Schlagwort: Rauchverbot

  • Geldbußen für 3.800 rauchende Singapurer

    SINGAPUR (DTZ/red). In Singapur sind dieses Jahr 3.800 Menschen verhaftet worden, weil sie in Nichtraucherzonen beim Rauchen erwischt wurden.

    Die meisten Raucher wurden in der Nähe von Einkaufszentren festgenommen, zitiert die „Singapur News“ die staatliche Umweltbehörde. Wer in den Shopping-Malls gegen das Rauchverbot verstößt, muss mit umgerechnet 126 Euro Geldbuße rechnen.

    In Singapur ist der Tabakkonsum in Einkaufszentren und in einem Fünf-Meter-Radius vor ihrem Eingang verboten. Insgesamt herrscht ein striktes Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln und Restaurants sowie in Personengruppen mit mehr als fünf Personen (zumBeispiel bei Warteschlangen). In Bars und Diskotheken gibt es Außenbereiche für Raucher und in Diskotheken Raucherräume.

    (DTZ 50/12)

  • Experte: E-Zigaretten unterliegen nicht NRW-Gastrorauchverboten

    DÜSSELDORF (DTZ/fok). Rund zwei Wochen nach dem Beschluss des NRW-Landtags mit Mehrheit von Grün-Rot, das bestehende Nichtraucherschutzgesetz deutlich zu verschärfen und auch für Gastronomie, Festzelte und Brauchtumsveranstaltungen ein totales Rauchverbot ohne Ausnahmen ab 1. Mai 2013 auszusprechen, ist im größten deutschen Bundesland die Empörungswelle noch nicht abgeklungen.

    In der Presselandschaft überwiegen derzeit die kritischen Stimmen, die die Aussperrung der Raucher und die Existenznöte der Wirte beklagen. Unvergessen auch die 18 abstimmungsentscheidenden SPD-Abgeordneten, die nach dem Wahlgang bekannten, sie hätten zwar für die Gesetzesverschärfung gestimmt, dies decke sich aber nicht mit ihrer persönlichen Meinung, ihre Abstimmung ist also nicht kraft individueller Überzeugung sondern nur kraft parteipolitischem Herdentrieb, sprich Fraktionszwang erfolgt.

    Auch die Interpretation des neuen Gesetzes birgt überraschende Momente. So ließ die in dieser Sache federführende Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) nach der Verabschiedung des Gesetzes verkünden, das Gastrorauchverbot beinhalte auch den Gebrauch von E-Zigaretten. Doch aufmerksame Beobachter aus diesem Geschäftsfeld stellten kurz darauf fest, dass das neue Nichtraucherschutzgesetz diese Aussage nicht abdeckt. Dort sind E-Zigaretten nicht genannt, und ob der Gebrauch von E-Zigaretten als Rauchen zu bezeichnen ist, dafür existiert kein juristisches Indiz. Lediglich in der Begründung des Gesetzentwurfs hatte das Gesundheitsministerium den Gebrauch von E-Zigaretten neben dem von Tabakprodukten und Shishas aufgeführt, für die das Gesetz gelte.

    Die Begründung ist jedoch nicht Teil des beschlossenen Gesetzes. Steffens hatte schon in der Vergangenheit wiederholt den Konfrontationskurs in Sachen E-Zigarette gesucht, zuletzt, indem sie ein von ihr in Auftrag gegebenes und aus Steuermitteln finanziertes Gutachten über die Zulässigkeit des freien Verkaufs von E-Zigaretten ein Jahr lang in den Schubladen schmoren ließ, weil es zu einem anderen Ergebnis als sie selbst und ihr Ministerium gekommen war. Erst die Anfrage eines Piraten-Abgeordneten hatte dies zu Tag gebracht.

    „Das Nichtraucherschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen, das am 1. Mai 2013 in Kraft tritt, erweitert den örtlichen Anwendungsbereich des Rauchverbots, definiert aber den Vorgang des Rauchens nicht neu,“ stellt jedenfalls ein juristischer Fachexperte auf Anfrage des Verbandes des e-Zigarettenhandels fest.
    Was Rauchen ist, sei weder in der bisherigen noch in der neuen Gesetzesfassung definiert. Nach der einzigen dazu vorliegenden Stimme in den Kommentaren (Rathke/Zipfel Lebensmittelrecht 2012, VTabakG § 3 Rn. 8) verstehe man unter Rauchen die Erzeugung von Rauch durch eine Pyrolyse. Elektrisch erzeugter Nikotindampf entstehe nicht durch einen Verbrennungsprozess und sei deshalb kein Rauchen im Wortsinne. Folge man dem, sei die E-Zigarette von der Neuregelung nicht erfasst.

