Schlagwort: Autobahngaststätten

  • Rauchverbot auf der Kippe?

    HAMBURG (DTZ/red). Das Hamburger Verwaltungsgericht hält Medienberichte zufolge das Rauchverbot der Hansestadt für verfassungswidrig, weil es gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoße. Es gäbe keine sachlichen Gründe, dass in kleinen Kneipen Raucherräume eingerichtet werden dürfen, in Restaurants aber nicht, heißt es. Jetzt sollen die Verfassungsrichter in Karlsruhe den Sachverhalt prüfen.

    Hintergrund ist die Klage der Wirtin Bärbel Uliczka, die eine Gaststätte auf dem Autohof Altenwerder an der A 7-Ausfahrt Waltershof betreibt. Da sie auch Speisen anbietet, darf sie laut Hamburger Passivrauchschutzgesetz, keinen Raucherraum einrichten. Im Gegensatz zu Eckkneipen, die, wenn sie keine Speisen servieren, von einer gesetzlichen Ausnahmeregelung profitieren und ihre Gäste rauchen lassen dürfen.

    Da die Mehrheit der Uliczka-Kunden Lkw-Fahrer sind, die fast ausschließlich rauchen, wandern die Kunden Medienberichten zufolge in die benachbarte Bundesländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen ab. „Ich habe inzwischen bis zu 60 Prozent Umsatzeinbußen. Ich werde gegenüber anderen Wirten benachteiligt“, sagt sie im Gespräch mit der Presse. Die Wirtin fühlt sich ungleich behandelt und fordert in ihrer Klage eine Ausnahmeregelung für ihre Schankräume ein.

    Als Begründung führt sie an, dass das Rauchverbot des Stadtstaates zu einer Abwanderung der rauchenden Gäste zu Autobahngaststätten in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein führe. Nur mit einem Raucherraum könne sie Umsatzeinbußen verhindern. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Hamburger Regelung kippen, darf sie einen Raucherraum einrichten und die Bürgerschaft muss sich nach 2008 und 2010 erneut mit dem Gesetz befassen.

    Das Verfahren ist Pressemeldungen zufolge noch nicht abgeschlossen. Die Richter wollen demnach erst die Entscheidung aus Karlsruhe abwarten. Im Hamburger Rathaus sei man gelassen, heißt es. „Es ist nicht der Zeitpunkt für politische Diskussionen. Dies ist ein ganz normaler rechtlicher Prüfvorgang. Wir warten die Entscheidung aus Karlsruhe ab, denn letztlich entscheidend ist das Bundesverfassungsgericht“, zitiert die „Welt“ Andreas Dressel, Fraktionschef der regierenden SPD.

    (Lesen Sie auch das Interview zum Thema auf Seite 2 der aktuellen Print-Ausgabe.)

    (DTZ 35/11)