Schlagwort: Kurzarbeit

  • Kopp Pipes ist voll lieferfähig

    OFFENBACH // Zwar haben mittlerweile alle Lieferanten der Firma Kopp geschlossen und man setzt auch in Offenbach auf Kurzarbeit, doch ist man dort nach Aussagen von Geschäftsführer Oliver Kopp voll lieferfähig: „Unser Lager ist gut gefüllt.“

    Vertriebskanal Internet
    Vor allem über den Vertriebskanal Internet verkauft das Unternehmen aktuell überdurchschnittlich viel an den Fachhandel. So sind die Webeinkäufe in Kopps Web-Shop im Vergleich zum Vorjahr im März um 25 Prozent gestiegen – im ganzen Quartal sogar um 27 Prozent.

    Oliver Kopp sieht die Händler, die ihrerseits über einen Internet-Shop verfügten, klar im Vorteil und rät, hier Zeit und Geld zu investieren, um hier künftig handlungsfähiger zu sein.

    red

  • Innocigs muss Geschäfte schließen

    HAMBURG // Innocigs-Gründer Dustin Dahlmann hat gegen die Schließung seiner Geschäfte geklagt, weil er seine Läden trotz Allgemeinverfügung offen halten wollte.

    Eilantrag abgewiesen
    Seine Kunden haben keine Möglichkeit mehr, an die Produkte zu kommen, weil es diese nicht im Supermarkt gebe, begründete Dahlmann seine Klage. Er ist daher bis vor das Oberverwaltungsgericht in Hamburg gezogen. Das hat den Eilantrag am Donnerstag abgewiesen. Der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung habe Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen, entschieden die Richter im Eilverfahren.

    Die sieben eigenen Läden in Hamburg müssen nun geschlossen werden, 18 Mitarbeiter gehen in Kurzarbeit. Der Unternehmer sieht eigenen Angaben zufolge keine andere Möglichkeit.

    red

  • Erste Hilfe für Firmen und Selbstständige

    MAINZ // Schulen, Kindergärten, Kinos, Ämter und Spielplätze bleiben geschlossen – Ausgangssperren sind möglich. Die Einschränkungen betreffen alle. Aber vor allem kleinere Fachgeschäfte kämpfen um ihr Überleben. Ein unvorhersehbares Ereignis wie die Corona-Pandemie kann Kurzarbeit in einigen Betrieben notwendig machen. Aber gilt das auch für Selbstständige? Welche Hilfen gibt es?

    Unterstützung für Handel
    Die Bundesregierung macht sich stark und will Unternehmern in der Corona-Krise unter die Arme greifen. Auf welche Unterstützung können auch kleine Unternehmer oder Einzelkämpfer hoffen? Und was können Arbeitnehmer erwarten?

    Am Freitag, 13. März, haben das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium ein Maßnahmenpaket zum Schutz der Wirtschaft beschlossen.

    Kurzarbeit
    Ein wichtiger Punkt ist die Erleichterung der Kurzarbeit: Zuvor wurde der Antrag auf Kurzarbeitergeld nur genehmigt, wenn mindestens ein Drittel der Beschäftigten keine Arbeit mehr hatte. Die jetzt vom Staat eingeläutete Erleichterung bedeutet eine Senkung dieser Zahl: Nun reicht es, wenn es um zehn Prozent der Beschäftigten geht (die von einer Kürzung von mindestens zehn Prozent des Bruttogehalts betroffen sein müssen), um den Zuschuss zu beantragen. Wichtig ist, dass es sich um eine vorübergehende und nicht vermeidbare Maßnahme handelt.

    Was ist zu beachten?
    Dabei ist zu beachten: Es muss in der betreffenden Firma einen erheblichen Arbeitsausfall geben. Der Betrieb muss mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen. Betroffenen Arbeitnehmern darf vor der Kurzarbeit nicht gekündigt worden sein. Der Arbeitgeber muss den Arbeitsausfall im Lauf des Monats anzeigen, in dem die Kurzarbeit beginnt.

    Zunächst müssen auf jeden Fall Zeitguthaben, Überstunden oder ähnliches abgefeiert werden. Nach Experteneinschätzung kann es in einer Pandemie-Situation durchaus möglich sein, dass Arbeitnehmer die Hälfte ihres Urlaubsanspruchs einsetzen müssen.

    Selbstständige
    Dies gilt aber nicht für Selbstständige: Weil Selbstständige nicht in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind, haben sie auch keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

    Krisenmodus
    Bevor es zu staatlichen Hilfspaketen kommen muss, sollten Selbstständige und Unternehmer jedoch sowieso selbst auf den Krisenmodus umschwenken. Zwei Maßnahmen sind hierfür zentral:
    Einnahmen vorziehen: Wenn Sie noch offene Rechnungen haben, sollten Sie dafür sorgen, dass diese schnellstmöglich beglichen werden. Hierbei heißt es also, Kunden anzurufen und um Verständnis in Zeiten des Coronavirus zu bitten.

    Ausgaben zurückstellen: Für Sie als Unternehmer gilt das Gegenteil. Betriebsausgaben sollten verzögert und zurückgestellt werden. Außerdem sollten Sie in der Krise auf Skonti und Rabatte verzichten.

    kh

    (DTZ 13/20)