Schlagwort: Besteuerung

  • Besteuerung von E-Zigaretten-Liquids startet am 1. Juli

    BERLIN // Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse BVTE warnt vor geschmuggelten unversteuerten E-Zigaretten-Liquids und neuen Gesundheitsgefahren durch die ab dem 1. Juli 2022 geltende Besteuerung von Flüssigkeiten, die in E-Zigaretten verdampft werden.

    Die Große Koalition aus CDU / CSU und SPD hatte gegen den Ratschlag vieler Fachleute im vergangenen Jahr noch kurz vor der Bundestagswahl die Erhebung der Tabaksteuer auf sogenannte Tabaksubstitute, also nikotinhaltige und auch nikotinfreie Liquids beschlossen.

    „Die Liquid-Steuer könnte im schlimmsten Fall zur Schaffung neuer Schwarzmärkte für die organisierte Kriminalität führen", erklärte Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE, heute in Berlin. „Die vergleichsweise hohe Besteuerung von 16 Cent pro Milliliter verteuert diese risikoreduzierten Erzeugnisse erheblich und setzt damit einen Anreiz für Verbraucher, sich im Ausland oder aus illegalen, nicht der Lebensmittelüberwachung unterliegenden Quellen zu versorgen und damit der Steuer auszuweichen. Dadurch entstehen auch neue gesundheitliche Risiken, denn Flüssigkeiten wie Backaromen, Badeöle und Vitaminpräparate haben nichts in E-Zigaretten zu suchen", warnte Mücke weiter.

    Verantwortungsvolle Hersteller und Händler
    „Der BVTE forderte die Verbraucher auf, ausschließlich im erfahrenen deutschen Fach- und Versandhandel versteuerte Liquids in pharmazeutischer Qualität zu erwerben. Unversteuerte Liquids unterliegen nicht der regulären Produktüberwachung und werden unter Missachtung der rechtlichen Vorgaben zum Gesundheits- oder Jugendschutz illegal gehandelt. Niemand weiß, ob pharmazeutische oder technische Qualitäten verwendet wurden und Verunreinigungen oder verbotene Inhaltsstoffe enthalten sind“, teilt man im Verband mit.

    Für die Zukunft der E-Zigarette sei entscheidend, dass verantwortungsvolle Hersteller und Händler die Produktentwicklung prägen, sich für den Jugendschutz engagieren und die bestehenden rechtlichen Regelungen befolgen. Die Gesundheitspolitik solle sich im Gegenzug endlich für Möglichkeiten von „Tobacco Harm Reduction“ öffnen, Verbraucher sachgerecht informieren und Anreize für weniger schädliche Produkte anbieten. „Auch die Dampfer sollten nun ihre Interessen wahrnehmen, den Fachhandel unterstützen und trotz der zusätzlichen Steuer irreguläre Produkte meiden“, betont man beim BVTE.

    „Mit dem Inkrafttreten des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes unterliegen auch E-Zigaretten ab dem 1. Juli der Tabaksteuer, die zunächst 16 Cent pro Milliliter Liquid beträgt und in drei weiteren Stufen bis zum 1. Januar 2026 auf 32 Cent pro Milliliter erhöht werden soll. Diese Steuer fällt nicht nur für handelsübliche Liquids an, sondern auch für sämtliche Flüssigkeiten, die für eine Verwendung in E-Zigaretten vorgesehen sind. Bis Februar 2023 dürfen unversteuerte E-Zigaretten-Liquids, die sich bereits im Handel befinden, noch abverkauft werden“, informiert man im BVTE.

