Schlagwort: Amtsgericht Münster

  • Lotto- und Toto-Verband NRW klagt gegen Westlotto

    MÜNSTER // Der Lotto- und Toto-Verband der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen (NRW) klagt vor dem Amtsgericht Münster. Grund ist der Streit mit der Westdeutschen Lotterie (Westlotto) um die Frage, wer die amtlichen Gebühren für den Betrieb einer Lottoannahmestelle zu tragen hat.

    Der Verband und Westlotto sind sich seit über einem Jahr nicht einig, wer letztlich die Genehmigungsgebühren für den Betrieb einer Lotto-Annahmestelle zu zahlen hat.

    Die zuständigen Behörden sehen den Glücksspielanbieter in der Pflicht, der wiederum lässt sich die Gebühren von den selbstständigen Annahmestellen erstatten. Im Raum steht eine Genehmigungsgebühr von 1.250 Euro für einen Zeitraum von fünf Jahren. Da es die 3.500 Annahmestelle in NRW alle fünf Jahre betrifft, ist insgesamt allein bei der erstmaligen Erhebung ein Betrag von über vier Millionen Euro zu zahlen.

    „Verschiedene außergerichtliche Klärungsversuche sind gescheitert; weder mit Westlotto noch mit der Hauptgesellschafterin NRW.Bank noch mit NRW-Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans persönlich konnte eine für alle Seiten befriedigende Lösung gefunden werden“, sagt Tobias Buller, Geschäftsführer des Verbandes.

    Unter dem Aktenzeichen 3 C 1660/16 ist die Verbandsklage bei dem Amtsgericht Münster seit 16. Juni anhängig.
    pi

    (DTZ 25/16)