BERLIN // Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag am Donnerstag, 22. Juni 2023, den Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes (20/6314) in der vom Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft geänderten Fassung (20/7234) gebilligt.
Für das Gesetz zum Verbot von Aroma-Tabak in Vanille, Schokolade oder anderen Geschmacksrichtungen für Tabakerhitzer stimmten SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke. Die AfD enthielt sich ihrer Stimme.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Bislang galt das Verbot von Tabakerzeugnissen mit Aromastoffen nur für Zigaretten und Drehtabak. E-Zigaretten sollen von dem neuen Verbot aber nicht betroffen sein.
Mit der Gesetzesänderung soll auch eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden, die am 23. Oktober 2023 in Kraft tritt. Neben dem Verbot „des Inverkehrbringens von erhitzten Tabakerzeugnissen mit charakteristischem Aroma“ müssen die Hersteller auch „Text-Bild-Warnhinweise“ und „Informationsbotschaften“ auf den Verpackungen anbringen, heißt es in dem Gesetz. Hintergrund sei, dass aromatisierte Tabakerzeugnisse häufig als Einstieg zum Konsum von Tabakprodukten führten. Zudem enthielten Tabakerhitzer giftige Stoffe und gefährdeten die Gesundheit.
hib