleichbaren Ereignissen auftreten dürfen. Weiterhin werden Tabakanzeigen im Internet und in E-Mails verboten.

    Eine Ausnahme gilt für Fachgeschäfte. Hier darf die Industrie künftig noch werben – vorausgesetzt, die Anzeigen sind von außen nicht sichtbar. Darüber hinaus soll auf Zigarettenpackungen in Zukunft nicht nur ein schriftlicher Warnhinweis, sondern auch einen Bild-Warnhinweis aufgedruckt werden. Nicht genug damit müssen die Hersteller dem Gesundheitsministerium die Inhaltsstoffe ihrer Produkte mitteilen – mit Ausnahme der Bestandteile, die das Ministerium als geheim einstuft, heißt es.

    (DTZ 36/11)

  • Rauchverbot im Libanon

    BEIRUT (DTZ/red). Das libanesische Parlament hat ein Rauchverbot für alle öffentliche Plätze und Räume verabschiedet. Davon sind auch Restaurants, Bars, Cafés und Büros betroffen.

    Das Gesetz sieht außerdem vor, dass Geschäftsinhaber mit einem Bußgeld rechnen müssen, sollten sie das Rauchverbot bei ihren Kunden oder Gäste nicht durchsetzen. Darüber hinaus wird jeder zur Kasse gebeten, der öffentlich raucht.

    Weiterhin setzt die Regierung in Beirut durch, dass Tabakanzeigen und -werbung gesetzwidrig sind. Das neue Tabakgesetz schließt darin Plakatwände und Zeitschriften sowie die finanzielle Unterstützung von Veranstaltungen und Konzerten mit ein. Die neue Bestimmung fordert die Einführung von Bild-Warnhinweisen, die 40 Prozent der Zigarettenpackungen füllen.

    (DTZ 34/2011)