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  • Anhörung zu Tabak-Werbebeschränkungen

    BERLIN // Der Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD für ein zweites Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes (19/19495) ist am Montag, 29. Juni 2020, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft. Die Sitzung unter Leitung von Alois Gerig (CDU/CSU) beginnt um 17 Uhr im Sitzungssaal E 700 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert eineinhalb Stunden. red

    26.06.2020

  • Vertriebsverbote für neue Kautabakprodukte rechtskräftig

    LEIPZIG // Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde in letzter Instanz die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision abgewiesen. Damit bestätigte sich das Vertriebsverbot auf dem deutschen Markt für die neuartigen Kautabak-Erzeugnisse (Tobacco Chewing Bags) „Thunder Frosted Chewing Bags“ und „Thunder Chewing Tobacco“ des dänischen Herstellers V Tobacco und für dessen deutschen Vertriebspartner, die Günter Hartmann Tabak Vertriebsgesellschaft in Kempten.

    Die Auseinandersetzung beschäftigt die Gerichte seit dem Jahr 2014. Seinerzeit war das Ordnungsamt der Stadt Kempten nach einem Gutachten des Bayrischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Tabakerzeugnisse zum anderweitigen oralen Gebrauch als Rauchen oder Kauen bestimmt sind. Diese Produkte gelten auf Grund ihrer Struktur, ihrer Konsistenz und der Art der Verwendung als verbotene Tabakerzeugnisse. Sie wurden mit schwedischem Snus verglichen, der in Deutschland nicht verkauft werden darf.

    Weitere Etappen
    Gegen diese Auffassung wurde in den Vorinstanzen ohne Erfolg geklagt. Weitere Etappen waren der Bayrische Verwaltungsgerichtshof, der das Verfahren im Juli 2017 aussetzte, um dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg im Zwischenverfahren verschiedene Fragen zur Auslegung der Beschreibung „Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch, die zum Kauen bestimmt sind“, vorlegte.

    Nach dieser Intervention folgte das Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs am 10. Oktober 2019. Demnach sind die Produkte als nicht verkehrsfähige Tabakerzeugnisse bewertet und die Berufung der Klägerin abgewiesen worden. Die Presse titelte damals zu dem Thema „Verbot von Kautabak zum Lutschen bleibt rechtens“ oder „kauen ja, lutschen nein“. Auch eine Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht konnte nicht erwirkt werden. Die Beschwerde wurde nun in der Verwaltungsstreitsache abgewiesen.

    Rechtsmittel
    Damit sind alle Rechtsmittel ausgeschöpft, und es wird jetzt zu klären sein, mit welchem zeitlichen Ablauf und mit welchen Maßnahmen Hersteller, Vertriebspartner und Handel sich darauf einstellen müssen.

    Trotz der rechtlichen Auseinandersetzung über einzelne neuartige Produkte hat der Kautabak-Markt in den vergangenen Jahren eine sehr positive Entwicklung genommen. Gut sortierte Geschäfte verfügen bis zu 50 und mehr verschiedene Artikel der Kategorie Kautabak. Loser Kautabak, gepresste Tabak-Sticks und vor allem Chewing-Bags bestimmen das Sortiment. Da sich in diesem Markt weitere Anbieter, speziell mit Tobacco-Chewing-Bags, erfolgreich etabliert haben, ist nicht auszuschließen, dass sich die Verbote in Bayern für die übrigen Bundesländer auswirken werden. kdp

    26.06.2020

  • Liebe Leserin, lieber Leser,

    es ist nicht leicht, dieser Tage den Überblick zu behalten. Folgt nach dem harten Lockdown und der neuen Normalität jetzt also die föderale Lässigkeit?

    Maskenpflicht
    Beim Besuch einer Straußwirtschaft fiel mir diese Woche buchstäblich die Maske aus dem Gesicht. Wir hatten einen Tisch für zwei Personen auf der Terrasse reserviert. Den Mund- Nase-Schutz aufgesetzt, waren wir schon auf dem Weg zu unseren Plätzen, als die freundliche Servicekraft uns augenzwinkernd stoppte: „Die Maske können Sie abnehmen. Seit heute gilt das nicht mehr.“

    Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, hat am 24. Juni die Maskenpflicht für die Außenbereiche der Gastronomie aufgehoben.

