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  • Worauf Sie achten müssen

    BERLIN // Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz soll zur Stärkung der Binnennachfrage der Umsatzsteuersatz befristet vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent beziehungsweise von sieben auf fünf Prozent abgesenkt werden. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welche Konsequenzen diese Maßnahme für die Preisauszeichnung in den Ladengeschäften des Einzelhandels haben wird.

    Die Senkung der Mehrwertsteuer führt nicht zu einer Verpflichtung der Einzelhändler, die Preisauszeichnung am Regal zu verändern. Der Handel ist in der Preissetzung frei. Eine Pflicht zur gesonderten Ausweisung der Mehrwertsteuer besteht nicht. Wegen der Mehrwertsteuersenkung ist eine Umetikettierung und Preissenkung daher nicht erforderlich. Die Ausweisung der Mehrwertsteuer auf Rechnungen und Bons muss aber korrekt unter Berücksichtigung des abgesenkten Mehrwertsteuersatzes erfolgen.

    Wie wird weitergereicht?
    Wenn die Mehrwertsteuersenkung an den Verbraucher weitergereicht werden soll, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine entsprechende Verrechnung beziehungsweise Rabattierung an der Kasse erfolgen. Zu achten ist dabei auf preisgebundene Artikel, gegebenenfalls Kommissionsware und auf die Angabe des korrekten Rabattsatzes.
    Unter den nachfolgenden Voraussetzungen liegt nach Auffassung der Bundesregierung und des HDE wegen § 9 Abs. 2 der Preisangabenverordnung (PAngV) keine falsche Preisauszeichnung am Regal vor. Für diese Auffassung spricht auch die Rechtsprechung des BGH, nach der es wettbewerblich irrelevant ist, wenn an der Kasse ein niedrigerer Preis als am Produkt oder Regal ausgezeichnet verlangt wird.
    Die Voraussetzungen hierfür sind:
    [bul]Entsprechende Werbung mindestens am Eingang des Geschäfts;
    [bul]zeitlich nach Kalendertagen befristet bis zum 31. Dezember 2020;
    [bul]Rabattgewährung pauschal für alle Kunden und das gesamte Sortiment.
    Bei transparenter Information der Kunden ist die Rabattgewährung allerdings auch nur für Teile des Sortiments möglich. Eine entsprechende Information ist erforderlich, wenn das Sortiment preisgebundene Waren umfasst, für die kein Rabatt gewährt werden kann.
    Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Pressemitteilung vom 12. Juni verlautbart hat, wurden die für den Vollzug der Preisangabenverordnung zuständigen Preisbehörden der Länder mit Schreiben vom 10. Juni über diese Auffassung der Bundesregierung informiert. Auch die Wettbewerbszentrale hat im Gespräch mit dem HDE erklärt, dass sie dieser Auffassung folgen wird.

    Obwohl damit hinreichende Rechtssicherheit besteht, kann leider nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Abmahnvereine eine davon abweichende Einschätzung vertreten und Abmahnungen aussprechen und Einzelhändler auf Unterlassung in Anspruch nehmen werden.

    Anwendung an der Kasse
    Noch einmal im Detail: Eine Umetikettierung am Regal oder Produkt ist nicht erforderlich, soweit der Händler den Preis wegen der abgesenkten Mehrwertsteuer im Rahmen seiner Preissetzungsfreiheit nicht (sofort) reduziert, die Mehrwertsteuersenkung also nicht an die Verbraucher weiterreicht. Auf Rechnungen und Kassenbons ist die (abgesenkte) Mehrwertsteuer aber korrekt auszuweisen. Wenn die Mehrwertsteuersenkung an den Kunden weitergereicht werden soll, ist eine Preissenkung und damit auch eine Umetikettierung am Regal beziehungsweise Produkt erforderlich.

