BRÜSSEL (DTZ/fok). Die EU-Kommission hat Mitte vergangener Woche verkündet, dass die für Tabakprodukte seit 2003 in der jetzigen Aufmachung und Größe vorgeschriebenen Textwarnhinweise künftig in neuen Formulierungen vorgeschrieben werden.
Derzeit müssen die Packungen jeweils mit einem von drei allgemeinen Warnhinweisen und einem von 16 ergänzenden Warnhinweisen versehen werden. Diese 16 ergänzenden Warnhinweise werden künftig durch 14 neue ersetzt. Als Begründung führt die EU-Kommission an, es sei generell nötig, dass die Warnstrategie von Zeit zu Zeit überarbeitet werde, um effektiv zu bleiben.
Die neuen Warnhinweise greifen teilweise die Inhalte der bisherigen auf, etwa bei der Thematik von Krebserkrankungen, teils warnen sie auch vor Risiken, die bisher nicht im Fokus standen, weil hier andere Risikofaktoren eine erheblich höhere Bedeutung als das Rauchen haben, wie der Gefahr zu erblinden oder Zahnschäden zu erleiden. U.a. wird auch davor gewarnt, dass rauchende Eltern eine Vorbildfunktion für ihre Kinder haben. Im Vordergrund steht für die EU-Kommission der Abschreckungseffekt: Durch die Warnhinweise soll der Zigarettenkonsum möglichst unattraktiv dargestellt werden. Die 14 neuen Warnhinweise müssen innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.
Ausgesucht wurden die neue Warnhinweise auf Basis einer Studie von Eurobarometer, mit der in den jeweiligen EU-Mitgliedsländern bei Bürgern abgefragt wurde, welche Warnhinweise die am stärksten abschreckende Wirkung hätten.
Die EU-Kommission weist im Rahmen der Bekanntgabe der neuen Warnhinweise darauf hin, dass neben den verpflichtenden Textwarnungen auch abschreckende Bildwarnhinweise möglich sind, allerdings nicht verpflichtend. Dies sei in neun Mitgliedsländern der Fall.
(DTZ 11/12)