MÜNSTER (DTZ/da). Wie aus Annahmestellenkreisen zu hören ist, soll von der Zentrale der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. OHG (WestLotto) in Münster angeblich das Aufstellen von Aschenbechern auf der Lottotheke beziehungsweise auf den Schreibplätzen in den Annahmestellen verboten worden sein.
DTZ fragte bei WestLotto-Pressesprecher Elmar Bamfaste nach und erhielt von ihm die Auskunft: „WestLotto hat nicht das Aufstellen von Aschenbechern verboten. Wir haben lediglich darum gebeten, Aschenbecher von WestLotto zu verwenden und keine Ascher mit Fremdwerbung.“ Wie Bamfaste betont, hat es für die Lotto-Annahmestellenleiter auch keinerlei Konsequenzen, wenn sie dieser Bitte von WestLotto nicht entsprechen.
(DTZ 36/08)