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  • Keine Großveranstaltungen

    BERLIN // Die Stadt Berlin untersagt Veranstaltungen ab einer Größe von 5000 Teilnehmern bis mindestens zum 24. Oktober. Betroffen davon ist der Berlin Marathon, aber auch Messen wie zum Beispiel die Internationale Funkausstellung – World of Consumer Electronics (IFA), die im September stattfinden sollte.


    Bundesländer und Städte

    Nachdem zuvor bereits das Oktoberfest in München abgesagt wurde, ist nach der Entscheidung der Stadt Berlin damit zu rechnen, dass weitere Städte und Bundesländer diesem Beispiel folgen werden. Nach den Erfahrungen der vergangenen Wochen in der Coronakrise wird eine bundesweite Fristverlängerung für das derzeit bis zum 31. August geltende Verbot von Großveranstaltungen, wozu größere Messen und Volksfeste zählen, immer wahrscheinlicher.

    red

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    geht es Ihnen auch so? Morgens der Blick aus dem Fenster auf einen blauen Himmel, Vögel zwitschern, die Städte und Dörfer erwachen. Alles wirkt normal – nur dass das morgendliche Dehnen und Gähnen der Kommunen etwas später erfolgt, als normalerweise.

    Zweischneidiger Schutz
    Stattdessen stecken wir in einem zunehmend misslaunig ertragenen Lock-down, in dem über Maskenpflicht und Corona-App diskutiert wird. Übrigens: Eine Doktorarbeit an der TU München hat 2004 untersucht, wie sich das Tragen von Gesichtsmasken auswirkt. Die wichtigsten Ergebnisse: Bakterien werden abgefangen, Viren nicht. Dafür atmen die Träger massiv das im Köper erzeugte Kohlendioxid ein, was zu Müdigkeit und Herzbeschwerden führt.

    Pathologen melden sich zu Wort
    Wie ungesund der Aktionismus in der Krise ist, zeigt sich auch am Umgang mit den Corona-Toten. Während das Robert-Koch-Institut bis vor zwei Wochen noch dringend empfohlen hat, von Obduktionen abzusehen, haben einige Pathologen begonnen, die Verstorbenen auf den Grund für das Eintreten des Todes zu untersuchen. Die ersten Ergebnisse aus Hamburg und aus der Schweiz zeigen: Ausnahmslos alle Patienten hatten schwere gesundheitliche Vorschädigungen. Diese Personengruppen müssen wir jetzt schützen – stattdessen dürfen kleine Kinder auf unabsehbare Zeit nicht mehr in die Kindergärten.

    Mit aller Kraft gegen Covid-19
    Übrigens: Laut Forrester Research treten viele Staaten in diesen Tagen in Phase 3 der Pandemie-Bekämpfung ein. Dabei geht es auch darum, wie Unternehmen mit der Krise umgehen. Und das ist etwas, das mich durchaus mit Stolz erfüllt: Zahlreiche, gerade kleinere Firmen stemmen sich mit aller Kraft gegen die wirtschaftlichen Folgen von Covid-19, kreativ, optimistisch und kraftvoll. Das macht Hoffnung!

    Ich wünsche Ihnen einen guten und erfolgreichen Tag.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Wissenschaftler warnen vor Corona-App

    MAINZ // Rund 300 Wissenschaftler warnen in einem offenen Brief vor einer möglichen Überwachung durch Corona-Warn-Apps.

    Sie befürchten Medienberichten zufolge Missbrauch durch die Speicherung von Daten auf einem zentralen Server. Ihre Forderung: Es dürften nur so viele Daten gesammelt werden, wie zum Eindämmen der Pandemie notwendig seien. Insbesondere stellen sich die Wissenschaftler gegen das Projekt PEPP-PT, das die Entwicklung nationaler Corona-Apps vorsieht. Die Technologie sei "nicht offen und transparent genug".