    Kunden legen Vorräte an
    Der Handel ist vorbereitet und wirbt bei seinen Kunden für Verständnis, wie DTZ-Recherchen zeigen. Aufgrund der hohen Nachfrage nach steuerfreien Liquids komme es zurzeit zu Lieferschwierigkeiten von zwei bis drei Wochen. Zum Teil werde der Abverkauf an die Kunden limitiert, heißt es. „Die Konsumenten legen sich große Vorräte zu, um die höheren Preise so lang wie möglich zu vermeiden", sagte der Vorsitzende des Bündnisses für Tabakfreien Genuss (BfTG), Dustin Dahlmann.

    pi / red

  • Verbände kämpfen in Brüssel

    BRÜSSEL // Auf politischer Ebene versuchen Verbände, die Besteuerung von Liquids für E-Zigaretten möglichst im Rahmen zu halten. Dabei preschen derzeit einige Länder – allen voran Deutschland – vor und erlassen nationale Regelungen. Gleichzeitig strebt die Verwaltung der Europäischen Union eine Harmonisierung des Binnenmarktes an, möchte also gleiche Voraussetzungen für Marktteilnehmer in verschiedenen Ländern schaffen.


    Europäisches Niveau

    Auf dem Portal „egarage.de“ ist jetzt ein Interview mit Sonya Herrmann erschienen, die im europäischen Branchenverband Independent European Vape Alliance (IEVA) für die Kommunikation zuständig ist. Auf die Frage, warum Berlin in Sachen Besteuerung nicht auf Vorgaben der EU gewartet habe, meint Herrmann, ihr falle es schwer, den deutschen Vorstoß nachzuvollziehen: „Wir haben jetzt in 14 europäischen Staaten eine E-Liquid-Steuer, sie liegt zwischen einem Cent und 30 Cent pro Milliliter, teils bezogen auf Nikotin, teils nicht. 15 Cent pro Milliliter sind es im Durchschnitt. Deutschland kommt nach allen bereits beschlossenen Erhöhungen auf 32 Cent.“ Dies passe kaum zum europäischen Niveau und gebe einen unnötigen Anreiz für illegale Umgehungen, bei denen im Ausland gekauft werde. Ein Gesetz auf europäischer Ebene werde wohl erst frühestens Ende 2022 erlassen, die nationale Umsetzung dürfte laut Herrmann bis 2024 dauern.

    Tabakproduktrichtlinie (TPD 3)
    Mit Blick auf die anstehende Tabakproduktrichtlinie (TPD 3) sagte Herrmann, es gebe in Brüssel einen Trilog von Kommission, Parlament und Rat. Nach ihrer Einschätzung gehe es bei allen neuen Erlassen um die Frage, ob das Dampfen als risikoreduzierte Rauchalternative anerkannt werde oder ob die Gateway-These dominieren werde, derzufolge das Dampfen den Einstieg ins Rauchen erleichtere. Je nachdem, wie sich die Beteiligten verständigten, „könnten dann Aromenverbote, Maximalmengen und Verpackungsvorgaben, also Einheitsverpackungen, diskutiert werden“. Die Sorge, die die Branche umtreibe, sei die Furcht vor einem vollständigen oder teilweisen Aromen-Verbot. Sie hoffe aber, dass man sich darauf verständige, etwa bestimmte Stoffgruppen oder Süßstoffe als Liquidzutat auszuschließen.

    red

  • „Nachversteuerung verfassungswidrig“

    BERLIN // Die Besteuerung sogenannter Tabakwarensubstitute, also Liquids, Basen und Aromen für E-Zigaretten, ist beschlossene Sache. Doch hinter den Kulissen ringen die Beteiligten derzeit darum, wie die Besteuerung umgesetzt werden soll.

    Fest steht: Unversteuerte Produkte, die vor dem Stichtag 1. Juli 2022 hergestellt und in den freien Verkehr gebracht werden, können nach dem aktuellen rechtlichen Status quo unbegrenzt verkauft werden. Damit können die Anbieter in den kommenden Monaten ihre Fertigung auf Hochtouren laufen lassen, um möglichst viel Altware in den Handel zu bekommen.