    Neue Lockerungen
    Die Chefs der Bundesländer beschließen gefühlt fast täglich neue Lockerungen. Natürlich in bewährter föderaler Tradition und in 16 unterschiedlichen Varianten. Wer da noch durchblicken und die Übersicht behalten möchte, hat es schwer.

    Sortieren wir uns neu. Genießen wir den Sommer und halten Abstand. Da herrscht ausnahmsweise mal Konsens. Doch unabhängig davon, ob im Freien 50 (Bremen) oder 150 Menschen (Mecklenburg-Vorpommern) zusammenkommen dürfen: Abstand muss sein. Daran ändert sich nichts!

    Relative Sicherheit
    Soweit zur gefühlten Lässigkeit. Sie ist relativ. Da genügt der Blick nach Göttingen oder Gütersloh, wo Menschen hinter Bauzäunen stehen oder in langen Schlangen auf einen Corona-Test warten. Die Lockerungen der einzelnen Bundesländer sind keine Sicherheitsgarantie. „Wir leben in einer Pandemie. Eine Normalität, wie wir sie kannten, ist bis auf weiteres nicht machbar“, sagte dazu Kanzleramtsminister Helge Braun im ZDF.

    In diesem Sinn wünsche ich uns, dass wir den Überblick in der neuen föderalen Wirklichkeit behalten.

    Nächste Woche wird Sie an dieser Stelle wieder mein Kollege Marc Reisner begrüßen.

    Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende!

    Kerstin Kopp
    Redaktion DTZ

  • AdC mit neuer Führung

    HAMBURG // Der Arbeitgeberverband der Cigarettenindustrie (AdC) hat eine neue Führung. Der bisherige stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes, Patrick Cillien, wurde zum neuen Vorsitzenden gewählt.

    Nachfolge
    Cillien, People & Culture Director der Firma JT International Germany in Trier, tritt die Nachfolge von Sigrid Erdmann an, die als Arbeitsdirektorin (Area Human Resources Director DACH) von British American Tobacco Deutschland in den Ruhestand getreten ist. Zum Stellvertreter Cilliens wurde Laurent Martenet gewählt. Martenet ist Director People & Culture Deutschland und Österreich bei Philip Morris in Gräfelfing.

    Der AdC mit Sitz in Hamburg vertritt die Interessen seiner Mitgliedsfirmen gegenüber der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG), in der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG).

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  • Schwacher Monat

    BERLIN // Die Tabaksteuereinnahmen sind im Mai deutlich gesunken, Insgesamt nahm der Fiskus knapp 1,2 Milliarden Euro ein, davon entfielen gut 1,0 Milliarden auf Zigaretten. Im Vergleich zum Vorjahr war das ein Gesamtminus von 10,0 Prozent; auf Zigaretten entfiel ein Rückgang um 11,4 Prozent. Auch Feinschnitt verlor.

    Starker Januar
    Nach einem sehr starken Januar und einem erfreulichen April liegt das gesamte Tabaksteueraufkommen für die ersten fünf Monate des Jahres derzeit um fast 1,4 Prozent höher als 2019. Ein Grund für die relativ schwachen Einnahmen des Staates im Mai könnten Vorzieh-Effekte der Konsumenten im Haupt-Corona-Monat April gewesen sein. Damals hatten alle Kategorien zugelegt, was zu einer Steigerung um 21,5 Prozent geführt hatte.

    Auch der Nettobezug von Steuerzeichen war rückläufig: im April um 8,6, im Mai um 7,6 Prozent. Besonders auffällig sind die – gegenläufigen – Bewegungen beim Pfeifentabak (plus 73,4 Prozent nach 22,5 Prozent) und bei Zigarren / Zigarillos (minus 34,5 Prozent nach plus 50,9 Prozent).

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  • Steuerhilfe fast durch

    BERLIN // Die temporäre Mehrwertsteuersenkung um drei Punkte auf 16 Prozent wird auch für Tabakwaren gelten. Der aktuelle Satz von 19 Prozent wird für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 nur noch für die Berechnung der Mindeststeuer herangezogen.

    Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
    Das gilt für Zigaretten, Zigarren, Zigarillos und Feinschnitt. Mit dieser Lösung soll das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz umfangreiche Umpreisungen und den zwangsläufigen Bezug neuer Steuerzeichen zu vermeiden helfen.

    Experten gehen davon aus, dass die Steuerersparnis aufgrund der Preisbindung beim Handel verbleibt. Für den Konsumenten ändert sich voraussichtlich praktisch nichts.

    Am 29. Juni soll das Gesetz nach Lesungen im Bundestag auch den Bundesrat passieren.

    red

  • Liebe Leserin, lieber Leser,

    wie halten Sie es mit dem Mund-Nasen-Schutz?
    Ein Freund meinte vor kurzem, er sei froh, dass es die Maskenpflicht gebe. Das Beispiel Jena – Sie erinnern sich, das erste Bundesland, das eine Maskenplicht einführte – habe ihn überzeugt. Er hat nicht Unrecht. Sie gibt uns bei aller Kritik so etwas wie Normalität in der Pandemie zurück.

    Herausforderung
    Für diejenigen, die Masken jetzt täglich und dann gleich mehrere Stunden tragen müssen, beispielsweise im Handel, in der Gastronomie, im Friseursalon oder in der Arztpraxis, wird die Pflicht aktuell zur schweißtreibenden Herausforderung – nicht nur für Brillenträger.

    Dass der Tragekomfort im Berufsalltag mehr als gewöhnungsbedürftig ist, attestierte mir kürzlich eine Fachhändlerin. Sie sei froh, dass sie zumindest im Kassenbereich, dank der Spuckschutzwand, eine Masken-Pause einlegen könne.

    Achtsamkeit
    Der Mundschutz gehört momentan zu unserem Alltag, und wird dort mehr oder weniger achtsam benutzt. Da bleibt Kritik nicht aus. Experten wie der Virologe Hendrick Streek können der Maske als Kinn- und Halsschmuck, Hosentaschenbegleiter oder Autospiegel-Accessoire nicht viel abgewinnen. Entsprechend attestiert Streeck vielen Bundesbürgern einen unsachgemäßen Gebrauch. Wer sie in die Hosentasche stecke, ständig anfasse und zwei Wochen nicht wechsele, biete Bakterien und Pilzen einen wunderbaren Nährboden. Also statt Schutz noch mehr Gefahr.

    Neue Wirklichkeit
    Müssen wir die neue Masken-Wirklichkeit erst noch lernen? Offensichtlich. Denn das Virus wird bleiben. Darin sind sich fast alle einig. Bis ein Impfstoff oder Medikament verfügbar ist, heißt es deshalb Abstand halten, desinfizieren und eben Maske tragen – falls erforderlich.

    In dem Roman „Herr Yamashiro bevorzugt Kartoffeln“ von Christoph Peters aus dem Jahr 2014 wird die gleichnamige Hauptfigur in ein Krankenhaus in Schleswig-Holstein eingeliefert. Als er sich dort wie selbstverständlich seinen Mundschutz anzieht, verursacht das großes Entsetzen. Während Herr Yamashiro die anderen Patienten schützen will, weil er das Gefühl hat, dass bei ihm eine Erkältung heraufzieht, sind diese brüskiert, dass der fremde Patient sich scheinbar vor ihnen ekelt.

    Ein Blick nach Asien
    Der Blick nach Asien, allen voran Japan, relativiert vieles. Dort wird die Maske nicht zum Eigenschutz, sondern vor allem zum Schutz der anderen getragen. Eine schöne Motivation wie ich finde, um auch in den heißen Sommermonaten das Tragen etwas erträglicher zu machen.

    Herzliche Grüße und eine schöne Woche!

    Kerstin Kopp
    Redaktion DTZ

  • Die Zigarrenbranche muss an mehreren Fronten kämpfen

    MAINZ // Die Zigarrenbranche kommt nicht zur Ruhe: Erst die Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) – ein riesiger Kraftakt für die überwiegend mittelständisch geprägten Unternehmen der Branche – nun die Auswirkungen der Corona-Krise. Und das nächste Bürokratiemonster, Track & Trace, also die Rückverfolgbarkeit der Tabakerzeugnisse vom Hersteller bis zum Einzelhändler, wirft bereits seine Schatten voraus.