    Da eine damit grundsätzlich erforderliche Umetikettierung einen erheblichen Aufwand und wirtschaftliche Belastungen für den Einzelhändler auslösen würde, kann der um drei beziehungsweise zwei Prozent reduzierte Umsatzsteuersatz bei unveränderter Preisauszeichnung am Regal nach Auffassung der Bundesregierung und des HDE unter bestimmten Umständen aber auch erst an der Kasse angewendet und durch einen reduzierten Preis an den Verbraucher weitergereicht werden. Bei der Gestaltung der Werbung mit der Preisreduzierung an der Kasse ist aber in jedem Fall dringend darauf zu achten, dass beim Verbraucher kein Irrtum über die Höhe des gewährten Preisvorteilserregt wird.
    Soweit auch preisgebundene Waren wie zum Beispiel Bücher, Zeitschriften und Tabakwaren verkauft werden, ist bei diesen Artikeln eine Rabattgewährung nicht möglich. Diese Artikel sind daher schon in der Werbung klar und eindeutig von der Preisreduzierung auszunehmen. Daher sollte gegebenenfalls auch auf eine Auslobung wie „Bis zu 2,521 Prozent Rabatt auf alles!“ verzichtet werden. Es ist auch darauf zu achten, dass es durch vertragliche Vereinbarungen mit Lieferanten dazu kommen kann, dass der Händler in seiner Preishoheit nicht mehr frei ist. Das gilt insbesondere bei Ware, die in Kommissionsmodellen gehandelt wird. Hier bedarf es einer Abstimmung mit den entsprechenden Lieferanten, um die Preise senken zu können.
    red

  • Altria und Philip Morris agieren gemeinsam

    RICHMOND // In den USA haben sich mit der Altria Group Inc. und Philip Morris International zwei der großen Tabak-Player verbündet, um einander in Zukunft Lizenzrechte an Produkten und Produktionsaufträge zu vergeben und auch gemeinsam an der juristischen Front aufzutreten. Die Übereinkunft stellt die erste gemeinsame Lizenzvereinbarung dar, seit Altria Philip Morris International als selbstständiges Unternehmen ausgegliedert hatte.

    Mit diesem Schritt gewinnt Philip Morris International zum einen die Chance, mit seinen E Zigaretten auch auf amerikanischem Boden Fuß zu fassen: Das Unternehmen erteilt Altria die ausschließliche Erlaubnis, zwei von Philip Morris International seit 2012 entwickelte Verdampfer in den USA zu vertreiben; Atria hingegen stattet Philip Morris mit einem exklusiven Vertriebsrecht für ihre E-Zigaretten und zukünftige verwandte Produkte aus.

    Altria-Sprecher Bill Phelps erklärte den Schritt als Reaktion auf die zunehmende Nachfrage nach innovativen neuen Produkten durch die bestehenden Kunden. Bisher hat Altria nur eine einzige eigene E-Zigarette vermarktet: die MarkTen. Philip Morris wird sie nun dem Rest der Welt vorstellen.
    pi

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    mit Vorhersagen ist es so eine Sache: Noch im Frühling prognostizierten Wetterexperten den großen Hitzesommer. Stattdessen schaukeln die Werte ganz überwiegend zwischen 20 und 30 Grad auf und ab, Wolken zeigen sich häufig am Himmel, und hin und wieder regnet es sogar kräftig.

    Ob die Erwartung des Kreditversicherers Euler Hermes sich ebenfalls in Luft auflöst, wird frühestens im Herbst feststehen. Die Hamburger rechnen mit einem Anstieg der Firmeninsolvenzen in Deutschland um vier Prozent im laufenden und um acht Prozent im kommenden Jahr. Das wären rund 21.000 Pleiten. Zwar ist es derzeit an der Zahlungsfront noch recht ruhig. Das aber liegt nicht zuletzt daran, dass die Anzeigepflicht derzeit ausgesetzt ist und dass viele Unternehmen sich mit staatlichen Hilfen durch diese Monate retten. Schwacher Trost: Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern scheinen die Firmen hierzulande noch relativ glimpflich davonzukommen. In den Niederlanden etwa dürften 29 Prozent mehr Insolvenzen gemeldet werden als 2019, in Portugal 30 Prozent mehr. Und in den USA soll das Plus laut Euler Hermes gar bei 47 Prozent landen. Keine guten Aussichten!


