DÜSSELDORF // Im nordrhein-westfälischen Landtag ist vor wenigen Tagen ein Gesetzentwurf abgeschmettert worden, der das Rauchen in Gaststätten unter bestimmten Bedingungen wieder erlauben sollte.
darin hieß es zum Beispiel, Rauchverbote sollten nicht gelten, falls Nebenräume vollständig abgetrennt und „in deutlich erkennbarer Weise als Raucherräume gekennzeichnet“ seien. Außerdem sollten Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche ausgenommen werden, falls „keine oder lediglich kalte Speisen einfacher Art zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht“ würden, Personen erst ab 18 Jahren Zutritt hätten und die Gaststätte am Eingang ausdrücklich als „Rauchergaststätte gekennzeichnet“ sei.
Mit diesem Vorstoß hatte die Fraktion der AfD versucht, eine Änderung des Paragraphen 3 herbeizuführen, in den ein neuer Absatz 3 – eben mit den beschriebenen Vorschlägen – eingefügt werden sollte. Zur Begründung teilte die AfD mit, das Rauchverbot in der Gastronomie stelle „einen unverhältnismäßig schwerwiegenden Eingriff in das Eigentumsrecht der Gastwirte dar“. Eine große Mehrheit der anderen Bundesländer habe in vergleichbaren Gesetzen Ausnahmen für Kleinstgaststätten und Gastronomiebetriebe mit separaten Raucherräumen vorgesehen und machte damit gute Erfahrungen.
Laut AfD hat dagegen das in Nordrhein-Westfalen geltende „Radikalverbot“ unerwünschte Begleiterscheinungen. So gebe es ein Kneipensterben, dass die Betriebe massive Umsatzverluste verbuchen müssten. In dem Antrag wird die Dehoga mit der Aussage zitiert, vier Fünftel der Schank- und Tanzbetriebe hätten seit Einführung des Totalverbots im Jahr 2013 Umsatzeinbußen verzeichnet, zwei Drittel der Unternehmen über zehn Prozent. Außerdem würden unbeteiligte Anwohner durch Raucher belästigt, die die Gaststätten zum Rauchen verlassen müssten.
Mit der Ablehnung des Antrags wird es wohl vorerst keinen neuen Vorstoß in dieser Richtung geben. Nach Ansicht von Beobachtern hatte der neue Gesetzentwurf schon deshalb keine Aussicht auf Erfolg, da er von der AfD-Fraktion vorgelegt wurde.
red
(DTZ 42/17)