    Track & Trace
    Bis Mai 2024 muss auch bei der Warengruppe Zigarren / Zigarillos Track & Trace umgesetzt werden. Das sind zwar noch knapp vier Jahre, doch die Weichen werden bereits heute gestellt. So mancher kleinerer Anbieter macht sich große Sorgen, ob er alle diese Mammutaufgaben bewältigen kann. Angesichts der Herausforderungen rechnen Branchenbeobachter damit, dass es zu einer Marktbereinigung kommen wird, und zwar sowohl auf der Anbieterseite als auch beim Markenangebot.

    Produktvielfalt
    Derzeit ist die Produktvielfalt indes noch gewaltig. So finden sich in der diesjährigen DTZ-Dokumentation „Zigarre“ wieder mehrere tausend Marken und Sorten. Und das bei einem absoluten Nischenmarkt für erwachsene Raucher.

    Klassische Zigarren und Zigarillos
    „Klassische Zigarren und Zigarillos werden überwiegend von männlichen Konsumenten gehobenen Alters geraucht, und das auch nur gelegentlich“, betont Peter Wörmann, Vorsitzender des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie (BdZ). So gebe es weder ein Problem mit dem Jugendschutz noch mit dem Schmuggel, zu dessen Eindämmung eigentlich Track & Trace von der EU gedacht ist. Deshalb fordert Wörmann im Hinblick auf die strengen Regulierungen des gesamten Tabakmarktes Ausnahmen von weiteren Maßnahmen für das Kulturgut Zigarre / Zigarillo.


    Absatz stabil bis rückläufig

    Der Absatz klassischer Zigarren und Zigarillos ist seit Jahr und Tag stabil bis leicht rückläufig. Das war auch im vergangenen Jahr so. Bei einem Volumen von zirka 1,1 Milliarden Stück war der Markt in einer stabilen Verfassung. Ob sich diese konstante Entwicklung im laufenden Jahr fortsetzen wird, steht derzeit noch in den Sternen. Denn die Corona-Krise, einhergehend mit Zwangsschließungen von Ladenlokalen, hat auch bei der Zigarre ihre Spuren hinterlassen.

    So verzeichneten etwa die Mitglieder des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie, die zirka 75 bis 80 Prozent des traditionellen deutschen Zigarren- und Zigarillo-Marktes auf sich vereinigen, im April 2020 einen Absatzrückgang von mehr als elf Prozent.

    Abverkauf in Tabakwarengeschäfte
    Ähnlich sah die Situation beim Abverkauf in den Tabakwarengeschäften aus. Zwar durften zahlreiche Tabak-Shops während des Lockdowns öffnen, weil sie Zeitungen und Zeitschriften führen und damit systemrelevant gewesen sind, aber vielerorts mussten Fachhändler ihre Läden schließen. Ob man aufmachen durfte oder nicht, war von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Dabei wichen die Ordnungsämter vor Ort in ihren Entscheidungen nicht selten stark voneinander ab. Mal durften Tabakläden öffnen, auch wenn sie keine Presseerzeugnisse verkauften, andernorts wiederum durften Händler nur Zeitungen und Zeitschriften anbieten (beispielsweise in Bayern), und nicht selten musste das Tabaksortiment abgetrennt werden.

    Kundenfrequenz
    Aber selbst dort, wo der Verkauf von Tabakprodukten noch erlaubt war, war die Kundenfrequenz so gering, dass die Zigarrenumsätze sanken. „Viele Fachgeschäfte, besonders in Bahnhöfen, aber auch die Duty-Free-Shops wurden weniger bis gar nicht mehr aufgesucht, da die Reisetätigkeiten fast auf Null heruntergefahren wurden“, berichtet BdZ-Geschäftsführer Bodo Mehrlein.