    Absurde Zählweise

    Und noch eine Meldung hat mich in den vergangenen Tagen sehr beschäftigt. Da heißt es auf der Homepage der Stadt Krefeld, man habe – obwohl es keinen neuen Todesfall im Zusammenhang mit Covid-19 zu verzeichnen gab – die Zahl der Verstorbenen systemrelevant auf nun 23 heraufgesetzt. Damit passe man die Statistik an die des Robert-Koch-Instituts an. Der angegebene Grund der Krefelder: Personen, die einmal positiv auf das Coronavirus getestet wurden und später versterben, werden grundsätzlich in dieser Statistik aufgeführt. Weiter heißt es: „Im vorliegenden Todesfall galt die Person (mittleren Alters und mit multiplen Vorerkrankungen) nachdem es mehrfach negative Testergebnisse gab, inzwischen seit längerem als genesen.“ Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Denkt man diese Berechnung zu Ende, dann liegt die Mortalität des Corona-Virus bei 100 Prozent. Denn jeder von uns wird irgendwann sterben. Ehrlich gesagt kann ich keine sinnvolle Begründung dieser Zählweise erkennen. Es sei denn, man will die Behörden weiter in Angst halten.

    Ich wünsche Ihnen viel Mut und Durchhaltevermögen für die kommenden Wochen!

    Herzlich, Marc Reisner, Chefredakteur DTZ

  • Geschmack der Heimat

    BÜNDE // Leinen los: „Carlos André Cooking for friends“, die gastronomische Veranstaltungsreihe von Arnold André, legt dieses Mal ab. Und an Bord liegt für die Gäste auf der Bootsfahrt zum Kochkurs mit Sternekoch Host Winkler eine ausgezeichnete Zigarrenspezialität parat.

    Wozu in die Ferne schweifen, wenn das „Bayerische Meer“, wie der Chiemsee genannt wird, so nah ist? Den Bootsmotor gestartet – und los geht die Tour mit Stefanie Hertel, Max Tidof, Valerie Huber, Herbert Ulrich, Elena Uhlig und Wolfgang Fierek zur „Residenz Heinz Winkler“ in Aschau am Chiemsee Mit dabei: Hannes Jaenicke als Bootsführer und Marcus Grüsser als Radltour-Guide in seiner bayerischen Heimat.

    Neue Geschmackswelten
    Urlaub in Deutschland ist in Corona-Zeiten derzeit erste Wahl. „Die Menschen haben noch längst nicht entdeckt, dass es so schön ist und man auch nicht weit fahren muss“, erklärt Horst Winkler. Den Geschmack neuer, „heimischer“ Welten hat man sich auch bei „Carlos André Cooking for friends“ auf die Fahnen geschrieben. Das bezieht sich auch auf die Maxime der „Carlos André Cast off“: „Wenn der Geschmack ‚neue‘ Welten entdeckt.“ Und zum Entdeckern passt eine Schifffahrt. So heißt es seemännisch: Cast off – Leinen los.

    Die illustre Truppe aus dem Showgeschäft ist von der Fahrt und der Landschaft begeistert. „Schaut Euch einfach mal um, wie schön das ist – ein Traum“, freut sich Elena Uhlig. Auf die Frage, was für sie Genuss ist, antwortet die Schauspielerin und Moderatorin – mit eigenem Podcast „Groß & Fett“ zum Thema Kochen: „Mein Mann, meine Kinder und ein gefüllter Kühlschrank. Und als Genussgeschenk obendrauf eine Zigarre.“

    Außergewöhnliche Umstände
    Unter Anleitung von Heinz Winkler und unterstützt von einem Glas Champagner übten sich die „Kochlehrlinge“ an Räucherlachsterrine, Gerstensuppe, Ente mit Rotkraut und Kartoffelpüree sowie Kaiserschmarrn. Auch wenn sie dabei, der außergewöhnlichen Umstände halber, 1,50 Meter Abstand halten mussten.

