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  • Verbraucherstimmung hellt sich allmählich auf

    BERLIN // Das HDE-Konsumbarometer für Juli macht deutlich, dass die Verbraucherstimmung wie schon in den vergangenen beiden Monaten weiter ansteigt. Allerdings ist die Kaufneigung nach wie vor niedrig und noch weit vom Vor-Corona-Niveau entfernt. Im Zuge sich aufhellender Konjunkturerwartungen seitens der Verbraucher sind auch deren Einkommenserwartungen weiter angestiegen. Das ist jedoch noch kein Zeichen für eine Entwarnung, heißt es beim Handelsverband Deutschland (HDE) in Berlin. Ob die Verbraucherstimmung sich wieder nachhaltig aufhellen kann, hängt in den kommenden Monaten vor allem vom weiteren Verlauf der Corona-Pandemie ab.

    vi

  • Stühlerücken im DKFZ

    HEIDELBERG // Am Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg steht ein personeller Wechsel bevor.

    Die bisherige Leiterin Ute Mons verlässt Heidelberg in Richtung Köln. „Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass ich zum Universitätsprofessor an der Uniklinik Köln (UKKoeln) ernannt worden bin“, schreibt Mons in Englisch auf ihrem Twitter-Account. Sie sei stolz, dem Herzzentrum beizutreten und freue sich, in ihre Heimatstadt zurückzukehren.

    red

  • Wechsel bei Vauen

    NÜRNBERG // Es ging eher geräuschlos vor sich – und doch ist es für die RBA-Branche ein Paukenschlag: Bereits zum 30. Juni hat sich Alexander Eckert, seit 1982 Geschäftsführer der Nürnberger Pfeifenmanufaktur Vauen, aus dem operativen Geschäft zurückgezogen und wird dem Unternehmen künftig nur noch beratend zur Seite stehen.

    Nachfolger
    Geschäftsführer ist weiterhin Martin Ramsauer, der 2016 als designierter Nachfolger von Alexander Eckerts zu Vauen stieß.

    red

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    in der vergangenen Woche war ich im Elsass unterwegs, bekanntermaßen die wohl am schwersten von Covid-19 getroffene Region. Allerdings: Bis auf die Tatsache, dass sich die Urlauber noch ziemlich zurückhalten, wirken die Franzosen im Umgang mit dem Virus reichlich entspannt. Masken sind ab und zu obligatorisch, dann wieder empfohlen oder dringend empfohlen – aber halten tun sich nur wenige daran. Und in Straßburg sitzen die Menschen dicht gedrängt im Freien. Ich muss zugeben: Ich habe das als sehr wohltuend empfunden.

    Geschwindigkeiten
    Was ich gestern besonders spannend fand: Eine Studie der Universität Barcelona belegt offenbar, dass das Virus bereits in den Abwässern der Katalanen-Metropole vom März 2019 (!) nachgewiesen werden konnte. Das würde vieles, was die Wissenschaft bislang über Ausbreitungs- und Ansteckungsgeschwindigkeiten herausgefunden haben wollten, auf den Kopf stellen. Denn damit würde sich vermutlich bewahrheiten, was der Virologe Hendrik Streeck bereits im März (2020) sagte: Dass das Virus vermutlich längst unterwegs gewesen und letztlich nur durch Zufall als neuartiges Virus erkannt worden sei.

    Mehrwertsteuer
    Ach ja: Wie erwartet haben Bundestag und Bundesrat dem Konjunkturpaket der Bundesregierung zugestimmt. Damit kann die Mehrwertsteuer wie erwartet ab morgen gesenkt werden – von 19 auf 16 und von sieben auf fünf Prozent, befristet bis zum Jahresende. Es wäre schön, wenn die Hilfen über den Konsumenten auch beim Handel, insbesondere beim Fachhandel ankämen.

    Ich wünsche Ihnen einen weiteren schönen Wochenverlauf und viel Erfolg.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

    30.06.2020

  • Liebe Leserin, lieber Leser,

    wie halten Sie es mit dem Mund-Nasen-Schutz?
    Ein Freund meinte vor kurzem, er sei froh, dass es die Maskenpflicht gebe. Das Beispiel Jena – Sie erinnern sich, das erste Bundesland, das eine Maskenplicht einführte – habe ihn überzeugt. Er hat nicht Unrecht. Sie gibt uns bei aller Kritik so etwas wie Normalität in der Pandemie zurück.

    Herausforderung
    Für diejenigen, die Masken jetzt täglich und dann gleich mehrere Stunden tragen müssen, beispielsweise im Handel, in der Gastronomie, im Friseursalon oder in der Arztpraxis, wird die Pflicht aktuell zur schweißtreibenden Herausforderung – nicht nur für Brillenträger.

    Dass der Tragekomfort im Berufsalltag mehr als gewöhnungsbedürftig ist, attestierte mir kürzlich eine Fachhändlerin. Sie sei froh, dass sie zumindest im Kassenbereich, dank der Spuckschutzwand, eine Masken-Pause einlegen könne.