    (DTZ 50/12)

  • Australiens Gruselkabinett

    SYDNEY (DTZ/red). Seit 1. Dezember ist das weltweit härteste Rauchverbot in Australien in Kraft. Olivfarbene Einheitsverpackungen und schockierende Bilder sollen Raucher abschrecken. Hinzukommt der Preis von umgerechnet 14 Euro pro Zigarettenpackung.

    Für Beobachter scheint klar, dass die Bilder ihre Wirkung tun. Die neuen Schachteln sind alles andere als attraktive Blickfänge. Bei der Befragung von Fachhändlern stellt sich heraus, dass die Konsumenten verärgert bis verstört auf die neuen „Designs“ ihrer Marken reagieren, berichten australische Zeitungen. Hinzukommt, dass die Markennamen nur noch in einer einheitlichen Schrift auf der Packung gedruckt werden dürfen, was wiederum die Arbeitsabläufe im Lager und Verkauf erschwert. Das neue Gesetz gilt für alle Tabakerzeugnisse.

    Australien will mit der visuellen Abschreckung vor allem Kinder und Jugendliche schützen, heißt es. Doch ob die Verpackung tatsächlich allein für ein rückläufiges Konsumverhalten verantwortlich ist, bezweifeln Kritiker.

    Neben der Tatsache, dass vor allem das Verbotene seinen besonderen Reiz für Heranwachsende habe, sei auch der der Preis ein Aspekt, der vielen Konsumenten unangenehm aufstößt, heißt es. Für eine Schachtel Zigaretten muss der Kunde in Australien umgerechnet 14 Euro bezahlen.

    (DTZ 49/12)

  • NRW-Landtag beschließt striktes Rauchverbot

    DÜSSELDORF (DTZ/red). Die rot-grüne Landesregierung hat letzten Donnerstag Fakten geschaffen: Ab 1. Mai 2013 darf in den Gaststätten von Nordrhein-Westfalen nicht mehr geraucht werden. Und obwohl alle Abgeordnete der Grünen und SPD für eine Verschärfung des bisherigen Gesetzes stimmten, waren nicht alle davon überzeugt.

    Bei der namentlichen Abstimmung haben Medienberichten zufolge 18 der 99 SPD-Abgeordneten persönliche Bedenken darüber geäußert, dass es keine Ausnahmen vom Rauchverbot für Eckkneipen und Brauchtumsveranstaltungen gibt.

    In der Debatte am Donnerstag (20. November) verteidigte Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) das Gesetz damit, dass es bisher zu viele Ausnahmen gegeben habe. CDU- und FDP-Politiker haben die Verordnung scharf attackiert.

    Das aktuelle Gesetz verbietet das Rauchen in Gaststätten und Kneipen und auf Brauchtumsveranstaltungen wie Karnevalssitzungen und Schützenfesten. Die Verordnung erstreckt sich auch auf Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie auf öffentlichen Einrichtungen und Einkaufszentren. In Schulen, Universitäten und Spielplätze ist das Rauchen nicht erlaubt.

    Eine Ausnahme gibt es nur für echte geschlossene Gesellschaften. Das heißt, die private Veranstaltung darf nicht öffentlich zugänglich sein. Der Gastgeber muss alle Gäste der Feier namentlich anmelden und die Veranstaltung muss in einem streng abgetrennten Raum stattfinden. Für Biergärten gilt das Rauchverbot nicht.
    Neben Zigaretten gilt das Verbot auch für Zigarren, Zigarillos und Wasserpfeifen.

    Die Pressemitteilung des NRW-Gesundheitsministeriums hatte in diesem Zusammenhang auch E-Zigaretten genannt, doch machten Anbieter darauf aufmerksam, dass dies nicht durch den Wortlaut des neuen Gesetzes abgedeckt und wohl nur Ausdruck der persönlichen Antipathie von Gesundheitsministerin Steffens gegen E-Zigaretten sei.

    Für die Kontrolle des Gesetzes sind die Ordnungsämter zuständig. Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 2 500 Euro erhoben werden.

    Rauchen auf der Inter-tabac 2013?
    Tageszeitungen vor allem im Dortmunder Raum warfen die Frage auf, ob künftig auf der Inter-tabac das Rauchen in den Hallen noch erlaubt sein wird. Auf Anfrage der Tabak Zeitung erklärte die Messeleitung, dass zunächst einmal feststehe, dass die Inter-tabac auch weiter stattfinden werde und dass auf der Messe geraucht werden dürfe. Ob dies allerdings wie bisher ohne Einschränkungen in den Hallen der Fall sein werde und welche weiteren Schlüsse aus dem neuen Gesetz zu ziehen seien, das werde derzeit von der Messe noch einer genaueren Analyse unterzogen.