    Dezentrale Lösung
    Stattdessen befürworten die Unterzeichner eine dezentrale Lösung, bei der lediglich die Smartphones von Betroffenen miteinander kommunizieren. Daten zu Begegnungen sollen dabei das Handy nicht verlassen. Die Branchenverbände Bitkom und BVDW kritisieren das Verhalten der Wissenschaftler: Die Entwicklung der Apps dürfe "nicht durch langwierige akademische Debatten hinausgezögert werden".

    red

  • Kamerasystem hilft Einzelhandel

    KREMS AN DER DONAU // Die Regierung hat entschieden, die Anti-Corona-Maßnahmen stufenweise zu lockern. So dürfen kleinere Geschäfte unter bestimmten Bedingungen wieder öffnen. Voraussetzung für die teilweise Lockerung ist die strikte Einhaltung von Auflagen und Verhaltensregeln.

    Avi Systems stellt ein auf Künstliche Intelligenz (KI) basiertes System made in Austria bereit, um die Umsetzung der Maßnahmen, für alle Beteiligten, datenschutzkonform, zu erleichtern.

    System erleichtert Kontrolle der Kunden
    Einzelhändler müssen dafür Sorge tragen, dass sich eine limitierte Anzahl von Kunden im Geschäft aufhält, und dass die Abstandspflicht eingehalten wird.
    Um diese Aufgabe zu bewerkstelligen, haben die niederösterreichischen Experten für Safe Artificial Intelligence von AVI Systems speziell für den Einzelhandel ein System zur Durchgangskontrolle mit Ampelregelung entwickelt. Dieses kann beispielsweise am Ein- und Ausgang sowie in engen Durchgangsbereichen angebracht werden, um Mitarbeiter und Kunden mittels eines einfachen Ampelsignals anzuzeigen, ob ausreichend Platz auf der Fläche ist oder gewartet werden soll. Das intelligente Durchgangskontrollsystem ist wahlweise mit einer oder zwei Kameras sowie einer Deep-Learning-Kamera-Sensorik ausgestattet und lässt sich so konfigurieren, dass eine zur Ladengröße definierte Personenanzahl erfasst und entsprechend Zugang gewährt werden kann.

    Datenschutz gewährleitet
    Das System ist zudem DSGVO konform und speichert zu keinem Zeitpunkt Daten. Die Ergebnisse sind – durch eine fortlaufende Feststellung von Ereignissen (Echtzeit-Übertragung) –anonymisiert.

    pi

  • Hygienekonzept für den E-Zigaretten-Fachhandel

    BERLIN // Die Bundesregierung hat am 15. April verfügt, dass Ladengeschäfte bis zu einer Maximalfläche von 800 Quadratmeter ab dem 20. April vorerst wieder öffnen dürfen. Ausnahme Bayern: ab dem 27. April.

    Das BfTG hat eine [link|https://www.tabakfreiergenuss.org/hygienekonzept-fuer-den-e-zigaretten-fachhandel/?fbclid=IwAR0F_3a6-HT_QFAEIZdSUIFpQDiJYrYh0YBiIdCC3Z9WZJJP6Tbk038_XaM]Liste [/link]mit Maßnahmen für Ladenbetreiber und Angestellte erstellt, die relativ einfach umzusetzen und vor allem notwendig sind, um die Kunden zu schützen.

    Empfehlungen vom Bündnis für Tabakfreien Genuss

    [bul]Der Zugang zum Geschäft sollte gesteuert werden. Es empfiehlt sich, einen Aushang am Eingang des Geschäfts anzubringen, welcher darauf aufmerksam macht, dass Kunden vor dem Eingang warten müssen und hereingebeten werden. In kleinen Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 40qm sollte sich nur ein Kunde bzw. Kunden, die im selben Haushalt wohnen, aufhalten. Ab 40qm könnte man zwei Kunden gleichzeitig zulassen.

    [bul]Die Mitarbeiter sollten eine Community-Maske (Mund- und Nasenschutz) tragen und immer einen Abstand von mind. 2 m zum Kunden und anderen Mitarbeitern einhalten.

    [bul]Die Ware sollte von den Verkäuferinnen und Verkäufern nur mit Einweg-Handschuhen berührt werden. Die Einweg-Handschuhe sind regelmäßig zu wechseln.

    [bul]Probier-Stationen (Testbars) sollten in keinem Fall genutzt werden.