    Achtsamkeit
    Der Mundschutz gehört momentan zu unserem Alltag, und wird dort mehr oder weniger achtsam benutzt. Da bleibt Kritik nicht aus. Experten wie der Virologe Hendrick Streek können der Maske als Kinn- und Halsschmuck, Hosentaschenbegleiter oder Autospiegel-Accessoire nicht viel abgewinnen. Entsprechend attestiert Streeck vielen Bundesbürgern einen unsachgemäßen Gebrauch. Wer sie in die Hosentasche stecke, ständig anfasse und zwei Wochen nicht wechsele, biete Bakterien und Pilzen einen wunderbaren Nährboden. Also statt Schutz noch mehr Gefahr.

    Neue Wirklichkeit
    Müssen wir die neue Masken-Wirklichkeit erst noch lernen? Offensichtlich. Denn das Virus wird bleiben. Darin sind sich fast alle einig. Bis ein Impfstoff oder Medikament verfügbar ist, heißt es deshalb Abstand halten, desinfizieren und eben Maske tragen – falls erforderlich.

    In dem Roman „Herr Yamashiro bevorzugt Kartoffeln“ von Christoph Peters aus dem Jahr 2014 wird die gleichnamige Hauptfigur in ein Krankenhaus in Schleswig-Holstein eingeliefert. Als er sich dort wie selbstverständlich seinen Mundschutz anzieht, verursacht das großes Entsetzen. Während Herr Yamashiro die anderen Patienten schützen will, weil er das Gefühl hat, dass bei ihm eine Erkältung heraufzieht, sind diese brüskiert, dass der fremde Patient sich scheinbar vor ihnen ekelt.

    Ein Blick nach Asien
    Der Blick nach Asien, allen voran Japan, relativiert vieles. Dort wird die Maske nicht zum Eigenschutz, sondern vor allem zum Schutz der anderen getragen. Eine schöne Motivation wie ich finde, um auch in den heißen Sommermonaten das Tragen etwas erträglicher zu machen.

    Herzliche Grüße und eine schöne Woche!

    Kerstin Kopp
    Redaktion DTZ

  • Hygiene auf Knopfdruck

    MAINZ // Sollten Kunden für ihren Einkauf keine Maske zur Hand haben oder sich gerne die Hände desinfizieren wollen, gibt es für den Handel Automaten-Lösungen.

    Sofort verfügbar
    Das Ausgabegerät „Harting Prevent” der Harting Technologiegruppe bietet diverse Hygieneartikel für den Sofortbedarf, die auf Knopfdruck ausgewählt und kontaktlos bezahlt werden können. „Ohne eine sofortige Verfügbarkeit wichtiger Hygieneartikel wird Infektionsschutz an Orten mit hohem Publikumsverkehr nicht funktionieren”, meint Peter Weichert, Geschäftsführer von Harting Systems.

    Tuch- und Maskenspender
    Vom Desinfektionsmittel- bis hin zum Tuch- und Maskenspender: Auch das österreichische Ladenbauunternehmens Umdasch hat eine Hygiene-Station in verschiedenen Ausführungen entwickelt. Die Self Service-Funktion steht als Standalone- oder in Kombination mit Zutrittsmanagement-Optionen zur Verfügung. Ziel ist nicht nur, das Sicherheitsbedürfnis der Kunden zu erfüllen, sondern auch, die Mitarbeiter zu entlasten und das Hygiene Management automatisch zu steuern.

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  • Corona-Soforthilfe nicht pfändbar

    MÜNSTER // Eine Kontenpfändung des Finanzamts, die auch Beträge der Corona-Soforthilfe um­fasst, ist rechts­wid­rig. Die Corona-Soforthilfe er­fol­ge ausschließlich zur Milderung der finanziellen Notlage durch die Covid-19-Pandemie und diene nicht der Be­friedigung von Gläubigeransprüchen, ent­schied das Finanzgericht Münster am 13. Mai. Es gab damit dem Eilantrag eines Soloselbstständigen statt, berichtet „beck-online“.

    Corona-Soforthilfe
    Der Antragsteller betreibt einen Reparaturservice und erzielt hieraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie war es ihm nicht möglich, Reparaturaufträge zu erhalten. Er beantragte deshalb am 27. März beim Land Nordrhein-Westfalen zur Aufrechterhaltung seines Gewerbebetriebs eine Corona-Soforthilfe in Höhe von 9.000 Euro für Kleinstunternehmer und Soloselbstständige. Diese wurde mit Bescheid vom selben Tag bewilligt und auf sein Girokonto überwiesen. Da dieses Konto mit einer im November 2019 vom Finanzamt ausgebrachten Pfändungs- und Einziehungsverfügung wegen Umsatzsteuerschulden aus den Jahren 2017 bis 2019 belastet war, verweigerte die Bank die Auszahlung der Corona-Soforthilfe. Der Antragsteller begehrte deshalb im Rahmen einer einstweiligen Anordnung die einstweilige Einstellung der Pfändung des Girokontos.

    Kontenpfändung
    Das Gericht hat dem Eilantrag entsprochen. Das Finanzamt müsse die Kontenpfändung einstweilen einstellen und die Pfändungs- und Einziehungsverfügung aufheben. Durch die hier eingeleitete Pfändung des Girokonto-Guthabens, das durch den Billigkeitszuschuss in Form der Corona-Soforthilfe erhöht worden sei, werde die Zweckbindung dieses Billigkeitszuschusses beeinträchtigt.