    (DTZ 49/12)

  • FDP sammelt 10.000 Unterschriften gegen NRW-Rauchverbot

    DÜSSELDORF (DTZ/red). Die Zeit wird knapp, doch die FDP lässt nicht locker. Mit 10.000 Unterschriften protestieren die Liberalen kurz vor der Abstimmung im Landtag gegen eine Verschärfung des aktuellen Nichtraucherschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen.

    Wenn die Abgeordneten in Düsseldorf am Donnerstag, den 29. November zu Punkt 4 der Tagesordnung kommen, beschäftigen sie sich in zweiter Lesung mit der Gesetzesänderung zum Rauchverbot. Trotz zahlreicher Proteste scheint eine Beschlussfassung im Sinne der rot-grünen Landesregierung unausweichlich, die ein striktes Rauchverbot ohne Ausnahme für die Gastronomie wünscht.

    Die FDP bleibt bei ihrem Nein zur Gesetzesänderung. Die gesammelten Unterschriften und Protestmails gegen das Vorhaben der Landesregierung seien ein „klares Signal“ gegen das „Bevormundungsgesetz“, zitiert der „Kölner Stadt-Anzeiger“ FDP-Generalsekretär Marco Buschmann. Bereits jetzt seien 80 Prozent der Gastronomie in NRW rauchfrei und in öffentlichen Gebäuden gelte ein Rauchverbot, heißt es. Wo Wohlfreiheit möglich sei, soll es sie auch geben, sagt Buschmann.

    (DTZ 48/12)

  • Härteste Rauchverbot des Landes

    SAN RAFAEL (DTZ/red). Der Stadtrat der kalifornischen Kleinstadt San Rafael hat ein Rauchverbot verabschiedet, dass sich ausnahmslos auf alle Eigentums- und Mietwohnungen innerhalb des Stadtbezirks erstreckt.

    Damit liegt die US-Küstenstadt Medienberichten zufolge landesweit an der Spitze kommunalen Anti-Tabak-Politik. Und in Kalifornien ist sie die neunte Gemeinde, die ein Rauchverbot für Wohnhäuser verabschiedet. Die Verordnung wird im November 2013 in Kraft treten.

    Während ihrer Sitzung sollen Ratsmitglieder die Hoffnung geäußert haben, dass ihr Beschluss über die Stadtgrenzen hinaus in den USA auf fruchtbaren Boden trifft, heißt es. Kritiker sehen darin lediglich ein „tyrannisches“ Gesetz im Mantel der Gesundheitspolitik.

    Gegenwärtig besitzt der US-Staat Kalifornien das strengste Rauchverbot der USA, das das Rauchen im Auto verbietet, wenn Kinder anwesend sind und den Tabakgenuss am Arbeitsplatz und der Gastronomie untersagt.

    (DTZ 43/12)

  • Grüne wollen Rauchverbot im Auto

    STUTTGART (DTZ/pnf). Die Grünen setzen weiter auf ihre Positionierung als „Reglementierungs- und Verbotspartei“. So gibt es laut „Der Spiegel“ für den Bundesparteitag einen von etwa 40 Mitgliedern unterzeichneten Antrag, das Rauchen im Auto gesetzlich zu verbieten, wenn Kinder und Jugendliche mitfahren.

    Zu den Unterstützern des Antrags zählt auch der Bewerber für die Spitzenkandidatur der Grünen, Werner Winkler, der sich selbst als „Normalo“ bezeichnet, dessen Wahl „dem Image der Grünen als bürgernaher Partei gut täte“.

    Rauchverbote im Auto zählen generell zu den öffentlichen Erregungsthemen, mit denen sich politische Hinterbänkler immer wieder gerne mal mit Namensnennung in die Presse bringen. Dabei ist eigentlich jedem klar, das Rücksichtnahme hier angebracht ist, aber gesetzliche Verbote nicht nötig sind.

    Selbst der Initiator des Verbotsvorstoßes, Philipp Schmagold, hatte bei seinem erste Anlauf Anfang des Jahres auf Zwischenrufe eingestanden, dass man das erst mal als Appell formulieren könne. Dass er jetzt den „Eingriff in die Selbstbestimmtheitder Eltern“ per Gesetz durchdrücken will, zeigt die Reglementierungsverliebtheit als Grundeinstellung.