    [bul]Türgriffe und andere Flächen, die von Kunden regelmäßig berührt werden, müssen jede Stunde desinfiziert werden.

    [bul]Mitarbeiter mit Erkältungssymptomen müssen von der Arbeit freigestellt werden.

    pi

  • Riccardo übernimmt E-Zigarettenkette Dolcefumo

    NEUBRANDENBURG // Riccardo Retail hat Dolcefumo übernommen. Damit baut der E-Liquid-Anbieter seinen Marktanteil in Deutschland weiter aus.

    Mit derzeit zwölf eigenen Stores und zehn Franchise-Partnern ist der E-Zigarettenanbieter Dolcefumo mit Sitz in Stuttgart seit 2011 überwiegend in Süddeutschland aktiv. Das breite Sortiment zeichnet sich durch internationale Markenware sowie eine eigene Liquidlinie aus.


    Zukunft liegt im Einzelhandel

    Stefan Götz, Geschäftsführer bei Riccardo Retail, freut sich über den Zuwachs: „Mit Dolcefumo haben wir eine weitere starke Marke im Portfolio, die sehr gut zu uns passt. Ich glaube fest an die Zukunft des Einzelhandels, nur hier kann der Kunde individuell beraten werden wie auch unsere umfassenden Service-Leistungen persönlich erleben und in Anspruch nehmen. Mit den Marken Riccardo, Dolcefumo und dem „iRic"- Konzept, das im Herbst startet, sind wir breit aufgestellt und bauen dadurch unsere Marktanteile in Deutschland weiter konsequent aus."

    Exzellenter Ruf
    Die Gründer und Geschäftsführer der Dolcefumo, Christian Granza und Ajdn Sulkovski, sind weiterhin für das Unternehmen als Berater tätig: „Dolcefumo genießt bei Kunden einen exzellenten Ruf und wird nun an der Seite von Riccardo weiter wachsen können. Wir bedanken uns bei unseren langjährigen Mitarbeitern, ohne die wir dies alles nicht erreicht hätten."

    pi

  • Altria-Chef tritt zurück

    RICHMOND // Der langjährige Chef von Altria (Marlboro), Howard Willard, ist nach einer Erkrankung an Covid-19 zurückgetreten.

    Billy Gifford neuer Vorstandsvorsitzender
    Zum neuen Vorstandsvorsitzenden ernannte das US-Unternehmen laut Mitteilung vom Freitag den bisherigen Finanzchef Billy Gifford. Willard, der 28 Jahre für den Konzern tätig war, hatte sich im März wegen einer Infizierung mit dem Coronavirus vorübergehend beurlauben lassen.

    Er erhole sich zwar von der Krankheit, habe sich aber entschieden, ganz von seinen Ämtern zurückzutreten, erklärte Altria. Seinen Posten als Vorsitzender des Verwaltungsrats übernehme der unabhängige Direktor Thomas Farrell.

    red

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    heute beginnt Woche 5 der Ausgangsbeschränkungen und Kontaktsperren. Und trotz vorsichtiger Lockerungen bleiben wir die facto im Lock-down.

    Fachleute fragen
    Was sich gerade ändert: Während in den vergangenen Wochen jeder, der Zahlen oder Maßnahmen hinterfragt hat, als „Corona-Leugner“ diskreditiert wurde, kippt die Stimmung und immer mehr Fachleute fragen öffentlich, ob Grund- und andere Rechte wirklich so gravierend gestutzt werden dürfen.


    Eingeschränkte Grundrechte

    Erinnern Sie sich an die Datenschutzverordnung, die vor gar nicht langer Zeit mit großem Trara eingeführt wurde? Sind die geplanten Corona-Apps mit ihr vereinbar? Und was ist mit der unantastbaren Würde des Menschen, mit Freizügigkeit, Recht auf freie Religionsausübung und dem Recht auf Eigentum? Natürlich kann und muss man darüber diskutieren dürfen, inwieweit die Politik in diese Rechte eingegriffen werden darf. Eine Demokratie sollte das problemlos aushalten können.