    Der Schauspieler Max Tidof ist begeisterter sowie wissbegieriger Hobbykoch und hat vor 20 Jahren das erste Cooking for friends mit seiner Frau Lisa Seitz eingeleitet. „Von Heinz Winkler habe ich gelernt, dass man Ente französisch schneiden kann, was mir gar nicht so gut gelungen ist. Es schmeckt tatsächlich anders als die ‚Antn‘, die wir in Bayern essen, das war mir nicht klar.“ Tidof, passionierter Raucher, liebt Zigarren und zieht sich gerne mit einem guten Longfiller zurück: „Ich rauche am liebsten alleine, weil man da schon Gesellschaft genug hat mit dem, was man in der Hand hat. Das hat dann fast etwas von einer kleinen Liebesbeziehung – mit einer Zigarre –, da muss man niemand anderen dabeihaben.“ Was Genuss für ihn bedeutet? „Einfach alles, was ich mag: eine gute Zigarre, ein Glas Wein.“

    Ästhetisches Rauchen
    Die Wiener Schauspielerin Valerie Huber absolvierte nicht nur mit Begeisterung ihren ersten Kochkurs, sondern versuchte sich erstmals mit der Cast Off an einer Zigarre: „Es war für mich schwierig, das überhaupt zu können. Zum Beispiel richtig zu paffen. Ich finde, Rauchen ist etwas Ästhetisches, und Zigarren sind noch eine Stufe edler.“

    Während der Schauspieler Marcus Grüsser als Aschauer seine Show-Kollegen zu einem Fahrradtrip vorbei an der Kampenwand einlud, schipperte der Weltenbummler Hannes Jaenicke die Gruppe im schnittigen Sportboot über den Chiemsee. Jaenicke selbst segelt häufig auf dem Ammersee, an dem er seit 2008 lebt. Über den Zigarrengenuss verrät der Schauspieler: „Wozu in die Ferne schweifen, wenn man sich gemütlich zu Hause hinsetzen kann, ein leckeres Fläschchen Wein aufmacht und eine Zigarre schmaucht. Man muss natürlich eine Gesellschaft haben, die das nicht stört, wenn man raucht. Aber mein Zuhause ist definitiv ein Raucher-Zuhause.“ Die Cast Off passt für den passionierten Aficionado perfekt: „Da ich begeisterter Segler bin, finde ich das einen sympathischen Ausdruck für eine Zigarre. Wobei man, wenn man wirklich segelt, nicht zum Rauchen kommt. Aber das Schlimmste für Segler ist die Flaute. Und was macht man dann: Zigarrchen schmauchen – das Schönste, um sich eine Flaute zu versüßen.“

    Leidenschaft und Freude
    Die Sängerin und Moderatorin Stefanie Hertel hat im Chiemgau ihre Heimat gefunden. Für sie gibt es nichts Schöneres als den Urlaub zuhause. Allerdings fehlte der Vogtländerin für einen Segelschein bisher die Zeit. „Aber unter ‚Leinen los‘ kann man auch verstehen, Dinge hinter sich zu lassen, etwas Neues beginnen. Das passiert bei mir auch immer wieder. Wobei ich keine Angst davor habe, weil ich weiß, dass etwas, was man mit Leidenschaft und mit großer Freude macht, nur gut sein kann.“

    Auch Wolfgang Fierek, gebürtiger Ottobrunner, hat sein Bayern genießen gelernt: „Hier lebe ich im Paradies: Österreich und Italien sind auch um die Ecke. Mit dem Motorrad einfach mal so ein Wochenende irgendwohin zu fahren, ist einfach herrlich. Das gemeinsame Kochen bei Horst Winkler empfand Hobbykoch Fierek, der im eigenen Heim Herrscher über die Küche ist, als Ritterschlag: „Ich koche sehr gern, es entspannt mich. Am liebsten zelebriere ich Essen: einkaufen, die Gewürze, die Zutaten und das dann schön herzurichten, das genieße ich. Außerdem darf ein gutes Glas Wein dabei nicht fehlen.“ Nach der Mahlzeit greift Fierek auch zum Longfiller: „Mein Vater hat Zigarre geraucht. Für mich ist es eine kleine Reminiszenz an die Kindheit, an die Jugend. Ich paffe gerne und mag den Geruch. Es ist doch so: Wer wirklich eine gute Zigarre raucht, spürt das auch – deshalb: Ab und zu lasse ich mir das einfach auf der Zunge zergehen.“


    Kein Koch-Fan

    Dem Kochen kann Fiereks Schauspielkollege Herbert Ulrich, der in der Corona-Krise seinem zweiten Beruf, Landschaftsgärtner, nachgegangen ist, nichts abgewinnen. Seine Frau Charlotte Verduyn hat den häuslichen Herd übernommen. „Zum Kochen fehlt mir die Leidenschaft. Aber es macht mir Spaß, etwas zu lernen und dabei zuzusehen, wie andere das machen“, erklärt der 49-Jährige. Umso mehr weiß Ulrich eine aromatische Zigarre, mit der er den Tag ausklingen lässt, zu schätzen.
    re

  • Kunst und Leistung

    KÖLN // Die neue klassische Produktlinie „Mega Jet“ aus Paris ist die leistungsstarke Erweiterung der beliebten „Maxi Jet“-Serie für den anspruchsvollen Zigarren-Aficionado – modern, kraftvoll und noch effizienter. Sie kommt von S.T. Dupont.