    Gläubigeransprüchen
    Die Corona-Soforthilfe erfolge ausschließlich zur Milderung der finanziellen Notlagen des betroffenen Unternehmens im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie. Sie diene nicht der Befriedigung von Gläubigeransprüchen, die vor dem 1. März entstanden seien und somit nicht dem Zweck, die vor dem 1. März entstandenen Ansprüche des Finanzamts zu befriedigen. Da die Corona-Soforthilfe mit Bescheid vom 27. März für einen Zeitraum von drei Monaten bewilligt worden sei, sei die Vollstreckung bis zum 27. Juni einstweilen einzustellen.

    red

  • Immer weniger Versicherte

    NÜRNBERG // Die Arbeitslosenversicherung steht auch Selbstständigen offen, wenn sie vor der Gründung sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder Arbeitslosengeld-Bezieher waren. Allerdings nutzen immer weniger Selbstständige die Möglichkeit, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern, zeigt eine kürzlich veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

    Freiwillig versichert
    Seit 2013 hat sich die Zahl der freiwillig versicherten Selbstständigen von rund 145 000 auf 74 000 im Jahr 2019 nahezu halbiert. Noch deutlicher ist der Rückgang neu abgeschlossener Versicherungsverhältnisse: Sie gingen von 19 000 im Jahr 2013 auf knapp 3000 im Jahr 2019 zurück.

    Konditionen nicht attraktiv
    Viele Gründer gaben in einer IAB-Befragung an, dass sie sich die Versicherung zu Beginn der Selbstständigkeit nicht leisten konnten. Das sagten 38 Prozent der Befragten, die sich nicht versichert hatten. Ebenfalls 38 Prozent fanden die Konditionen nicht attraktiv. 35 Prozent nannten als Grund, dass sie die Versicherung nicht bräuchten, da die Selbstständigkeit nicht scheitern werde oder sie im Falle der Geschäftsaufgabe schnell wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung finden würden – eine Einschätzung, die durch die aktuelle Situation widerlegt werden könnte. Für 24 Prozent war die Drei-Monats-Frist zu kurz, während der sie sich nach Beginn der Selbstständigkeit versichern können.

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  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    das ist doch mal erfreulich: Die Europäische Union will Unternehmen finanziell unter die Arme greifen, die von ihrem Heimatland keine Unterstützung erhalten. Allerdings dürften die Solvenzhilfen längst nicht allen zukommen. Zielgruppe sind offenbar Unternehmen entlang paneuropäischer Wertschöpfungsketten sowie nicht zuletzt die darbende südeuropäische Tourismusindustrie.

    Optimismus
    Vermutlich werden die jetzt angekündigten Mittel nicht allzu sehr zum Wiedererstarken der Wirtschaft beitragen. Obwohl: Manche Nationen geben sich ziemlich optimistisch, allen voran die USA. Während dort etwa die Zahl der Arbeitslosen unkontrolliert nach oben schießt, verspricht Finanzminister Steven Mnuchin geht nach eigenen Angaben davon aus, dass die wirtschaftliche Talsohle im zweiten Quartal erreicht werde, im dritten gehe es dann wieder bergauf. Und zum Jahresende werde es dann sehr erfreulich: „Ich denke, Sie werden ein sehr großes – nennen Sie es ein gigantisches- Wachstum im vierten Quartal sehen.“

    Mit diesen optimistisch stimmenden Aussagen wünsche ich Ihnen ein wunderbares Wochenende. Uns lesen Sie am Montag wieder.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

    PS: Wenn Sie Gedanken, Kritik, Befürchtungen oder Zustimmung mit uns teilen möchten, schreiben Sie mir einfach an [link|mailto:marc.reisner@konradin.de]marc.reisner@konradin.de[/link].

  • Lockerungen in Rheinland-Pfalz

    MAINZ // In Rheinland-Pfalz können öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen im Außenbereich ab dem 27. Mai wieder durchgeführt werden. Im Innenbereich sind öffentliche Veranstaltungen ab dem 10. Juni mit bis zu 75 Personen wieder möglich.

    Lockerungen für Kultureinrichtungen
    Davon unabhängig können Kultureinrichtungen wie Theater, Konzerthäuser, Kleinkunstbühnen und Kinos bereits zum 27. Mai öffnen und ihr Kulturangebot wieder aufnehmen. Die zugelassene Publikumszahl in den Kultureinrichtungen wird auf Grundlage individueller Schutzkonzepte festgelegt.

    Öffentliche Veranstaltungen im Außenbereich
    Die nächste Phase der Lockerungen sieht vor, dass ab dem 10. Juni die Grenze auf 250 Personen für öffentliche Veranstaltungen im Außenbereich erhöht wird. Ab dem 24. Juni sind dann öffentliche Innen-Veranstaltungen mit bis zu 150 Personen erlaubt. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass in Ausnahmefällen höhere Personenzahlen zugelassen werden können.

    pnf