    (DTZ 42/12)

  • Wirte-Protest gegen Rauchverbot

    DÜSSELDORF (DTZ/red). Mit einer Million Bierdeckeln protestiert das nordrhein-westfälische Gastgewerbe gegen die von der rot-grünen Landesregierung geplante Verschärfung des Rauchverbots.

    Die Initiatoren, der Dehoga in NRW, der NRW-Brauereiverband und der Bundesverband des Deutschen Getränkefachhandels lehnen ein absolutes Rauchverbot ab. Sie fordern den Erhalt der zurzeit noch möglichen Raucherräume und- gaststätten.

    Auf den Bierdeckeln steht auf der Vorderseite „Ja zu einer fairen Lösung für alle!“. Auf der Vorderseite kann über eine kostenpflichtige Telefonnummer sowie auf der Rückseite über das Aufrufen eines QR-Codes die Stimme abgegeben werden. Alle Stimm-Abgaben werden als Verbotsablehnung gewertet, heißt es.

    Kein Verständnis haben die Verbände, dass das Parlament selbst die Möglichkeit zur Einrichtung von Raucherräumen behalten soll: „Was dem Landtag und seinen Abgeordneten recht ist, sollte dem Wirt und seinen Gästen billig sein“, fordern sie.

    (DTZ 41/12)

  • Wenig Verständnis für raucherfreundliche Basis

    MÜNSTER (DTZ/fok). Die Chancen für eine moderate Lösung bei der Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen stehen schlecht.

    Auf dem SPD-Parteitag in Münster am vergangenen Wochenende gab es zwar etliche Anträge von einzelnen Ortsvereinen z.B. aus Dortmund, Essen und Köln, den vom Koalitionspartner Die Grünen initiierten und vom Kabinett beschlossenen rigiden Gesetzentwurf wieder etwas zu entschärfen.

    Doch die Parteitagsmehrheit hörte nicht auf die murrende Basis, sondern schloss sich dem Votum von Hannelore Kraft, Ministerpräsidentin und auf dem Parteitag mit 99 Prozent der Stimmen wiedergewählte SPD-Landsvorsitzende, an, die frühzeitig auf den von der grünen Gesundheitsministerin Barbara Steffens vorgegebenen Kurs eines generellen Rauchverbots in der Gastronomie eingebogen war.

    All die Argumente, dass hier eine gewachsene Kneipenkultur ohne Not zerstört wird und viele Eckkneipen durch Rauchverbote zur Schließung gezwungen sein werden, verhallten. Künftig wird es voraussichtlich weder Wahlfreiheit für die Betreiber kleinflächiger Eckkneipen noch getrennte Raucherräume mehr geben.

    Auch von Übergangsfristen für Gastronomen, die für die Raumtrennung investiert hatten, war nicht mehr die Rede. Ob „private geschlossene Gesellschaften“ vom Rauchverbot in Kneipen ausgeschlossen werden, soll die Fraktion nochmals rechtlich prüfen lassen, doch dürfte sicher sein, dass es sich dabei nicht um die bereits gerichtlich untersagten Raucherclubs handeln wird.

    Ausnahmen für Brauchtumsveranstaltungen in Festzelten, die von Schützen und Karnevalsvereinen gefordert worden waren, werden lediglich dann eine Chance eingeräumt, wenn nicht gegen baurechtliche oder jugendschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen wird. Nach der jetzt von der SPD mitgetragenen „grünen Linie“ kann als ausgeschlossen gelten, dass von dieser Seite der Vorschlag eines Volksentscheids in der strittigen Frage des Gastrorauchverbots unterstützt wird.

    (DTZ 40/12)

  • Bürgerprotest gegen Rauchverbot

    DÜSSELDORF (DTZ/red). Seit Anfang der Woche hat der Protest gegen das geplante verschärfte Rauchverbot in Nordrhein-Westfalen eine neue Plattform: Unter [link|http://www.freiheit-nrw.de] www.freiheit-nrw.de [/link]können Bürger ihren Protest via E-Mail an die rot-grüne Landesregierung schicken.

    Initiator ist die FDP, die „mündigen Bürgern“ damit ein Instrument geben will, sagt NRW-Generalsekretär Marco Buschmann im Gespräch mit der „Bild“-Zeitung. Weiter Online-Maßnahmen seien geplant, heißt es.

    Und so geht es: Die Adresse einfach in die URL-Zeile eingeben und „Enter“ drücken. Alles Weitere ist auf der Seite selbsterklärend.

    (DTZ 39/12)