    Mittelständische Herstellungsbetriebe
    Gegenüber DTZ erklärt Mehrlein, dass die mittelständischen Herstellungsbetriebe der Zigarrenindustrie auch in den eigenen Unternehmen stark von den Auswirkungen betroffen waren. „In einigen Bereichen musste Kurzarbeit angemeldet werden, Produktionsstätten in Drittstaaten wurden geschlossen, die Herstellungsabläufe mussten strengen Hygienemaßnahmen unterworfen werden und haben somit viel an Produktivität eingebüßt. Denn ein reibungsloser Produktionsablauf unterliegt dem Risiko unterbrochener Lieferketten und damit fehlender Rohmaterialien“, sagt der BdZ-Geschäftsführer. Und Mehrlein fügt hinzu: „Bedingt durch diese Faktoren hatten und haben die Mitgliedsfirmen des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie auf der einen Seite mit Absatzschwierigkeiten zu kämpfen. Auf der anderen Seite konnten wir aber auch einen positiven Trend feststellen, der sicherlich durch das sehr gute Wetter und bedingt durch die Anti-Corona-Maßnahmen entstandene freie Zeit unterstützt wird.“


    Kurzarbeit und Homeoffice

    Da viele Arbeitnehmer in Kurzarbeit und / oder in Homeoffice sind, haben sie nicht nur mehr Zeit zum Rauchen von Zigarren, sie haben auch ihr Einkaufsverhalten geändert. So hat sich der Zigarren-Einkauf häufiger von den Innenstädten auf die Vororte und aufs Land verlagert, weil die Zigarrenraucher seltener in der Nähe ihrer Arbeitsplätze einkaufen, sondern mehr an ihren Wohnorten. Und der Online-Handel hat während des Lockdowns stark zugelegt. Er ist in Sachen Zigarreneinkauf einer der großen Gewinner der Krise.


    Internet-Handel

    Der Internet-Handel auf der einen Seite und die Tatsache, dass viele Tabakläden während des Shutdowns öffnen durften und Lebensmittelgeschäfte sowie Tankstellen-Shops nicht von den Zwangsschließungen betroffen waren, sorgten dafür, dass der Absatzrückgang im April nur leicht zweistellig war und somit der klassische Zigarren- und Zigarillomarkt in der Krise mit einem „blauen Auge“ davongekommen ist.

    Absatzentwicklung
    Im ersten Quartal 2020 stellte sich die Absatzentwicklung noch sehr unterschiedlich dar. Nach einem schwachen Start zum Jahresbeginn, der den BdZ-Mitgliedern einen Rückgang von fast 13 Prozent gegenüber Januar 2019 bescherte, folgte ein rund sechsprozentiges Plus im Februar und noch einmal eine Steigerung von über zehn Prozent im März, ehe dann von Bund und Ländern die Zwangsschließungen als eine von mehreren Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen wurden.

    Alltagsleben
    Von Januar bis April verzeichneten die BdZ-Mitglieder gegenüber dem ersten Drittel 2019 einen Rückgang von 2,7 Prozent. Da inzwischen Schritt für Schritt die Normalität im Alltagsleben einkehrt, ist man in der Zigarrenbranche vorsichtig optimistisch, dieses Absatzminus im weiteren Verlauf des Jahres ausgleichen zu können. Ein warmer, trockener und lang anhaltender Sommer mit vielen Gelegenheiten, draußen Zigarren zu rauchen, wäre dabei natürlich sehr hilfreich.

    Dann besteht Hoffnung, dass am Jahresende der Absatz klassischer Zigarren und Zigarillos wieder auf dem Vorjahresniveau landen könnte. 2019 betrug er, wie gesagt, zirka 1,1 Milliarden Stück. Rund 90 Prozent davon entfiel auf Zigarillos.

    Marktforschung
    Die wichtigsten Vertriebsschienen für Zigarren und Zigarillos (ohne Ecozigarillos und Handelsmarken) sind einem führenden Marktforschungsinstitut zufolge Tankstellen mit einem Marktanteil von 50,5 Prozent, Tabakwaren-Fachgeschäfte (33,9 Prozent) und der Lebensmittelhandel (15,6 Prozent).

    Anbieter und Hersteller
    Größter Zigarillo-Anbieter und gleichzeitig Gesamtmarktführer im klassischen Zigarren- und Zigarillomarkt in Deutschland ist die Firma Dannemann. Mehr als jedes zweite verkaufte klassische Zigarren- und Zigarilloprodukt, also ohne Ecos und Handelsmarken, stammt laut Marktforschungsinstitut von dem Lübbecker Unternehmen. Auf Platz 2 liegt Arnold André mit einem Marktanteil von 17,2 Prozent, gefolgt von Royal Agio (10,2 Prozent) und Villiger (8,6 Prozent).

