Schlagwort: Anhörung

  • CDU / CSU: „Alles korrekt“

    BERLIN // Die Vereinigung MUT – Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft hat in einem Schreiben an verschiedene Bundespolitiker das Verfahren bemängelt, mit dem der Bundestag noch vor der Sommerpause das „Zweite Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes“ verabschiedet hat. Insbesondere sei es unterlassen worden, eine breitere Meinungsvielfalt der gehörten Sachverständigen sicherzustellen.

    Anhörung öffentlich
    Nun liegt eine Antwort von Albert Stegemann vor, der für die CDU / CSU-Fraktion im Bundestag sitzt und der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft vorsitzt. Stegemann schreibt: „Zunächst ist festzuhalten, dass die Anhörung öffentlich war. Sie konnte über das Parlamentsfernsehen oder den Livestream des Deutschen Bundestages im Internet von jedem Interessierten verfolgt werden. Das Gesetz wurde auch in zwei öffentlichen Plenardebatten beraten. Insofern war das parlamentarische Verfahren transparent.“

    Fraktionenschlüssel
    Mit Blick auf die MUT-Kritik, die Unternehmen und Verbände der Tabak- und Werbewirtschaft hätten kein Gehör gefunden, erklärt Stegemann, dass insgesamt neun Sachverständige nach dem Fraktionenschlüssel benannt werden konnten. Seine Fraktion habe sich dabei auf Reiner Hanewinkel vom IFT (Institut für Therapie- und Gesundheitsförderung), Ulrike Helbig von der Deutschen Krebshilfe sowie einen Vertreter des Bundesinstituts für Risikobewertung verständigt.


    DZV als Sachverständiger vertreten

    Stegemann weiter: „Die Belange (…) der Tabakwirtschaft waren den Ausschussmitgliedern der CDU / CSU-Fraktion durch Gespräche und durch die Einreichung entsprechender Positionspapiere der betroffenen Unternehmen bekannt.“ Zudem sei in der ersten Anhörung im Dezember 2018 etwa der Deutsche Zigarettenverband als institutioneller Sachverständiger vertreten gewesen. Daher habe man sich letztlich für die Werbebeschränkungen entschieden.

    red