    Fachhandel und Dampfer-Shops wieder offen
    Warum größere Warenhäuser geschlossen bleiben sollen und kleinere Geschäfte ab heute (Achtung, Föderalismus: gilt nicht überall gleich!) wieder öffnen dürfen, ist weiter rätselhaft. Eine faire Gleichbehandlung sieht sicher anders aus. Ich bin ziemlich sicher, dass sich mit diesen Regelungen auch noch Gerichte befassen werden. Immerhin: Der Tabakwarenfachhandel und Dampfer-Shops dürfen wieder verkaufen. Ein erstes Aufatmen.

    Ich wünsche Ihnen einen wunderbaren Tag.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • La-Aurora-Rum prämiert

    SAN FRANCISCO // Der Rum „E. Leon Jimenes“ wurde bei der „World Spirits Competition“ in San Francisco mit der Doppel-Goldmedaille prämiert. Hersteller der Spirituose aus der Karibik ist das dominikanische Traditionsunternehmen La Aurora, auch bekannt für seine Premiumzigarren.

    Doppel-Goldmedaille
    Mit doppeltem Gold wurden nur zehn von etwa 1500 eingesandten Spirituosen ausgezeichnet. „Das bedeutet, dass wir unseren Rum als eines der besten Produkte der Welt betrachten können“, heißt es aus dem Unternehmen, das zum ersten Mal an diesem Wettbewerb teilnahm.

    Limitierte Jahresproduktion
    E. Leon Jimenes ist ein Premiumdestillat mit einer äußerst begrenzten Jahresproduktion. Die Spirituose ist eine Komposition aus verschiedenen Reserve-Rums, die acht Jahre lang in neuen amerikanischen Eichenfässern lagerten und für weitere zwei Jahre in französischen Eichenfässern ihre endgültige Reife erhalten haben. Der kraftvolle La-Aurora-Rum bietet Geschmacksnoten von Honig, roten Beerenfrüchten, Vanille und Kakao.

    red

  • E-Liquids in Rheinland-Pfalz bestehen Test

    NEUSTADT AN DER WEINSTRASSE // Noch vor dem Corona-Lockdown hat das Land Rheinland-Pfalz die Produktangaben von E-Liquids überprüft. Das Ergebnis fiel positiv für den Handel aus.

    Im Auftrag des Landes hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) als zuständige Behörde E-Liqudis im Groß- und Einzelhandel auf ihren Nikotingehalt geprüft. Insgesamt wurden 31 Produkte von neun verschiedenen Händlern in Mainz, Bingen, Ingelheim und Worms im Labor untersucht.

    Hersteller und Händler kennen sich aus
    Das Messinstitut des Landesamtes für Umwelt in Mainz analysierte den Nikotingehalt und verglich diesen mit den Konzentrationsangaben auf den dazu gehörigen Verpackungen. Mit positivem Befund: Die meisten Hersteller und Händler wissen wie ihre Produkte einzustufen sind.

    Bei keinem Produkt überschritt beim Nikotingehalt die erlaubte Höchstgrenze von 20 Milligramm pro Milliliter. Darüber hinaus entsprach der analysierte Nikotingehalt bei allen Proben, der auf der Verpackung angegeben Konzentration.

    Informationsbedarf vorhanden
    Dennoch, folgert die SGD, sei Kennzeichnungsvorschriften den Herstellern und Händlern nicht ausreichend bekannt. „Insbesondere die vorgeschriebene Mindestgröße des Gefahrenpiktogramms wird oftmals nicht eingehalten“, heißt es. Bei über der Hälfte der Proben waren die Piktogramme kleiner als die geforderte Mindestgröße von 10 x 10 Millimeter (1 Quadratzentimeter). In diesen Fällen fehlte auch das notwendige Signalwort („Achtung“ beziehungsweise „Gefahr“). Zudem waren auch die Gefahren-, und/oder Sicherheitshinweise falsch oder gar nicht angegeben.

    Die Aufklärung über Risiken und Gefahren sei ihm persönlich sehr wichtig, sagt SGD-Süd-Präsident Hannes Kopf. „Deshalb ist auch in Zukunft eine verstärkte Überwachung notwendig zur Sicherstellung einer rechtlich einwandfreien Kennzeichnung der E-Liquids“, betont er.

    red