Schlagwort: Bauer Media Group

  • Bauer-Verlag gewinnt gegen Presse-Grosso

    DÜSSELDORF (DTZ/kes). Bauer hat sich durchgesetzt. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf gab dem Verlag Recht und lehnte in seinem Urteil vergangene Woche die Berufung des Bundesverbandes Presse-Grosso gegen ein vorinstanzliches Urteil im Streit mit der Bauer Media Group ab.

    Künftig dürfen die Hamburger direkt mit einzelnen Grossisten verhandeln. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Vereinigung der Pressegroßhändler mit den Verlagen keine einheitlichen Konditionen für die 65 Grossisten mehr aushandeln darf. Darüber hinaus sind individuelle Verhandlungen der einzelnen Verbandsmitglieder mit Bauer zulässig.

    „Es ist gut, dass wir jetzt endlich faire und angemessene Handelsspannen pro Grosso-Gebiet aushandeln können“, sagte Andreas Schoo, Konzerngeschäftsleiter der Bauer Media Group. „Damit können wir beginnen, den deutschen Pressevertrieb modern und marktwirtschaftlich zu organisieren.“

    Eine Revision gegen das Urteil (Az.: VI-U (Kart) 7/12) hat das OLG nicht zugelassen, allerdings steht dem Grosso das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zu, was der Verband angesichts „der übergeordneten und grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfragen“ wahrnehmen wird, sagt der Vorsitzende des Bundesverbandes Frank Nolte. „Wir werden uns weiter dafür einsetzen.“

    Das Presse-Grosso sieht durch die Düsseldorfer Entscheidung die Pressevielfalt in Deutschland gefährdet. „Das Urteil ist für unseren Berufsstand und die Printbranche insgesamt sehr enttäuschend“, kommentiert der Vorsitzende des Bundesverbandes Frank Nolte. Sollte es bei dem Urteil bleiben, werde es künftig keine bundeseinheitliche Konditionstabelle mehr geben, was den Marktzugang für kleine und mittlere Verlage sowie für die Titel mit kleinen und mittleren Auflagen deutlich erschweren dürfte. „Das Grosso ist zum flächendeckenden Vertrieb – auch von unwirtschaftlichen Titeln an unwirtschaftliche Verkaufsstellen – verpflichtet“, so Nolte.

    Die Verlegerverbände BDZV und VDZ wollen am zentralen Verhandlungsmandat des Grossos festhalten. In einer gemeinsamen Pressemitteilung bedauern sie, dass das Urteil die Besonderheiten des Pressevertriebs verkennt.

    (DTZ 10/14)

  • BGH: Pressegrossist Grade unterliegt gegen Bauer

    HAMBURG (DTZ/red). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Kündigung des Pressegrossisten Grade in Elmshorn durch die Bauer Media Group rechtlich nicht zu beanstanden ist. Bauer hatte den Liefervertrag mit Grade für die eigenen Titel im Jahr 2009 gekündigt und sie dem eigenen Grossovertrieb PVN, Hamburg, übertragen.

    In vorangegangenen Instanzen hatte zunächst Grade vor dem Landgericht und dann Bauer vor dem Oberlandesgericht Recht bekommen. Der BGH hat seine aktuelle Entscheidung u.a. damit begründet, dass die Kündigung nicht gegen die „Gemeinsame Erklärung“ von Verlegerverbänden und Bundesverband Grosso verstoße, da Bauer dieser Erklärung nicht beigetreten sei.

    Das Gericht sah auch keine Diskriminierung oder Behinderung im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die Pressefreiheit sei in diesem Fall ebenfalls nicht berührt, da nach Auffassung des Gerichts die belieferten Einzelhändler nicht bezüglich des Umfangs des Sortimentes oder in Bezug auf die Remission benachteiligt würden.

    (DTZ 43/11)

  • Bauer-Verlag vergrätzt über VDZ-Kritik

    HAMBURG (DTZ/pnf). Die Bauer Media Group geht auf Konfrontationskurs zum Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ).

    Aus Verärgerung über die offene Kritik des VDZ an einer Bauer-Marketingkampagne, mit der der Verlag im Lebensmitteleinzelhandel aggressiv für eine bessere Platzierung seiner auflagenstarken Titel in den Regalen wirbt (Slogan: „Leiden Sie auch unter Regalverstopfung?“) ist Bauer aus dem Fachverband der Publikumszeitschriften im VDZ ausgetreten.

    Bauer bezeichnete die kritische Verbandsmitteilung als „gezielte Geschäftschädigung“ und sieht in seiner Marketingaktion ein branchenübliches Vorgehen im Einzelhandelsmarketing, das auch bei anderen Verlagen nicht immer über das Grosso laufe. Der VDZ bedauert den Bauer-Austritt und signalisiert Gesprächsbereitschaft trotz Differenzen in Sachfragen.

    (49/10)