    Präsenz im Handel
    Die meistverkaufte Zigarre in Deutschland ist die Marke Tropenschatz von Arnold André, dem führenden Zigarrenhersteller Deutschlands. Bei Zigarillos liegt die Moods von Dannemann vorne, und zwar sowohl bei filterlosen Produkten als auch bei Erzeugnissen mit Filter. Ihre Präsenz ist vor allem in Tankstellen-Shops und im Lebensmittelhandel (ohne Discounter) ausgeprägt. Aber auch im Tabakwaren-Fachhandel belegen Moods-Filterprodukte unter den Top 10 insgesamt sieben Plätze, und zwar die ersten drei sowie die Ränge fünf bis sieben und Platz neun. Neben den Moods-Filterprodukten sind außerdem Villiger Green Mini (Platz 4), Al Capone Pockets Original Filter (Platz 8) und Villiger Red Mini (Platz 10) laut Marktforschungsinstitut unter den zehn meistverkauften Filterzigarillos im Tabakwaren-Einzelhandel vertreten. Auch bei filterlosen Zigarillos führt die Moods das Ranking im Tabakwaren-Fachhandel an, ist hier aber nur mit der Moods ohne Filter in der 20-Stück-Packung unter den Top 20 präsent.

    Statistische Bundesamt
    Neben den klassischen Zigarren und Zigarillos erfasst das Statistische Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden die zigarettenähnlichen Ecozigarillos unter der Warengruppe Zigarren / Zigarillos. Laut Versteuerungszahlen von Destatis belief sich die Menge 2019 auf 2,7 Milliarden Stück. Das waren 12,1 Prozent weniger als im Vorjahr. Bei den Verkaufswerten gab es ein Minus von 10,5 Prozent auf 660,6 Millionen Euro. Diese Einbußen sind maßgeblich verursacht durch die deutlichen Rückgänge bei niedrigpreisigen Ecozigarillos. Dazu heißt es beim BdZ: „Dieses Segment wurde durch verschiedene finanzpolitische Maßnahmen seit 2007 mehr als halbiert. Dazu gehören unter anderem die Einführung beziehungsweise die Erhöhung der Mindeststeuer sowie die Änderung der Produktdefinition.“ Außerdem müsse man dabei berücksichtigen, dass es 2018 noch einen Mengenzuwachs von 6,5 Prozent gab.

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    Die komplette Zigarrendokumentation liegt in der Printausgabe DTZ 26/2020 bei.

  • Kassenanbieter müssen Sonderschichten fahren

    MAINZ // Die befristeten Absenkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent sowie von sieben auf fünf Prozent vom 1. Juli bis 31. Dezember führt zu Handlungsbedarf bei den Fachhändlern, da alle Kassensysteme entsprechend auf die neuen Mehrwertsteuersätze umgestellt werden müssen. Dies setzt die Anbieter von Kassensystemen gehörig unter Druck.

    Kurzfristige Änderungen
    Seit Bekanntwerden der Mehrwertsteuersenkung ist bei Relotec Kassensysteme jede Menge Arbeit zu bewältigen. „Bei solch kurzfristigen Änderungen, müssen wir wirklich an jede Menge denken. Die einen Kassensysteme sind erst drei Monate alt, andere zehn Jahre – da gibt es wirklich viel zu berücksichtigen. Die Unterschiede sind groß“, sagt Geschäftsführer Jörg Reitmayer. „Wir haben sofort unsere Kunden informiert und bereiten alles vor.“ Die Umstellung erfolgt komplett online. Kunden haben ein Infoschreiben von Relotec für die Umstellung erhalten.

    Große Nachfrage
    Durch die Senkung der Mehrwertsteuer womöglich befeuert ist die Nachfrage nach neuen Systemen bei dem Panketaler Unternehmen gestiegen. „Wir könnten ohne weiteres fünf neue Leute einstellen“, sagt Reitmayer.

