BERLIN // Der Deutsche Hanfverband (DHV) nimmt Stellung zum Referentenentwurf eines Cannabisgesetzes, das den legalen Besitz, Eigenanbau und Anbauvereine regeln soll.
Bis Mitte August sollte der Entwurf anhand der Stellungnahmen von Verbänden überarbeitet und dann im Kabinett verabschiedet werden, so dass das Gesetz nach der Sommerpause im Bundestag beraten werden kann.
Aus Sicht des Verbandes müssten die folgenden fünf Punkte dringend geändert werden:
[bul]Die Vorstellung, den Konsum von Cannabis auf dem Gelände von Vereinen vollständig zu unterbinden, deren einziger Zweck es ist, ehrenamtlich Cannabis anzubauen und zu verteilen, ist vollkommen unrealistisch und auch unsinnig.
[bul]Die Strafandrohung von bis zu drei Jahren Gefängnis für den Besitz von 26 Gramm Cannabis oder den Anbau von vier Hanfpflanzen ist geradezu absurd.
[bul]Ähnlich unsinnig wie für den Konsum ist die geplante Abstandsregel für Standorte von Anbauclubs.
[bul]Eigenanbau: Es muss geklärt werden, wie viele Pflanzen in welchem Stadium genau erlaubt sind und es müssen insgesamt deutlich mehr als drei Pflanzen sein.
[bul]Es sollte grundsätzlich möglich sein, Cannabis auch zum nicht sofortigen gemeinsamen Konsum abzugeben, also zu verschenken oder zum Selbstkostenpreis weiterzugeben. red