Schlagwort: Arbeitsschutzverordnung

  • „Ungerechtfertigte Bürokratie“

    BERLIN // Am 1. Oktober soll die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Kraft treten. In diesem Zusammenhang hat jetzt der Handelsverband Deutschland (HDE) die große Bedeutung des Infektionsschutzes für die Branche betont.

    Allerdings hält der Verband die umfassende Neuauflage der Corona-Arbeitsschutzverordnung in dieser Form nicht für erforderlich. Der HDE sieht zudem erhebliche Abstimmungsprobleme im Zusammenhang mit den aktuellen Energiesparverordnungen aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

    „Kunden und Beschäftigte vor Corona-Infektionen zu schützen, war für die Handelsunternehmen seit Beginn der Pandemie extrem wichtig. Das bleibt auch in diesem Herbst und Winter so“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Branche werde sich weiter für den Infektionsschutz einsetzen. Allerdings schieße die Neuauflage der Corona-Arbeitsschutzverordnung über das Ziel hinaus. Der HDE lehne daher etwa die in der neuen Verordnung vorgesehene Wiedereinführung einer Homeoffice-Angebotspflicht für Arbeitgeber ab. In der Praxis komme es auch ohne diese neuen gesetzlichen Vorgaben kaum zu ernsthaften Problemen.

    „Der Gesetzgeber trägt hier unnötig Misstrauen in die Arbeitsbeziehungen und verursacht zudem ungerechtfertigte, neue Bürokratie“, sagte Genth. Dabei stünden Arbeitgeber derzeit vor ganz anderen Herausforderungen: „Die Energiepreiskrise fordert viele Händlerinnen und Händler in wirtschaftlicher Hinsicht maximal heraus“, erklärte Genth. Gerade kleine und mittlere Handelsunternehmen wüssten aktuell häufig nicht, wie sie die Auswirkungen der Krise finanziell stemmen sollen.


    Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung

    Der Gesetzgeber muss laut HDE darüber hinaus sicherstellen, dass die Inhalte der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung zu den in den aktuellen Energiesparverordnungen enthaltenen Vorgaben der Bundesregierung passen. In den Verordnungen ist unter anderem geregelt, dass in beheizten Geschäftsräumen des Einzelhandels das Offenhalten von Ladentüren, bei deren Öffnung ein Verlust von Heizwärme auftritt, untersagt ist. Jedoch schreibt die Corona-Arbeitsschutzverordnung aus Gründen des Infektionsschutzes regelmäßiges Lüften vor. Das stellt aus Sicht des HDE insbesondere die vielen kleinen Handelsbetriebe vor ein Problem, da sie neben der Ladeneingangstür keine weitere Außenluftzufuhr hätten. „Die beiden Regelungen passen in der Praxis überhaupt nicht zusammen. Hier müssen dringend Nachbesserungen in den jeweiligen Verordnungen erfolgen“, erklärte Genth. Strikt abzulehnen sei auch eine nur einseitige Wiedereinführung der Testangebotspflicht für Arbeitgeber, da sie für die ohnehin krisenbedingt zumeist finanziell angeschlagenen Händler vor allem mit erheblichen Kosten und einem enormen Aufwand verbunden sei. „Es entsteht der Eindruck, dass die Arbeitgeber für den Infektionsschutz der Bevölkerung finanziell herhalten sollen. Doch hierbei handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, betonte Genth. Der Staat müsse daher im Gegenzug die Bürgertests wieder für alle kostenlos zur Verfügung stellen.

    Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung soll am 1. Oktober 2022 in Kraft treten und mit Ablauf des 7. April 2023 außer Kraft treten. Nach Einschätzung des HDE ist diese sehr lange Laufzeit der Verordnung nicht verhältnismäßig. Der Verband spricht sich für eine Verkürzung der Laufzeit aus.

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  • „Es droht ein Flickenteppich“

    BERLIN // 3 G, 2 G, 2 G+… Wie es in Deutschland mit den Maßnahmen gegen Corona weitergeht, weiß niemand so recht. Fest steht: In Kürze dürften die Länder über die Vorgaben entscheiden, die in ihren Bundesländern gelten sollen – vom relativ entspannten Umgang bis zu Lockdowns.

    Betroffen sind zunehmend Unternehmen, die von der Politik in die Pflicht genommen werden sollen. Dazu hat sich jetzt auch der Handelsverband Deutschland (HDE) zu Wort gemeldet.

