BERLIN // 3 G, 2 G, 2 G+… Wie es in Deutschland mit den Maßnahmen gegen Corona weitergeht, weiß niemand so recht. Fest steht: In Kürze dürften die Länder über die Vorgaben entscheiden, die in ihren Bundesländern gelten sollen – vom relativ entspannten Umgang bis zu Lockdowns.
Betroffen sind zunehmend Unternehmen, die von der Politik in die Pflicht genommen werden sollen. Dazu hat sich jetzt auch der Handelsverband Deutschland (HDE) zu Wort gemeldet.
Die mögliche Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP im Bund plant verschärfte Corona-Regelungen am Arbeitsplatz. Danach sollen künftig nur noch geimpfte, genesene oder tagesaktuell negativ-getestete Personen in Präsenz arbeiten dürfen.
Impfstatus der Beschäftigten
„Die Politik will offenbar den zweiten vor dem ersten Schritt machen. Eine 3 G-Regel ist doch erkennbar nur dann sinnvoll, wenn Arbeitgeber auch endlich den Impfstatus ihrer Beschäftigten erfragen dürfen. Das muss der Gesetzgeber jetzt zuerst regeln. Zudem ist und bleibt die Pandemiebekämpfung eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft. Die Kosten für die Tests der Beschäftigten dürfen daher nicht auf die ohnehin finanziell oft schon ausgezehrten Arbeitgeber abgewälzt werden, ansonsten riskiert man deren Überforderung“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Unbedingt vermieden werden müsse außerdem ein föderaler Flickenteppich der Länder. Gefordert sei eine bundeseinheitliche Regelung, ansonsten gefährde das auch die Akzeptanz einer solchen Regelung von Anfang an stark.
Viele Detailfragen ungeklärt
Zudem sieht der HDE derzeit noch viele Detailfragen zu der geplanten 3 G-Regelung vollkommen ungeklärt. Das führe bei den Firmen zu großen Unsicherheiten. So etwa bei der Frage, wie arbeitsrechtlich damit umzugehen wäre, wenn Beschäftigte die Tests verweigern oder erforderliche Unterlagen nicht vorlegen und in der Folge dann nicht im Geschäft arbeiten können. Des Weiteren stellen sich auch datenschutzrechtliche Fragen, die eine neue gesetzliche Regelung klären müsste, um den Arbeitgebern die dann dringend erforderliche Rechtssicherheit zu verschaffen.
Bislang existiert auf Bundesebene keine allgemeine Testpflicht für Beschäftigte. Gleichwohl sind Arbeitgeber gemäß der geltenden Arbeitsschutzverordnung des Bundes bereits heute dazu verpflichtet, allen Beschäftigten in Präsenz mindestens zweimal wöchentlich Corona-Tests anzubieten. Einzelne Bundesländer sehen bereits heute strenge Regelungen vor.
vi