Schlagwort: Advertising Standards Authority

  • TV-Spot erregt Großbritannien

    LONDON // Fast ein halbe Jahrhundert musste die britische TV-Gemeinde darauf warten: Zum ersten Mal nach 1965 wurde diese Woche ein Werbefilm ausgestrahlt, der eine Frau zeigt die raucht, genauer dampft – und steht seither in der öffentlichen Kritik.

    Die 20-Sekunden-Einspielung des britischen E-Zigarettenanbieter VIP ist im britischen Sender ITV läuft seit Anfang dieser Woche nach 21 Uhr, unter anderem innerhalb eines Werbeblocks der Sendung „I am a celebrity get me outta here“, der englischen Version von „Dschungelcamp“ und erregt vor allem wegen seiner Darstellung die Gemüter. Zu sehen ist eine Frau, die eine E-Zigarette konsumiert und diese lasziv in Szene setzt. Die Darstellung sei „sexistisch“, monieren Kritiker.

    In Großbritannien ist die Ausstrahlung von TV-Werbung für E-Zigaretten unter gewissen Voraussetzungen zulässig. Entsprechende Richtlinien wurden im Oktober von der ASA (Advertising Standards Authority), der britischen Werbeaufsicht, festgelegt. Dazu gehören unter anderem, dass der Inhalt nicht an Jugendliche gerichtet sein darf, die Darsteller nicht jünger als 25 Jahre aussehen und Nichtraucher zum Konsum von E-Produkten motiviert werden sollten.
    red

    (DTZ 46/14)

  • BAT darf gegen Plain packaging werben

    WELLINGTON (DTZ/red). British American Tobacco New Zealand (BATNZ) darf seine Anzeigenkampagne gegen die Einheitspackung (Plain packaging) für Tabakprodukte in Neuseeland fortsetzen.

    Der Neuseeländische Werberat (Advertising Standards Authority), vergleichbar mit dem Deutschen Werberat, hat Medienberichten zufolge zwei Beschwerden gegen die Plain packaging-Anzeigen des Unternehmens abgewiesen.

    Unter dem Motto „Agree/Disagree“ (dt. Zustimmen/Ablehnen) informiert BATNZ interessierte Beobachter der Kampagne in der Anzeige und auf seiner Website darüber, was ein Plain packaging-Gesetz für Neuseeland bedeuten könnte. Kritiker werfen dem Unternehmen vor, dass die Anzeigen voreingenommen seien und die Internetseite keine Rückmeldung zulasse.

    Demgegenüber argumentiert die Advertising Standards Authority (ASA), dass die Werbung sich im Rahmen der (neuseeländischen) Werberichtlinien bewegt. Und dass sie „ein unverzichtbarer und wünschenswerter Teil einer funktionierenden demokratischen Gesellschaft ist“.

    Die Anzeigen vermitteln nach Ansicht der ASA keinerlei Fürsprache zum Tabakkonsum. Fakten und Meinung seien klar zu unterscheiden.

    (DTZ 48/12)