    BMF muss tricksen

    Bislang hat das zuständige Bundesfinanzministerium (BMF) einen Stichtag – die Rede war vom 12. Februar 2023 – kommuniziert, ab dem ein Verkauf unversteuerter Ware nicht mehr erlaubt sein soll. Das Ministerium hat nun erkannt, dass es vermutlich auf recht üppige Summen verzichten muss. Daher versuchen die Beamten, eine Lücke zu finden, wie auch im Nachhinein ein Satz von 16 Cent je Milliliter erhoben werden könnte. Allerdings muss das BMF dazu tricksen – und will sich einer für diesen Zweck ins TabStMoG eingebauten Regelung bedienen: Im neuen Paragrafen 1b heißt es dort, dass für Substitute für Tabakwaren die Vorschriften für die Kaffeesteuer nach dem Kaffeesteuergesetz sowie den dazu ergangenen Durchführungsbestimmungen sinngemäß gelten.

    Offenbar möchte das BMF die entsprechenden Vorschriften so modifizieren, dass der Besitz unversteuerter Liquids bereits ab 1. Juli 2022 eine erstmalige Besteuerung auslöst. Dazu müsste das Kaffeesteuergesetz geändert werden, womit wohl nicht vor 2024 zu rechnen wäre. In diesem Fall könnten unter Umständen alle Besitzer unversteuerter Altwaren verpflichtet werden, eine Steuererklärung für diese Produkte abzugeben. Aber: Experten sind sicher, dass eine solche Regelung verfassungswidrig wäre. Stephan Endler, Chef der Essener Niko Liquids Holding: „Jeder Händler, der Liquids in gutem Glauben an das Verbot der nachträglichen Besteuerung erwirbt, müsste sich auf einmal mit Steuernachforderungen herumschlagen. Dazu wird es nicht kommen!“

    Endler, der bereits mehrere Juristen mit dem Fall beschäftigt, ist sicher, dass die Behörden derzeit Verunsicherung verbreiten wollen, um zu verhindern, dass der Handel umfangreiche Lagerbestände aufbaut. Endler: „Sollte es wider Erwarten zu einer – wie auch immer gearteten – Nachversteuerung der Altware kommen, werden wir Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen.“

    max

  • Übergangsregel für E-Liquid-Steuer

    BERLIN // Allmählich wird deutlich, wie die Besteuerung von Liquids für E-Zigaretten umgesetzt werden soll. Ab 1. Juli 2022 wird eine neue Abgabe auf die Produkte fällig (DTZ berichtete).

    Steuer trifft nicht nur fertige Liquids
    Tatsächlich wird – wie von der Branche befürchtet – die Steuer auf sämtliche Produkte erhoben, die dazu gedacht sind, in E-Zigaretten verdampft zu werden. Das betrifft nicht nur fertige Liquids, sondern auch sogenannte Shortfills und Shots, Aromen und Basen. Besonders der Markt für Basen (nikotinfreie Trägerflüssigkeiten für Aromen und Nikotin) dürfte nach Ansicht von Marktbeobachtern zusammenbrechen. Denn in der letzten Stufe des Steuermodells würde ein Liter Base (übliche Verkaufseinheit) statt rund zehn Euro wie bisher dann 390 Euro kosten. Liquids werden sich von ungefähr 3,90 Euro auf dann knapp 7,80 Euro verteuern – fast eine Verdoppelung des Preises.

    Zusätzliche Kosten in der Logistik
    Aus den Unternehmen wird zudem die Befürchtung hörbar, dass die Produktion von Liquids teurer wird. Der Grund: Die Steuerbanderole muss auf einem Umkarton, der nur auf einer Seite geöffnet werden kann, angebracht werden. Die Steuermarke muss beim Öffnen der Verpackung reißen und darf sich nicht lösen. Die zusätzlichen Kosten für diesen logistischen Mehraufwand wird die Branche vermutlich ebenfalls zumindest zu einem Teil an die Konsumenten weitergeben.

