Schlagwort: Annahmestelleninhaber

  • Lotto- und Toto-Verband NRW klagt gegen Westlotto

    MÜNSTER // Der Lotto- und Toto-Verband der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen (NRW) klagt vor dem Amtsgericht Münster. Grund ist der Streit mit der Westdeutschen Lotterie (Westlotto) um die Frage, wer die amtlichen Gebühren für den Betrieb einer Lottoannahmestelle zu tragen hat.

    Der Verband und Westlotto sind sich seit über einem Jahr nicht einig, wer letztlich die Genehmigungsgebühren für den Betrieb einer Lotto-Annahmestelle zu zahlen hat.

    Die zuständigen Behörden sehen den Glücksspielanbieter in der Pflicht, der wiederum lässt sich die Gebühren von den selbstständigen Annahmestellen erstatten. Im Raum steht eine Genehmigungsgebühr von 1.250 Euro für einen Zeitraum von fünf Jahren. Da es die 3.500 Annahmestelle in NRW alle fünf Jahre betrifft, ist insgesamt allein bei der erstmaligen Erhebung ein Betrag von über vier Millionen Euro zu zahlen.

    „Verschiedene außergerichtliche Klärungsversuche sind gescheitert; weder mit Westlotto noch mit der Hauptgesellschafterin NRW.Bank noch mit NRW-Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans persönlich konnte eine für alle Seiten befriedigende Lösung gefunden werden“, sagt Tobias Buller, Geschäftsführer des Verbandes.

    Unter dem Aktenzeichen 3 C 1660/16 ist die Verbandsklage bei dem Amtsgericht Münster seit 16. Juni anhängig.
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    (DTZ 25/16)

  • „Immer mehr Aufgaben für die Annahmestellen zum Nulltarif“

    MÜNSTER // Während die Aufgaben für die über 3600 nordrhein-westfälischen Lottoverkaufsstellen in den zurückliegenden Jahren deutlich gewachsen sind, lässt deren adäquate Honorierung aus Sicht von Tobias Buller seit langem auf sich warten.

    Im DTZ-Interview macht der Geschäftsführer des Lotto- und Toto-Verbands der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen (LTV) deutlich, warum eine Provisionserhöhung nicht nur dringend erforderlich, sondern auch absolut berechtigt wäre.

    Die Provisionen der rund 3600 nordrhein-westfälischen Lottoverkaufsstellen wurde seit Jahren nicht mehr angehoben. Das muss Ihnen doch ein Dorn im Auge sein.

    Tobias Buller: Das ist es auch. Die Vergütung wurde 1997 von sieben auf 6,55 Prozent abgesenkt. Dieses Niveau besteht immer noch, während für die Verkaufsstellen nicht nur die Kosten gestiegen, sondern auch die Aufgaben mehr geworden sind. Die Annahmestelleninhaber verlangen schließlich nicht ohne Grund eine Erhöhung ihrer Provisionen, sie tun auch etwas für das Land Nordrhein-Westfalen – seit einigen Jahren sogar mehr als früher. Und das bei gleichbleibender Honorierung.

    Welche Aufgaben sind dazu gekommen?
    Buller: Seit dem 1. Januar 2008 sind die Annahmestellen am Point of Sale mit zum Teil hoheitlichen Aufgaben „betraut“ worden, welche einzig und allein der Erfüllung der Ziele des Glücksspielstaatsvertrages dienen. Bei einigen Lotteriearten sind die Verkaufsstellenleiter verpflichtet, den Tipper bei jedem Spielvorgang vollumfänglich zu identifizieren, selbst bei Spieleinsätzen von nur 1,50 Euro. Dazu zählen die Erfassung der Personalien und die Kontrolle der hinterlegten Daten inklusive Lichtbild. Das sind Tätigkeiten, die sonst nur von der Polizei beziehungsweise von den Ordnungsämtern durchgeführt werden. Hier werden die Annahmestellen zu Erfüllungsgehilfen des Landes Nordrhein-Westfalen gemacht.

    Und diese Aufgaben werden in keinster Weise vergütet?
    Buller: Bis zum heutigen Tage werden sie von den Lottoverkaufsstellen vollkommen gratis erbracht. Mit anderen Worten: Diese übernehmen immer mehr Aufgaben zum Nulltarif. Auf der anderen Seite ist für die Fachhändler die Erfüllung der Auflagen des Glücksspielstaatsvertrags, um etwa den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten, mit erheblichen Kosten verbunden ist. Deshalb erwarten sie zu Recht einen finanziellen Ausgleich und vertrauen darauf, dass der Haushalts- und Finanzausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags das genauso sieht.

    Der Haushaltsausschuss tagt am 5. März. Steht dann das Thema „Grundvergütung der Lottoverkaufsstellen“ auf der Agenda?
    Buller: Am 22. Januar hatte sich der Haushaltsausschuss bereits mit der Problematik beschäftigt, die Sache jedoch vertagt. Möglicherweise werden sich die Ausschuss-Mitglieder am 5. März näher mit der Thematik auseinandersetzen. Wir sind einigermaßen zuversichtlich, dass die Landtagsabgeordneten die Sorgen und Nöten der Annahmestellenleiter ernst nehmen und ihre berechtigten Forderungen nach einer Verbesserung der Vergütung befürworten.
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    (DTZ 08/15)