Schlagwort: Antragsfrist

  • Staat zahlt Hilfen

    BERLIN // Die Bundesministerien für Wirtschaft und für Finanzen nehmen seit 23. Juli Anträge auf [link|https://bit.ly/3BS955b]„Überbrückungshilfe III Plus“[/link] entgegen.

    Damit will die Regierung Firmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro unterstützen. Die Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffene Unternehmen unter anderem des Einzelhandels.

    Neu: „Restart-Prämie“
    Die Bedingungen entsprechen denjenigen der Überbrückungshilfe III. Neu hinzugekommen ist eine „Restart-Prämie“, die es Betrieben erleichtern soll, Personal schneller aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einzustellen oder anderweitig die Beschäftigung zu erhöhen.

    Die Überbrückungshilfe III Plus kann nur über einen „prüfenden Dritten“ beantragt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021.

    red