    Wie ist es mit Übergangsfristen?
    Eine Frage, die sich die Anbieter ebenfalls gestellt haben, ist nun – dem Anschein nach – geklärt worden: Wie ist es mit Übergangsfristen? Das Gesetz sieht diesbezüglich nämlich keine Vorgaben vor. Fest steht: Die Hersteller können bis einschließlich 30. Juni 2022 unbegrenzt produzieren. Diese Ware kann ohne Steuerbanderole verkauft werden. Ab dem 1. Juli 2022 dürfen Liquids nur noch vom Band laufen, wenn sie eine entsprechende Steuermarke aufweisen.

    Theoretisch könnten die „Altprodukte“ unbegrenzt im Handel bleiben. Aber: Dem Vernehmen nach will das Bundesfinanzministerium diesem Vorgehen einen Riegel vorschieben.

    Dazu soll offenbar ein Gesetz oder – noch wahrscheinlicher – eine Verordnung erlassen werden, die den Verkauf steuerfreier Ware nur für eine bestimmte Übergangszeit zulässt. Im Gespräch ist demnach der 13. Februar 2023. Spätestens ab 14. Februar 2023 wird das Dampfen dann für alle deutschen Nutzer von E-Zigaretten deutlich teurer.

    red

  • „Bewusst schlank“

    BERLIN // Das Bundesministerium der Finanzen hat in seinem aktuellen „Monatsbericht“ noch einmal das „Gesetz zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts“ vorgestellt. Demzufolge ergäben sich für die Jahre 2022 bis 2026 Tabaksteuermehreinnahmen in Höhe von rund 14,5 Milliarden Euro.


    Überblick

    Es folgt der Überblick über die einzelnen Einnahmequellen: Neuauflage des Tabaksteuermodells (rund 10,0 Milliarden Euro), Einführung einer zusätzlichen Besteuerung auf erhitzten Tabak (rund 1,5 Milliarden Euro), Einführung einer zusätzlichen Besteuerung auf Wasserpfeifentabak (rund 2,0 Milliarden Euro), Einführung der Besteuerung von Substituten zum Konsum in E-Zigaretten (rund 1,0 Milliarden Euro).

    Weiter heißt es: „Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz ist eine moderne zeitgerechte Regelung (…). Es ist bewusst schlank gehalten und sieht angemessene, durchdachte Steueranpassungen vor. Dadurch werden Marktverwerfungen und Abwanderungsbewegungen in (…) illegale Märkte verhindert.“

    red

  • Unzufriedenheit mit Tabaksteuer

    BERLIN // Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz wurde verabschiedet. Nun melden sich die Interessenvertreter betroffener Verbände zu Wort. Das Echo fällt sehr unterschiedlich aus.

    Obergrenze des noch Vertretbaren
    Für den Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) teilt Hauptgeschäftsführer Jan Mücke auf Anfrage mit, die neuen Steuersätze beim Tabaksteuermodell (Zigaretten und Feinschnitt) bewegten sich „an der Obergrenze des noch Vertretbaren“. Das Modell könne daher eine weitere Verstetigung der Tabaksteuereinnahmen bewirken, ohne dass es zu Ausweichbewegungen der Konsumenten und Marktverwerfungen komme. Grundsätzlich gelte, dass eine fiskalpolitisch gewünschte Verstetigung der Steuereinnahmen bei gleichzeitiger Planungssicherheit für den Bund, die Konsumenten und die Hersteller nur mit jährlichen moderaten und gleichmäßigen Steuererhöhungsschritten in allen Kategorien über die Laufzeit des Modells von fünf Jahren zu erreichen sei. Der BVTE hoffe, dass das Steuermodell nicht zu einem Ausweichen der Konsumenten in den Schwarzmarkt führen werde. Schon jetzt werde jede sechste in Deutschland gerauchte Zigarette nicht hier versteuert. Es wäre wünschenswert, dass der Schmuggel- und Fälschungsanteil an der Gesamtverbrauchsmenge nicht weiter steige.