    Tradition mit Innovation zu verbinden und die Kunst der Flamme immer wieder neu zu definieren, waren die Motivation dieser neuen Produktlinie, die seit Anfang Juli 2020 auf dem Markt erhältlich ist. „Mega Jet wird das beliebte Maxi Jet nicht ersetzen, sondern ein zusätzliches Angebot darstellen, da die Präferenz der Flamme sich fast so deutlich unterscheidet wie die Gunst der Zigarren-Herkunftsländer für den Zigarrenliebhaber“, heißt es von S. T. Dupont. Die Flamme mit einer Breite von zwei Zentimetern mal dreieinhalb Millimeter und 1500 Grad eignet sich besonders für das genussvolle Entzünden von großformatigen Zigarren bei einer Windgeschwindigkeit bis zu 70 Kilometern pro Stunde auch im Freien.

    Ergonomische Form
    Die neuen Mega-Jet-Feuerzeuge sind mit einer Größe von 73 x 40 x 16 Millimetern und einem Gewicht von 93 Gramm etwas größer und schwerer als das bekannte Maxi Jet, liegen aber durch ihre ergonomische Form perfekt in der Hand. Die Flamme ist individuell einstellbar und der Tank reicht durchschnittlich für 200 Injektionen unter Verwendung des empfohlenen Gases von S. T. Dupont (Ref. 000430). Der empfohlene Verkaufspreis der zu Beginn vier Farbvarianten liegt bei 179,00 Euro.

    red

  • Landewyck stellt sich neu auf

    TRIER // Nach über 30 Jahren bei der Heintz van Landewyck GmbH in Trier hat Hajo Fischer (seit 2002 Geschäftsführer) das Unternehmen zum Ende des Monats Juni verlassen. Fischers Ausscheiden in den Ruhestand war von langer Hand geplant und ist Teil einer strategischen Neu-Ausrichtung der Landewyck-Organisation, die das Trierer Werk und die Verkaufsorganisation betreffen.

    Seit dem 1. Juli nehmen Bob Guden (42) und Sven Müller (44) die Geschäftsführungsaufgaben an der Mosel wahr. Hierbei liegt Sven Müllers Fokus auf dem Produktionsstandort Trier. Müller, seit 2018 bei Landewyck in Luxemburg (vorher Philip Morris und British American Tobacco), verantwortet in diesem Kontext auch alle weiteren Produktionswerke der Landewyck-Gruppe. Bob Guden wechselt als ehemaliger Sales Director Export von Luxemburg nach Trier. Der gebürtige Luxemburger ist bereits seit 2003 am Landewyck-Headquarter beschäftigt und wird von Trier aus die gesamte DACH-Region entwickeln. Ihm steht das bekannte deutsche Marketing-&-Sales-Duo um Stefan Morandini (38, Marketingleiter) und Andreas Becker (40, Vertriebsleiter) zur Seite.

    pi

  • Erhitzen gesünder als Rauchen

    GRÄFELING // Die US-Lebens- und Arzneimittelbehörde FDA hat am 7. Juli die Vermarktung von Iqos, dem elektrischen Tabakerhitzersystem von Philip Morris International (PMI), als Tabakprodukt mit modifiziertem Risiko (MRTP) in den USA genehmigt. Damit betrachte die Behörde den Verweis auf eine modifizierte Schadstoffexposition durch Iqos als angemessen, um die öffentliche Gesundheit zu fördern, informiert PMI.

