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  • Glücksspiel: Generalanwalt betont nationale Kompetenz

    LUXEMBURG // Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat seine Schlussanträge vorgelegt. Es ging darum, wie die vom Amtsgericht Sonthofen aufgeworfenen Bedenken gegen die vorgesehene Höchstgrenze von maximal 20 Sportwetten-Anbieter und das hierzu vorgesehene Auswahlverfahren zu beurteilen sind.

    Die Sonthofener Richter sollten über die Strafbarkeit eines Unternehmens urteilen, das ohne erforderliche Erlaubnis Sportwetten anbot und damit gegen den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) verstieß. In der Anfrage der Amtsrichter an den EuGH hatten die Juristen aber versäumt zu begründen, ob die vom Verteidiger erhobenen europarechtlichen Einwendungen gegen den GlüStV überhaupt zutreffen und welche Konsequenzen sich daraus für die Rechtslage in Deutschland ergeben.

    Der EuGH-Generalanwalt macht nun das Versäumnis zum Kern seines Entscheidungsvorschlags. Die Amtsrichter müssten selber feststellen, ob ein Verstoß des GlüStV gegen Europarecht vorliege. Sollte das der Fall sein, verweist der Generalanwalt auf die selbstverständlichen Grundsätze des Europarechts.

    Im Deutschen Lotto- und Totoblock sieht man sich darin bestätigt, dass das Entscheidungsrecht über die Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrage bei den nationalen Gerichten liegt. Insbesondere die Klarstellung, dass die Regeln über das grundsätzliche Verbot nicht erlaubter Glücksspiele und die Vorschriften über das Sportwettenmonopol keiner Notifizierung durch die Kommission bedürfen, sei erfreulich. da

    (DTZ 44/15)

  • MUT-Tagung

    WETTENBERG (DTZ/fh). Am 17. März 2014 findet in Wettenberg bei Gießen die jährliche Mitgliederversammlung von MUT (Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft) statt.

    Auf der Tagesordnung stehen die Neuwahlen für Vorstand und Beirat. Ferner wird Klaus W. Fischer, Präsident des VCPÖ (Verband der Cigarren- & Pfeifenfachhändler Österreichs) ein Referat halten. In einem weiteren Vortrag wird Rechtsanwalt Axel Heim auf das Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen eingehen. MUT unterstützt das Aktionsbündnis, welches das alte Nichtraucherschutzgesetz wieder einführen möchte. Darüber hinaus wird Heim auf die gesetzlichen Bestimmungen eingehen, denen Internet-Anbieter aus der Tabakbranche unterliegen.

    Am Abend zuvor treffen sich die Teilnehmer zu einem informellen Abendessen. Willkommen sind nicht nur Mitglieder, sondern auch Freunde und Interessenten an einer Mitgliedschaft bei MUT. Nähere Informationen bei der MUT-Geschäftsstelle, Frank Hidien, Tel. 0731-53096, hidien@mut4all.de.

    (DTZ 05/14)