    Deutliche Worte
    Deutliche Worte findet Hauptgeschäftsführer Michael von Foerster vom Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR): „Für die mittelständische Tabakindustrie sowie für den Konsumenten sind die beschlossenen Steuersätze ein herber Schlag. Raucher rauchen gerne. Daran ändern die Umerziehungsfantasien einzelner Politiker und NGOs nichts. Die Bevormundung ist eine bedenkliche Form politischer Überheblichkeit, denn sie ist ein Eingriff in die Eigenverantwortung des mündigen Bürgers und in dessen finanzielle Souveränität. Prohibition hat noch nie funktioniert.“

    Boomender Schwarzmarkt
    Unzufrieden zeigt sich auch der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH). Die absurde Höhe der geplanten Steuerlast und die Entscheidung, zukünftig sogar nikotinfreie E-Zigaretten-Liquids in die Besteuerung einzubeziehen, werde nicht nur zu einem boomenden Schwarzmarkt führen, sondern zahlreiche kleine- und mittelständische Existenzen in der Branche vernichten.


    Gesundheitspolitischer Wahnsinn

    „Schon die Tatsache, E-Zigaretten-Liquids allgemein höher zu besteuern als Tabakzigaretten und damit das um 95 Prozent geringere Schadenspotenzial zu ignorieren, ist gesundheitspolitischer Wahnsinn. Jetzt auch nikotinfreie Produkte ebenso wie Zigaretten zu besteuern, widerspricht der bisherigen Steuersystematik und letztlich auch dem gesunden Menschenverstand“, erklärt VdeH-Geschäftsführer Michal Dobrajc und fügt an, „auf uns wirkt die Entscheidung wie das unreflektierte Ergebnis zäher Gesetzesverhandlungen. Mit den daraus resultierenden Gefahren und Konsequenzen hat sich offenbar keiner der Beteiligten auseinandergesetzt. Durch die massiven Preissteigerungen werden sich die Konsumenten andere Wege der Beschaffung suchen.“

    Reduzieren der Raucherquote
    Dobrajc fasst zusammen: „Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz ist sowohl gesundheits- als auch wirtschaftspolitisch eine Katastrophe. Wenn man es mit dem Reduzieren der Raucherquote ernst meint, dann muss man doch besonders die Branche unterstützen, die maßgeblich zu ihrer Senkung beiträgt, statt sie zu zerstören.“

    Auch der BVTE mahnt: „Die vorgesehenen Steuersätze bewegen sich weit über dem europäischen Durchschnitt und beziehen nikotinfreie Liquids ein. Hier werden wir eine Verlagerung des Markts in den Versandhandel und in illegale Märkte sehen.“

    Das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) reagierte nach den Berliner Beschlüssen sofort und kündigte an, es werde Verfassungsbeschwerde einlegen.


    red

  • Lichtaktion für E-Zigarette

    BERLIN // Die Pläne der Bundesregierung, Liquids für E-Zigaretten nach Nikotingehalt hoch zu besteuern, stoßen zunehmend auf Widerstand bei Konsumenten und in der Branche. Der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) hat jetzt mit einer überdimensionalen Projektion vor dem Reichstag auf die fatalen gesundheits- und wirtschaftspolitischen Konsequenzen einer radikalen Besteuerung von E-Zigaretten aufmerksam gemacht.

    Vor den Toren des Reichstags
    Der Verband stieß nach eigenen Angaben damit auf reges Interesse bei den Parlamentariern, die sich auch persönlich ein Bild vor den Toren des Reichstags machten. Nach dem geplanten Tabaksteuermodernisierungsgesetz würde sich der Preis für Liquids laut VdeH um bis zu zehn Euro erhöhen, was einer Verdreifachung entspräche. Damit werde die 95 Prozent weniger schädliche E-Zigarette bald teurer sein als konventionelle Zigaretten und sich vom Ausstiegs- zum Luxusprodukt entwickeln.