    Priorität Umstellung
    „Die Mehrwertsteuersenkung wirft gerade jegliche Planung um. Sie kam so kurzfristig, dass jetzt einiges hintenan stehen muss. Das hat Priorität“, sagt Peter Schapfl, Geschäftsführer des gleichnamigen Kassenanbieters. „Wir werden ein Update bringen, das unseren Kunden eine kostenfreie Umstellung ermöglicht.“

    Wartungsvertrag
    Und Nadja Hoffmann vom Ingenieurbüro Hoffmann erklärt: „Seit Ankündigung der Mehrwertsteuersenkung haben uns zahlreiche Kunden angerufen und nach der Umsetzung mit unserem Kassensystem, der HK-214, gefragt. Selbstverständlich ist es möglich, die Mehrwertsteuer in den Kassensystemen umzustellen. Aus gegebenem Anlass und im Rahmen unseres Serviceversprechens werden wir für unsere Kunden mit Wartungsvertrag eine Automatik programmieren: So erhalten alle Kassensysteme in der Nacht vom 30. Juni zum 1.  Juli und natürlich auch am Ende des Jahres in der Nacht vom 31. Dezember zum ersten Januar 2021 automatisch den korrekten Mehrwertsteuerbetrag. Unsere Kunden können daher ohne Mehraufwendungen der Mehrwertsteuersenkung entgegensehen. Das hat die Kunden, die sich bei uns telefonisch gemeldet haben, natürlich sehr beruhigt.“

    kh

  • Arbeitszeit sinkt

    NÜRNBERG // „Die Covid-19-Pandemie hat bereits im ersten Quartal 2020 deutlich auf die Arbeitszeit gedrückt“, sagt Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

    Die Arbeitszeit pro Erwerbstätigem lag im ersten Quartal bei 349,8 Stunden und sank damit um 1,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. „Damit wurde pro Erwerbstätigem so wenig gearbeitet wie noch nie in einem ersten Quartal seit der Wiedervereinigung“, sagt Weber.

    Niedrigster Zuwachs
    Die Zahl der Erwerbstätigen stieg im ersten Quartal gegenüber dem Vorjahresquartal mit 0,3 Prozent nur noch wenig und lag bei rund 45 Millionen Personen. Das war der niedrigste Zuwachs gegenüber dem Vorjahr seit zehn Jahren. Gegenüber dem Vorquartal gab es saison- und kalenderbereinigt gar keinen Zuwachs mehr. Bis Februar wuchs die Erwerbstätigkeit zwar noch, aber im März ging die Zahl der Erwerbstätigen dann zurück.

    Weniger Überstunden
    Insgesamt arbeiteten die Erwerbstätigen in Deutschland im ersten Quartal gut 15,7 Milliarden Stunden. Das bedeutet ein Minus von 1,3 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum. „Weniger Überstunden, Abbau der Guthaben auf den Arbeitszeitkonten, Freistellungen, vorgezogene Urlaubstage und Kurzarbeit – die Covid-19-Pandemie wirkte sich bereits im ersten Quartal massiv auf das Arbeitsvolumen in Deutschland aus“, erklärt Weber.

    Arbeitszeitkonten
    Die bezahlten und unbezahlten Überstunden je Arbeitnehmer sanken im ersten Quartal 2020 gegenüber dem Vorjahr um 0,6 beziehungsweise 0,4 Stunden. Die Beschäftigten machten im ersten Quartal im Durchschnitt 5,2 bezahlte und 5,5 unbezahlte Überstunden. Zusätzlich wurden im Schnitt je Arbeitnehmer zwei Stunden Guthaben auf den Arbeitszeitkonten abgebaut. Die Zunahme bei den Freistellungen und beim genommenen Urlaub betrug zusammengerechnet fünf Stunden pro Arbeitnehmer im Vergleich zum Vorjahresquartal. Der Kurzarbeitereffekt belief sich im Schnitt auf zwei Stunden – er lag damit im ersten Quartal eine Stunde höher als im ersten Quartal 2019.

    Shutdown
    Weber: „Da der wirtschaftliche Shutdown erst in den letzten zwei März-Wochen begann und sich Erwerbstätigkeit wie Arbeitsvolumen in Deutschland vor dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie auf einem Rekordhoch befanden, wird sich die volle Wucht der wirtschaftlichen Einschränkungen erst in den Zahlen für das zweite Quartal zeigen.“

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