Schlagwort: Anzeigenkampagne

  • BAT darf gegen Plain packaging werben

    WELLINGTON (DTZ/red). British American Tobacco New Zealand (BATNZ) darf seine Anzeigenkampagne gegen die Einheitspackung (Plain packaging) für Tabakprodukte in Neuseeland fortsetzen.

    Der Neuseeländische Werberat (Advertising Standards Authority), vergleichbar mit dem Deutschen Werberat, hat Medienberichten zufolge zwei Beschwerden gegen die Plain packaging-Anzeigen des Unternehmens abgewiesen.

    Unter dem Motto „Agree/Disagree“ (dt. Zustimmen/Ablehnen) informiert BATNZ interessierte Beobachter der Kampagne in der Anzeige und auf seiner Website darüber, was ein Plain packaging-Gesetz für Neuseeland bedeuten könnte. Kritiker werfen dem Unternehmen vor, dass die Anzeigen voreingenommen seien und die Internetseite keine Rückmeldung zulasse.

    Demgegenüber argumentiert die Advertising Standards Authority (ASA), dass die Werbung sich im Rahmen der (neuseeländischen) Werberichtlinien bewegt. Und dass sie „ein unverzichtbarer und wünschenswerter Teil einer funktionierenden demokratischen Gesellschaft ist“.

    Die Anzeigen vermitteln nach Ansicht der ASA keinerlei Fürsprache zum Tabakkonsum. Fakten und Meinung seien klar zu unterscheiden.

    (DTZ 48/12)