    „Die Entscheidung der FDA verdeutlicht, dass es sich bei Iqos um ein grundlegend anderes Tabakprodukt sowie um eine bessere Wahl für erwachsene Raucher handelt, die andernfalls weiter Zigaretten rauchen würden. Iqos ist das erste und einzige elektronische nikotinhaltige Produkt, dem im Rahmen des MRTP-Verfahrens der FDA ein Vermarktungsbescheid erteilt wird“, heißt es seitens des Unternehmens.

    Weniger Chemikalien
    Die FDA hat die Erlaubnis zur Vermarktung von Iqos mit folgenden Informationen erteilt:
    Das Iqos-System erhitzt den Tabak, verbrennt ihn aber nicht.
    Auf diese Weise wird die Erzeugung von schädlichen und potenziell schädlichen Chemikalien signifikant reduziert.
    Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass ein kompletter Umstieg von Rauchern herkömmlicher Zigaretten auf das Iqos-System die Exposition ihres Körpers gegenüber schädlichen beziehungsweise potenziell schädlichen Chemikalien signifikant reduziert.
    Die Behörde kommt zu folgendem Schluss: Aufgrund der verfügbaren wissenschaftlichen Belege sei damit zu rechnen, dass Iqos der Gesundheit der Bevölkerung insgesamt zugute komme – und zwar inklusive einer Gesamtbetrachtung auf Bevölkerungsebene unter Berücksichtigung der Konsumenten von Tabakprodukten als auch der Personen, die derzeit keine Tabakprodukte konsumierten.

    Sinnvolle Regulierung
    Die Entscheidung der FDA baut des Weiteren auf dem sich herausbildenden wissenschaftlichen Konsens auf, dass Iqos im Vergleich zum fortgesetzten Konsum von Zigaretten die bessere Option ist. Zudem folgt die FDA ihrer eigenen Entscheidung vom April 2019, mit welcher die Markteinführung von Iqos in den USA autorisiert wurde. Die Entscheidung der FDA stellt laut PMI ein wichtiges Beispiel dafür dar, wie staatliche Stellen und Organisationen, die für die öffentliche Gesundheit zuständig seien, rauchfreie Alternativen regulieren könnten, um sie von Zigaretten zu unterscheiden, um so die öffentliche Gesundheit zu schützen und zu fördern. Diese Entscheidung folgt auf eine Überprüfung eines ausführlichen Dossiers von wissenschaftlichen Belegen, das PMI der FDA im Dezember 2016 zur Unterstützung seiner MRTP-Anträge vorgelegt hatte.

    André Calantzopoulos, CEO von Philip Morris, nennt die Entscheidung der FDA „einen historischer Meilenstein für die öffentliche Gesundheit“. Viele der Millionen Amerikanerinnen und Amerikaner, die heute Raucher seien, hätten den Wunsch aufzuhören – aber viele würden das nicht tun. „Die Entscheidung der FDA ermöglicht es, diese erwachsenen Raucher darüber zu informieren, dass ein kompletter Umstieg auf Iqos eine bessere Wahl ist, als weiterhin Zigaretten zu rauchen. Wir freuen uns sehr darüber, dass diese wichtige Entscheidung erwachsenen Rauchern in den USA bei ihrer Wahl helfen wird. Die beste Entscheidung für die eigene Gesundheit besteht immer darin, mit dem Rauchen gar nicht erst anzufangen oder ganz aufzuhören. Für diejenigen, die nicht aufhören, ist es die beste Wahl, auf ein wissenschaftlich fundiertes rauchfreies Produkt umzusteigen“, sagt der Chef des Tabakkonzerns.

    Rauchfreie Alternative
    Das Unternehmen schätzt, dass zum 31. März 2020 bereits rund 10,6 Millionen erwachsene Raucher weltweit das Rauchen herkömmlicher Zigaretten aufgegeben hatten und komplett zu Iqos gewechselt waren: „Wir sind davon überzeugt, dass die jetzige Entscheidung der FDA diesen Trend weiter beschleunigen kann und erwachsene Raucher in den USA der Zigarette den Rücken kehren. Zusammen mit unserem Lizenznehmer Altria unterstützen wir die FDA voll und ganz in ihren Bemühungen, Jugendliche zu schützen. Die nun vorliegende Entscheidung ist das Ergebnis unseres anhaltenden Einsatzes dafür, die Wissenschaft ins Zentrum zu rücken, um unsere Mission voranzutreiben: Zigaretten so schnell wie möglich durch rauchfreie Alternativen zu ersetzen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit der FDA, um alle möglicherweise benötigten zusätzlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, um Iqos mit Aussagen hinsichtlich des reduzierten Risikos zu vermarkten.“