    Die mögliche Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP im Bund plant verschärfte Corona-Regelungen am Arbeitsplatz. Danach sollen künftig nur noch geimpfte, genesene oder tagesaktuell negativ-getestete Personen in Präsenz arbeiten dürfen.


    Impfstatus der Beschäftigten

    „Die Politik will offenbar den zweiten vor dem ersten Schritt machen. Eine 3 G-Regel ist doch erkennbar nur dann sinnvoll, wenn Arbeitgeber auch endlich den Impfstatus ihrer Beschäftigten erfragen dürfen. Das muss der Gesetzgeber jetzt zuerst regeln. Zudem ist und bleibt die Pandemiebekämpfung eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft. Die Kosten für die Tests der Beschäftigten dürfen daher nicht auf die ohnehin finanziell oft schon ausgezehrten Arbeitgeber abgewälzt werden, ansonsten riskiert man deren Überforderung“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Unbedingt vermieden werden müsse außerdem ein föderaler Flickenteppich der Länder. Gefordert sei eine bundeseinheitliche Regelung, ansonsten gefährde das auch die Akzeptanz einer solchen Regelung von Anfang an stark.


    Viele Detailfragen ungeklärt

    Zudem sieht der HDE derzeit noch viele Detailfragen zu der geplanten 3 G-Regelung vollkommen ungeklärt. Das führe bei den Firmen zu großen Unsicherheiten. So etwa bei der Frage, wie arbeitsrechtlich damit umzugehen wäre, wenn Beschäftigte die Tests verweigern oder erforderliche Unterlagen nicht vorlegen und in der Folge dann nicht im Geschäft arbeiten können. Des Weiteren stellen sich auch datenschutzrechtliche Fragen, die eine neue gesetzliche Regelung klären müsste, um den Arbeitgebern die dann dringend erforderliche Rechtssicherheit zu verschaffen.

    Bislang existiert auf Bundesebene keine allgemeine Testpflicht für Beschäftigte. Gleichwohl sind Arbeitgeber gemäß der geltenden Arbeitsschutzverordnung des Bundes bereits heute dazu verpflichtet, allen Beschäftigten in Präsenz mindestens zweimal wöchentlich Corona-Tests anzubieten. Einzelne Bundesländer sehen bereits heute strenge Regelungen vor.


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  • Rauchverbot am Arbeitsplatz?

    DÜSSELDORF/BERLIN (DTZ/pnf). Um dem bundesdeutschen Flickenteppich in Sachen Rauchverbote in der Gastronomie entgegen zu wirken, planen laut „RP Online“ führende Gesundheitspolitiker aller Bundestagsfraktionen ein deutschlandweites Rauchverbot.

    Der Hebel dafür könnte die Arbeitsschutzverordnung sein. Abgeordnete von Union, SPD, Grünen, FDP und Linken hätten sich in einer vertraulichen Sitzung über eine entsprechende Gesetzesinitiative beraten, die noch vor der Sommerpause im Bundestag eingebracht werden könnte. Vorbild könnte Bayern sein. Bei einer Nichtraucher-Schutzregelung über den Arbeitsschutz wären nicht nur die Gastronomie, sondern alle Arbeitsplätze betroffen, befürchten Fachhändler.

    SPD: Noch ist nichts entschieden
    „Wir wollen, dass es einen einheitlichen Nichtraucherschutz gibt“, sagt die SPD-Abgeordnete Carola Reimann. Die Gruppe habe lediglich den Rückenwind aus Bayern nutzen wollen. Dort gilt seit August nach einem Volksentscheid das strengste Verbot. Reimann wies die Darstellung zurück, es schon bald eine Gesetzesinitiative geplant. „Es gibt keinen Zeitplan, keinen Antrag, keinen Gesetzesentwurf“, sagte die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses.

    Union und FDP: Klare Absagen
    Aus Union und FDP kamen klare Absagen. Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU), sprach von einer geschickten Inszenierung von interessierter Seite. „Bundesgesetzlich ist geregelt, was zu regeln war.“

    Zu den Spekulationen über ein bundesweites Rauchverbot erklärt die FDP-Expertin für Sucht- und Drogenpolitik Christine Aschenberg-Dugnus: Die FDP-Bundestagsfraktion beteiligt sich an keiner Gesetzesinitiative für ein bundesweites Rauchverbot. Die geltenden Bundes- und Länderregelungen seien ausreichend. Die Bundestagsfraktion sei gegen eine staatliche Bevormundung.

    (DTZ 05/11)