    Das sei gesundheitspolitisch ein Desaster. Es sei damit zu rechnen, dass keine nennenswerten Steuermehreinnahmen generiert, allerdings Arbeitsplätze vernichtet und ein lukrativer Schwarzmarkt geschaffen würden.

    120 Quadratmeter großen Leinwand
    Um darauf aufmerksam zu machen, wurden auf einer 120 Quadratmeter großen Leinwand Aufnahmen von Konsumenten und Wissenschaftlern gezeigt. Begleitet wurden diese von Schilderungen des Verbandsvorsitzenden Michal Dobrajc: „Bei immer noch elf Millionen Rauchern in Deutschland ist die E-Zigarette die größte gesundheitspolitische Chance, die wir haben. Wir müssen sie nutzen. Die geplante ausufernde Besteuerung würde genau das Gegenteil bewirken.“

    E-Zigarette unterstützt Menschen
    Die E-Zigarette helfe vielen Menschen dabei, mit dem Rauchen aufzuhören. Mehrfach wissenschaftlich belegt sei auch, dass sie anderen Rauchausstiegsprodukten deutlich überlegen sei. Wie eine aktuelle Umfrage zeige, sei nun zu erwarten, dass sich der Konsum durch die horrende Preiserhöhung wieder auf die deutlich schädlichere Tabakzigarette verlagere.

    Dobrajc weiter: „Jede Steuer hat eine Lenkungswirkung. Wenn diese aber den Konsum wieder in Richtung der deutlich gefährlicheren Tabakzigarette treibt, läuft etwas gänzlich schief. Ich kann mir nicht erklären, warum wissenschaftliche Erkenntnisse und die Stimmen der Verbraucher und der Selbstständigen derart ignoriert werden. E-Zigaretten durch eine Tabaksteuer unattraktiv zu machen, ist, als würden Sie Ökostrom auf einmal wie Benzin besteuern.”


    Entwurf in der Kritik

    Der CSU-Steuerexperte Sebastian Brehm hatte gegenüber der Zeitung „Rheinpfalz“ erklärt: „Der Entwurf aus dem Finanzministerium ist nicht zustimmungsfähig, da er weder die versprochene Lenkungswirkung noch die erhofften Steuermehreinnahmen bringen wird.“ Ob sich jedoch auch die CDU-Parlamentarier der Fraktion dieser Sichtweise anschließen, stand bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht fest.

    vi / red

  • „Überraschend hohe Besteuerung“

    MAINZ // Muss die Tabaksteuer auf E-Zigaretten wirklich in der vorgesehenen Höhe sein? Das fragen sich zahlreiche Experten. Kürzlich fand dazu eine Online-Konferenz der „Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht“ statt.

    Rauchausstieg
    Zum Auftakt referierte Heino Stöver, Suchtforscher an der Frankfurt University of Applied Sciences, zum Aspekt „Schadensminimierung“. Der bekannte Befürworter der E-Zigarette als Rauchausstieg zeigte Möglichkeiten und Grenzen im Tabaksegment auf. Fest stehe, so Stöver, dass die Dampfgeräte deutlich weniger gesundheitsschädlich seien als die klassischen Tabakzigaretten, da mit den neuen Produkten die problematischen Stoffe, die beim Verbrennungsvorgang entstehen, vermieden werden.

