DÜSSELDORF (DTZ/red). Die Diskussion um das NRW-Rauchverbot steht zwischen Kompromiss und Konsequenz.
Während die Parteispitze der rot-grünen Landesregierung insgesamt für eine strikte Regelung eintritt, melden sich in der SPD-Basis Zweifel an der Durchführbarkeit des Gesetzentwurfs.
In mehreren Anträgen, die für den SPD-Landesparteitag am 29. September bereits vorliegen, fordern die Parteimitglieder vom Vorschlag der Landesregierung abzurücken, der ein striktes Rauchverbot nach bayerischem Vorbild plant und stattdessen Ausnahmen zuzulassen.
Die SPD-Antragskommission favorisiert als Beratungsgrundlage für den Parteitag Medienberichten zufolge den Antrag des Düsseldorfers Unterbezirk, der unter anderem für „private geschlossene Gesellschaften“ in öffentlichen Räumen und Gaststätten sowie für Brauchtumsveranstaltungen in Festzelten Ausnahmen fordert. Außerdem sollen angemessene Übergangsfristen für Wirte eingeräumt werden, die bereits in separate Raucherräume investiert haben. Der Antrag sei mehrheitsfähig, heißt es.
Demgegenüber steht die eigene SPD-Landesvorsitzende und Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, die sich laut „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ für ein konsequentes Nichtraucherschutzgesetz ausspricht.
Der Kompromiss-Vorschlag der sozialdemokratischen Basis wird zumindest von den Landtagsfraktionschef von SPD und Grüne grundsätzlich wohlwollend betrachtet und geprüft, heißt es. Vielen geht das nicht weit genug.
Der Dehoga, Mut (Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft) und Teile der grünen Basis wollen mehr – wenn auch in gegensätzlicher Richtung.
Während der Hotel- und Gaststättenverband sich genau wie Mut für den Fortbestand von Raucherräumen und Raucherkneipen sowie für Ausnahmeregelungen für Fachgeschäfte und Zigarrenlounges einsetzt, wollen viele Grünen die konsequente Umsetzung des Gesetzentwurfs der Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne). Sie lehnen jegliche Ausnahme wie für Raucherclubs oder Eckkneipen strikt ab.
Für die rot-grüne Landesregierung zählt Medieninformationen letztlich ein juristisch wasserdichtes Gesetz. Und das wird die zentrale Frage für die Experten-Anhörung am Mittwoch, den 26. September im Düsseldorfer Landtag sein, heißt es.
(DTZ 39/12)