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  • Lotto: Gericht grenzt Hartz IV-Bezieher weiterhin aus

    OLDENBURG (DTZ/red). Menschen mit zu hohen Schulden oder kleinem Einkommen wie etwa Hartz IV-Empfänger können bzw. müssen in niedersächsischen Annahmestellen weiterhin von Sportwetten wie Oddset oder Toto ausgeschlossen werden. Eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen die Toto-Lotto Niedersachsen GmbH in Hannover bleibt bestehen, so das Landgericht Oldenburg.

    Wie bereits berichtet, hatte den Antrag auf eine einstweilige Verfügung der Internet-Sportwetten-Anbieter Tipico mit Sitz auf Malta gestellt. Danach ist Toto-Lotto Niedersachsen bei einem Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro u. a. untersagt worden, Sportwetten an solche Personen zu verkaufen, von denen bekannt ist, dass sie Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen. Dazu können insbesondere auch Empfänger von Hartz IV-Leistungen zählen. Toto-Lotto Niedersachsen hat gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt. Geschäftsführer Dr. Rolf Stypmann warnt, dass hier eine millionenfache Personengruppe diskriminiert und in die Arme illegaler Sportwettenanbieter getrieben wird.

    (DTZ 28/2011)