    pi

  • Kummer für Händler

    PARIS // Das bereitet Tabakhändlern im grenznahen Gebiet zu Frankreich Kummer: Paris streicht die erlaubte Tabakmenge beim Grenzübertritt drastisch zusammen. Nach Angaben der Nachrichtenagentur „AFP“ sollen Reisende statt wie bisher vier künftig nur noch eine Stange Zigaretten pro Person in die Grande Nation einführen dürfen. Das geht aus einer Mitteilung von Olivier Dussopt, Minister für öffentliche Finanzen, hervor.

    Preise deutlich höher
    Betroffen sind neben deutschen Händlern auch Anbieter in Andorra, Belgien, Luxemburg und Spanien. Ein Päckchen Zigaretten kostet in Frankreich derzeit etwa zehn Euro, in den Nachbarländern liegen die Preise um bis zu 50 Prozent niedriger. Bei Verstößen gegen die neuen Regeln drohen hohe Bußgelder. Die aufgefundenen Zigaretten sollen durch den Zoll beschlagnahmt und zerstört werden.

    Dussopt begründete die Beschränkungen mit gesundheitspolitischen Aspekten. Außerdem wolle man dem grenzüberschreitenden Zigarettenschmuggel Einhalt gebieten sowie die einheimischen Tabakläden vor ausländischer Konkurrenz schützen.

    red

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    Licht und Schatten für den deutschen Einzelhandel: Keine schnelle Erholung – dieses Szenario befürchtet der Handelsverband Deutschland (HDE) für die Geschäftsinhaber im deutschen Einzelhandel. Das Umsatzniveau aus der Zeit vor Beginn der Krise wird demnach wohl erst 2022 wieder erreicht. Laut HDE steigt die Sparquote, der private Konsum bricht – nicht zuletzt wegen gärender Rezessionsängste – ein. 2020 wird offenbar zum Jahr mit dem stärksten Wirtschaftsrückgang in der Geschichte des Einzelhandels seit dem Zweiten Weltkrieg. Allein im Nicht-Lebensmittel-Bereich dürften bis zum Jahresende 40 Milliarden Euro fehlen, rund 50.000 Geschäfte könnten in die Insolvenz rutschen.

    Wenig Infizierte
    Und das Licht?, werden Sie mich fragen. Nun, das sehe ich in einer Meldung der „Zeit“. Die hat nämlich bei den Großen des Einzelhandels nachgefragt, wieviele Beschäftigte sich mit dem Corona-Virus infiziert hätten. Die Antwort liegt auf der Hand: Wer Tag für Tag im engen Kundenkontakt steht und diversen Atemwolken ausgesetzt ist, wird häufiger krank geworden sein, könnte man meinen. Eine britische Studie hat übrigens vor wenigen Wochen genau das belegt. Die Überraschung: Rossmann, DM, Rewe und Kaufland haben Positiv-Raten unter ihren Mitarbeitern gemeldet, die deutlich unter denen in der Bevölkerung liegen. Bei DM waren es 0,1 Prozent, bei Rossmann ebenfalls – wobei sich nur zwei Angestellte eindeutig bei der Arbeit infiziert hätten.

    Da kann man jetzt spekulieren, woran das liegt. Meine Theorie: Aufgrund der ständigen Auseinandersetzung des Immunsystems mit Erkältungs- und anderen Viren hatte Corona keine Chance.

    Aber vermutlich werden wir vieles, was im Moment im Zusammenhang mit dem Virus beobachtet, postuliert und publiziert wird, nie abschließend beurteilen können. Ich bin da wenig optimistisch.

    Lassen wir uns dennoch nicht unterkriegen! Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
    Herzlich, Marc Reisner, Chefredakteur DTZ

  • Für mehr Sicherheit

    BREMEN // Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB genannt, kennt wohl jeder, hat man doch gerade heutzutage bei Online-Käufen vor Abschluss der Bestellung zu bestätigen, sie zur Kenntnis genommen zu haben. Sehr häufig wird dabei gemogelt. Dabei sind die AGB so wichtig.