    Hohe Besteuerung
    Stöver führte weiter aus, eine hohe Besteuerung könne einen vielversprechenden Zukunftsmarkt mit Tabakerhitzern, E-Zigaretten, tabakfreien Nikotinbeuteln und noch zu erwartenden Innovationen schon in seiner Entstehungsphase ersticken. „Wir brauchen eine Diversifikation der Raucherentwöhnungs-Strategien“, forderte der Wissenschaftler. Im Gegensatz zu anderen Ländern sei das Konzept der Harm Reduction, also der Schadensminimierung durch weniger schädliche Alternativen, in Deutschland nicht weit verbreitet. Stöver machte zudem deutlich, dass eine rein durch Appelle an das Gesundheitsbewusstsein der Tabakkonsumenten getriebene Verzichtspolitik nicht zum Ziel führe.

    Kritik an Steuerplänen
    Von politischer Seite wurden die Steuerpläne, die bereits vom Kabinett abgesegnet wurden, ebenfalls kritisiert. So führte Stefan Schmidt, Bundestagsmitglied für Bündnis 90 / Die Grünen und Mitglied in deren Finanzausschuss, aus, er sei „überrascht von der Deutlichkeit, mit der die alternativen Produkte besteuert werden sollen.“ Schmidt würde die Produkte lieber nach ihrer Schädlichkeit besteuern.

    Auch Gero Hocker, Sprecher für Ernährung und Landwirtschaft der FDP-Bundestagsfraktion, sieht die Pläne der Bundesregierung skeptisch. Der Gesetzgeber mache es sich zu einfach, steuerlich „alles über einen Kamm zu scheren“, so der Liberale.

    Mehr Informationen
    Zurückhaltender zeigte sich Rainer Spiering: Der agrarpolitische Sprecher der SPD will den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages einschalten, um mehr Informationen zum Schadenspotenzial der neuen Produkte zu gewinnen. Da das Gesetz offenbar noch in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt werden soll, ist da Eile geboten.

    Auf einen weiteren Punkt wies Jan Mücke hin. Der Hauptgeschäftsführer im Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) befürchtet, die Regierung sei auf dem Weg, einen neuen Schwarzmarkt zu schaffen. Die Preisunterschiede zum Ausland würden einen illegalen Handel als lohnend erscheinen lassen.

    red

  • Anfrage der Grünen

    BERLIN // Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen thematisiert in einer Kleinen Anfrage die Besteuerung von Roh- und Wasserpfeifentabak.

    „Fragwürdige Regelungen“
    Nach ihrer Ansicht enthalte das Tabaksteuergesetz „fragwürdige Regelungen, die für den Betrieb von Raucher- und Shisha-Bars weder praktikabel noch wirtschaftlich sind“.

    Von der Bundesregierung will die Fraktion unter anderem Auskunft zu Daten rund um Rohtabak. Zudem interessiert sich die Fraktion für die Einschätzung zum Verpackungszwang insbesondere im Zusammenhang mit Wasserpfeifentabak.

    pi

  • Steuern auf E-Zigaretten?

    MÜNCHEN / BRÜSSEL // E-Zigaretten und Steuern – das ist und bleibt Top-Thema des Branchenverbandes Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG). Eine Gleichbehandlung mit Tabak würde den Erfolg des Produkts ein ganzes Stück nach hinten werfen, teilt das BfTG mit.

    Dabei weist der BfTG-Vorsitzende Dustin Dahlmann darauf hin, dass vor Ende 2019 – eher später – eine Besteuerung wohl nicht zu erwarten sei. Dennoch: „Mit einer Besteuerung ist nach wie vor zu rechnen.“ Umso wichtiger sei es, weitere Argumente gegen eine (zu hohe) Besteuerung in die Entscheidungsapparate in Brüssel und Berlin einzuspeisen.

    Unterdessen hat eine „Öffentliche Konsultation zu Verbrauchssteuern auf Tabakwaren und zur möglichen Besteuerung neuartiger Tabakerzeugnisse“, gemeint sind E-Zigaretten und Tabakerhitzer, der Europäischen Kommission begonnen. Diese ist auch auf Deutsch zugänglich: https://bit.ly/2MHIxNh.

    red

    (DTZ 34/18)