    So manchem graust es vor dem „Kleingedruckten“, wie die AGB auch oft genannt werden, denn die drei Buchstaben stehen bei der Allgemeinheit für viel Text, juristischen Fachkram und endlos viele Paragrafen. Und mit Transparenz würden wohl die wenigsten die AGB in Verbindung bringen, dabei dienen die dort getroffenen Regelungen genau diesem Zweck. Sie sollen beiden Vertragspartnern Sicherheit darüber geben, zu welchen Bedingungen, für beide Seiten gleichermaßen bindend, sie einen Vertrag miteinander eingehen. „Es ist für mich unverständlich“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH, „dass es immer noch Unternehmer gibt, die auf solch ein solides ‚Vertragsfundament‘ verzichten, zumal eigene, individuelle AGB in der Regel ja nur einmal formuliert werden müssen und dann immer wieder Anwendung finden.“

    Strenge Vorschriften
    Nicht jeder mag Regeln, Bedingungen oder Vorschriften, weil sie vielleicht einengen oder zu bevormunden scheinen. Im gesellschaftlichen Miteinander, im Straßenverkehr oder im Geschäftsleben geht es aber nicht ohne Vereinbarungen, an die sich alle zu halten haben, damit möglichst niemand zu Schaden kommt. Regelungen, die in den AGB getroffen werden, sind ebenfalls dazu da, die Geschäftspartner vor Schaden zu schützen und Geschäftsabschlüsse zu vereinfachen. Sind die Bedingungen eines Geschäftsabschlusses für beide Seiten klar und eindeutig definiert und gleichermaßen für beide Seiten bindend, weiß jeder, worauf er sich mit seiner Unterschrift einlässt. AGB vereinfachen und regeln darüber hinaus immer wiederkehrende Abläufe im unternehmerischen Alltag, damit diese nicht bei jedem Geschäftsabschluss aufs Neue verhandelt und schriftlich festgehalten werden müssen.

    Eigene Modalitäten
    Der Unternehmer kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festlegen, wie er die Geschäftsabwicklung gerne hätte und was etwa für die Zahlungsmodalitäten, die Lieferzeit, die Versicherung oder den Leistungsumfang bei beispielsweise der Verpackung oder dem Transport gelten soll. Auf die Vorgabe solcher klaren „Ansagen“ sollte kein Unternehmer verzichten – nicht nur seinen Kunden, sondern auch sich selbst zuliebe. Klarheit schafft Sicherheit auf beiden Seiten. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in den Paragrafen 305 fortfolgende das Recht der AGB.

    Spezielle Formulierungen
    „Oder am besten noch formulieren lassen“, so Drumanns Apell. „Heutzutage wird für alle möglichen Fragen das Internet bemüht. Dort gibt es unzählige AGB, die man sich herunterladen könnte. Davon ist aber dringend abzuraten, denn kaum ein Geschäft gleicht dem anderen. Eine Schreinerei zum Beispiel hat mit Sicherheit andere Geschäftsabläufe als eine Brauerei oder gar ein Zahnlabor. Auch von freundlich gemeinten Angeboten der Unternehmerkollegen, doch deren AGB einfach zu übernehmen, sollte man – abgesehen von möglichen Urheberrechtsverletzungen – Abstand nehmen. Wohl jeder Unternehmer ist stolz auf ein Alleinstellungsmerkmal seines Unternehmens am Markt, und dem sollte durch eigene individuelle AGB Rechnung getragen werden.“

    Anwaltliche Beratung
    Das eigene Unternehmen sollte es einem wert sein, sich einmalig von einem Anwalt speziell auf das eigene Unternehmen zugeschnittene AGB formulieren zu lassen. Die Kosten dafür können im Vorfeld erfragt werden, bewegen sich aber in der Regel noch im dreistelligen Euro(netto)bereich. Für die von ihm erstellten Klauseln haftet ein Anwalt zudem in Bezug auf Wirksamkeit und Abmahnsicherheit. Hat man bereits eigene individuelle AGB, kann eine gelegentliche Überprüfung in Hinblick auf eine eventuell nötige Aktualisierung nicht schaden.

    red